Zum Seiteninhalt springen
Zurück zu Arbeitsrecht
Urlaub arbeitsrecht1

Urlaub

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 23. November 2022 4 Min.

Du willst dir Urlaub nehmen? Hier findest du alle rechtlichen Ansprüche für deine freien Tage. Für fast alle Arbeitnehmer*innen von Privatunternehmen ist der Urlaubsanspruch im Urlaubsgesetz geregelt.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch beträgt pro Arbeitsjahr (beginnt mit dem Eintrittstag) 5 Wochen.

  • Bei einer 6-Tage-Woche sind dies 30 Werktage,
  • bei einer 5-Tage-Woche 25 Arbeitstage,
  • bei einer Teilzeitbeschäftigung mit z. B. 3 Arbeitstagen pro Woche 15 Arbeitstage.

Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 25 Jahren erhöht sich der Urlaubsanspruch 6 Wochen

  • bei einer 6-Tage-Woche sind dies 36 Werktage,
  • bei einer 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage,
  • bei einer Teilzeitbeschäftigung mit z. B. 3 Arbeitstagen pro Woche 18 Arbeitstage.

Geringfügig beschäftigt - Sozialversichert, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld?

Aktualisiert am: 09. Januar 2023 3 Min.

Gerade bei geringfügig Beschäftigten gibt es viele arbeitsrechtliche Fragen. Wie viel darf ich verdienen? Wieviel Arbeitsstunden und welche Ansprüche habe ich als geringfügig Verdienende*r? Was ist mit Krankenstand? Klare Antworten gibt es in diesem Beitrag.

Urlaubsanspruch am Beginn eines Arbeitsverhältnisses

In der Anfangsphase entsteht der Urlaub anteilig, sodass pro Monat ca. 2 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) gebühren. Nach sechs Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch von 5 Wochen.

In manchen Betrieben wird jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Lies dir daher deinen Arbeitsvertrag daher noch einmal gründlich durch, hier wird auch auch der Urlaubsanspruch vereinbart.

Urlaubsanspruch ab Beginn des 2. Arbeitsjahres

Am 1. Tag des neuen Arbeitsjahres entsteht der volle Urlaubsanspruch. Es ist auch zulässig, dass in Betrieben vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt wird, sodass der volle Urlaubsanspruch jeweils ab 1.1. gebührt.

Länge des Arbeitsverhältnisses Urlaubsanspruch bei 5-Tage Woche Urlaubsanspruch bei 6-Tage Woche
1 Monat 2 Arbeitstage 2,5 Arbeitstage
2 Monate 4 Arbeitstage 5 Arbeitstage
4 Monate 6 Arbeitstage 7,5 Arbeitstage
ab 6 Monaten 25 Arbeitstage 30 Arbeitstage

Vordienstzeitenanrechnung für den Urlaubsanspruch

Neben der Beschäftigungszeit im laufenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber folgende Zeiten anrechnen:

  • Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate gedauert und das vorherige Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Arbeitnehmer*in, unberechtigten Austritt (= grundlose, fristlose Kündigung des Arbeitnehmers) oder verschuldete Entlassung geendet hat,
  • Zeiten einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese mindestens je sechs Monate gedauert hat, von maximal 5 Jahren,
  • Zeiten einer höheren Schule von maximal 4 Jahren,
  • Zeiten eines abgeschlossenen Studiums von 5 Jahren;

Bestehen Vordienstzeiten und Zeiten einer höheren Schule, so werden maximal 7 Jahre angerechnet. Besteht zusätzlich ein abgeschlossenes Studium, so werden maximal 12 Jahre angerechnet.

Urlaubskonsum

Der Verbrauch des Urlaubs muss zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das bedeutet auch, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer*in auch nicht zwanghaft "in den Urlaub schicken kann".

Urlaubsrecht: Muss ich meinen Urlaub aufbrauchen?

Erstellt am: 15. Juni 2015 2 Min.

Sommerzeit ist Urlaubszeit! Unsere karriere.at-Umfrage hat erfragt, wie es mit dem Urlaubskontingent der Arbeitnehmer aussieht: Wird immer alles aufgebraucht oder bleiben Arbeitnehmer auf ihren Urlaubstagen sitzen? Ob Urlaub verfallen kann oder der Chef bereits genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen kann weiß Rechtsanwalt Georg Bruckmüller. Er beantwortet häufig gestellte Fragen zum Urlaubsrecht.

9ABD1A75-BCF5-46F4-B355-ECBC068378BE@3x

Elternkarenz

Die Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs verlängert sich um die Dauer der Karenz.

Verjährung des Urlaubs

Der Urlaubsanspruch verjährt nach 3 Jahren, sodass man maximal 3 Urlaubsansprüche (3 x 5 oder 3 x 6 Wochen) gleichzeitig ansparen kann.

Erkrankung während des Urlaubs

Im Falle einer Erkrankung während des Urlaubs zählt diese Zeit als Urlaub, wenn sie bis zu 3 Kalendertage dauert. Bei einer längeren Erkrankung zählen diese Krankenstandstage nicht als Urlaub. Die dadurch nicht verbrauchten Urlaubstage verlängern aber nicht den Urlaub, sondern werden dem restlichen Urlaubskonto gutgeschrieben.

Krank im Urlaub - Wann verfallen die Urlaubstage?

Erstellt am: 14. Juli 2014 3 Min.

