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Probezeit und Befristung

Probezeit & Befristung in Österreich: Rechte, Pflichten und häufige Irrtümer

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 08. Mai 2025 14 Min.

Wie lange darf die Probezeit in Österreich maximal dauern?
Probezeit heißt: Kündigung ohne Grund, aber mit Regeln. Wer seine Rechte in der Probezeit nicht kennt, riskiert mehr als nur den Job, wie eine Kündigung ohne Chance auf Widerspruch.

👉 In diesem Artikel erfährst du kompakt und verständlich, was Probezeit und Befristung in Österreich rechtlich bedeuten und worauf du unbedingt achten solltest.

So funktioniert die Probezeit in Österreich #

📌 Hinweis

Für Lehrlinge gilt eine Ausnahme. Ihre Probezeit erstreckt sich über drei Monate. Alle anderen Arbeitnehmer*innen müssen sich an die Ein-Monats-Regel halten.

Die Probezeit markiert den Beginn deines Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit kannst du oder dein Arbeitgeber das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen (abgesehen von diskriminierenden Gründen, dazu später mehr) und ohne Einhaltung einer Frist beenden.

„Das österreichische Gesetz setzt hier klare Grenzen: Maximal einen Monat darf die Probezeit dauern – nicht länger.“

👉 Wichtig: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Fehlt diese Regelung, gibt es keine Probezeit mit erleichterten Kündigungsbedingungen. Dann gelten von Anfang an die normalen Kündigungsfristen und -termine.

Deine Rechte in der Probezeit #

💡 Gut zu wissen!

Die Dauer der Probezeit kann in manchen Branchen durch Kollektivverträge anders geregelt sein, wie im Hotel- und Gastgewerbe. Der gesetzliche Rahmen von einem Monat darf jedoch nicht überschritten werden.

Kann meine Chef*in die Probezeit verlängern, wenn wir uns einig sind? #

Nein. Auch wenn beide Seiten zustimmen, ist eine Verlängerung über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Dauer hinaus rechtswidrig. Der Gesetzgeber hat die maximale Dauer bewusst auf einen Monat begrenzt.

Habe ich in der Probezeit bereits Anspruch auf Entgeltfortzahlung? #

Ja. Auch während der Probezeit gelten alle Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ersten Arbeitstag. Du hast dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeitenden, mit Ausnahme des Kündigungsschutzes.

Während der Probezeit hast du diese Rechte:

  • Voller Gehaltsanspruch ab Tag eins
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Anteiliger Urlaubsanspruch
  • Schutz vor diskriminierender Kündigung

Wie steht es mit Urlaub in der Probezeit? #

❗Achtung

Deine Chef*in kann dir Urlaub nicht pauschal verweigern, aber Arbeitgeber dürfen den Zeitpunkt bestimmen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Rein rechtlich besteht auch während der Probezeit Urlaubsanspruch, allerdings nur anteilig, also einige Tage. In der Praxis ist es aber eher ungewöhnlich, gleich in den ersten Wochen Urlaub zu nehmen.

Einige Betriebe regeln zudem im Vertrag oder in Betriebsvereinbarungen, dass Urlaub erst nach einer Wartezeit (beispielsweise nach 6 Monaten) in vollem Umfang genommen werden kann.

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Wann ist eine Kündigung in der Probezeit rechtswidrig? #

📌 Hinweis

Erfolgt eine Kündigung aus einem diskriminierenden Grund, kannst du sie binnen 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.

Auch in der Probezeit darf eine Kündigung nicht aus diskriminierenden Gründen heraus erfolgen. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Kündigungen aufgrund von:

  • Alter
  • Behinderung
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Geschlecht
  • Religion
  • Schwangerschaft
  • Sexueller Orientierung

Probezeit vs. Probearbeiten: wichtige Unterschiede #

Im österreichischen Arbeitsrecht gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeiten:

Probezeit Probearbeiten
Teil des regulären Arbeitsverhältnisses Vor Vertragsabschluss
Normale Bezahlung Individuelle Bezahlung (Unbezahlt ist rechtlich bedenklich)
Maximal ein Monat Meist nur wenige Stunden
Alle Arbeitnehmerrechte gelten Nur teilweise Rechte

Beim echten Probearbeiten lernst du das Unternehmen kennen und zeigst deine Fähigkeiten, im Normalfall aber nur für eine kurze Zeit. Ein mehrtägiges unbezahltes Probearbeiten ist rechtlich problematisch. Sobald du produktiv arbeitest, steht dir eine Vergütung zu. Die Arbeiterkammer berät dich bei Unsicherheiten.

So bereitest du dich optimal auf die Probezeit vor #

Die Probezeit dient beiden Seiten zum Kennenlernen. Du kannst sie aktiv nutzen, indem du folgende Aspekte beachtest:

  • Klarheit schaffen: Frage nach, welche Erwartungen dein Arbeitgeber hat und welche Ziele in der Probezeit erreicht werden sollen.
  • Feedback einholen: Bitte regelmäßig um Rückmeldung zu deiner Arbeit. So erkennst du frühzeitig, ob du auf dem richtigen Weg bist.
  • Netzwerk aufbauen: Lerne Kolleg*innen kennen und knüpfe Kontakte. Ein gutes berufliches Netzwerk hilft dir, schneller im Unternehmen anzukommen.
  • Rechte kennen: Informiere dich vor Arbeitsbeginn über deine Rechte und Pflichten.

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Was passiert nach der Probezeit? Befristung als Übergang #

In vielen Unternehmen folgt auf die einmonatige Probezeit noch ein befristetes Arbeitsverhältnis, bevor es zu einem unbefristeten Vertrag kommt.

Diese Phase dient oft dazu, das Arbeitsverhältnis auf eine längere „Probe“ zu stellen. Rechtlich gesehen ist das aber keine Probezeit mehr, sondern ein normaler befristeter Vertrag.