Es ist nie toll, krank zu sein. Geht es einem im Urlaub schlecht, ist man jedoch doppelt arm. Vor allem dann, wenn man eine lang herbei gesehnte Reise vielleicht nicht antreten kann. Was bedeutet es aber aus rechtlicher Sicht, im Urlaub krank zu werden? Verfallen die Urlaubstage und wie sieht es bei freien Zeitausgleichstagen aus? Die Experten der Arbeiterkammer OÖ beantworten die wichtigsten Fragen im Interview:

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld

Das Urlaubsentgelt ist jenes regelmäßige Entgelt, welches während der Urlaubszeit gebührt. Dies umfasst nicht nur den Bruttogehalt, sondern auch den Durchschnitt der regelmäßig geleisteten (und ausbezahlten) Überstunden, Provisionen, Prämien etc.

Das Urlaubsgeld bzw. der Urlaubszuschuss hingegen stellt den 13. Bezug dar, welcher meist im Branchenkollektivvertrag geregelt ist. Die Höhe beträgt meist 1 Bruttomonatsbezug.

Urlaubsanspruch und Änderung des Beschäftigungsausmaßes

In Österreich wird der offene Urlaubsanspruch immer dem aktuellen Beschäftigungsausmaß angepasst. Hat zum Beispiel jemand aus einer Vollzeitbeschäftigung noch 3 Wochen Urlaub und wechselt in eine Teilzeitbeschäftigung, so bleiben die 3 Wochen Urlaub zwar erhalten, aber man bekommt während des Verbrauchs dieses Urlaubs das Urlaubsentgelt nur noch auf Basis der Teilzeitbeschäftigung. Im umgekehrten Falle wird das Urlaubsentgelt aufgewertet. Da es zum Thema Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung eine gegenteilige Judikatur des EuGH gibt, ist mit einer Änderung des Urlaubsgesetzes zu rechnen.

Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

9ABD1A75-BCF5-46F4-B355-ECBC068378BE@3x

Neu seit Nov. 2021

Auch bei unberechtigten Austritt bleibt das Recht auf Ausbezahlung des offenen Urlaubsanspruchs.

Ein offener Urlaubsanspruch wird häufig im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbraucht, aber auch in dieser Phase muss der Urlaubskonsum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in vereinbart werden.

Sind zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage offen, so gebührt eine (finanzielle) Urlaubsersatzleistung. Seit November 2021 hat die Arbeitnehmer*in bei einem unberechtigten Austritt (= grundlose, fristlose Kündigung) noch Recht auf Auszahlung der offenen Urlaubstage. Diese Änderung wurde seitens der Arbeiterkammer Oberösterreich bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeklagt. Für Personen, die in den letzten drei Jahren unberechtigt aus dem Arbeitsverhältnis ausgetreten sind und damit um die Urlaubsersatzleistung gekommen sind, können diesen auch noch nachträglich beanspruchen.

Der Bruttomonatsgehalt, erhöht um 2 x je 1/12 an Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige monatliche Überstunden etc., wird dann bei Berechnung mit Werktagen durch 26 dividiert (bei Berechnung mit Arbeitstagen durch 22) und dann mit diesen Urlaubstagen multipliziert.

Stand: November 2022

Bildnachweis: Ann Haritonenko / Quelle Shutterstock

Erreichbarkeit im Urlaub: Muss das denn wirklich sein?

Erstellt am: 09. August 2021 4 Min.

Im Urlaub erreichbar zu sein oder nicht, das ist eine Sache. Eine andere, ob allen Beteiligten klar ist, wie das Thema überhaupt gehandhabt wird. Denn klare Regeln gibt es dazu nicht immer und oft heißts schlicht: „Wenn was ist, ruf mich an!“ – Warum dieser Satz deinen Urlaub ruinieren kann und ob du erreichbar sein musst, erfährst du im Blog.


Avatar Redaktion 2x

Redaktion
Mehr erfahren

  • Beitrag teilen:

Entdecke mehr zu diesem Thema

Familienzeitbonus für Väter – Der Papamonat

Aktualisiert am: 21. Februar 2023 54 Sec.

Für Geburten ab 1.3.2017 besteht die Möglichkeit für Väter, mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von 28 bis 31 Tagen zu vereinbaren. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Eltern bzw für Adoptiv- und Pflegeeltern. Dazu muss der Arbeitgeber ein Formular der Gebietskrankenkasse ausfüllen und die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer bestätigen.

Pauschalierung und All-In-Verträge

Erstellt am: 04. Februar 2019 3 Min.

Seit Jahren ist bei Arbeitgebern die Tendenz zur Pauschalierung, insbesondere im Zusammenhang mit Mehr- und Überstunden zu erkennen. Solche Vereinbarungen sehen typischerweise für sämtliche Arbeitsleistungen ein Gesamtentgelt vor. Früher wurde meist mit Überstundenpauschalen, welche eine bestimmte Anzahl von Überstunden oder einen bestimmten Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts als Überstundenabgeltung pauschal vereinbaren, gearbeitet. Diese haben den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass er sein Grundgehalt und seine Verpflichtung zu Überstunden exakt kennt. Bei All-in-Vereinbarungen kennt der Arbeitnehmer aber nur den Gesamtbetrag, durch den sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers pauschal abgegolten sein sollen.

Kälte im Büro: Wie sehr muss man bei der Arbeit frieren?

Erstellt am: 29. November 2022 3 Min.

Die Energiekrise dringt in unterschiedliche Bereiche. Im Zuge der Kampagne „Mission 11“ möchte die Bundesregierung 11 Prozent an Energie einsparen. Zwei Empfehlungen daraus sind, die Raumtemperatur zu senken und vermehrt Kaltwasser zu benutzen. Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitsleben? Muss man jetzt für die Sparmaßnahmen in Büros frieren? Wie kalt darf es eigentlich bei der Arbeit werden? Und wie sieht es mit weiteren Energiesparmaßnahmen aus?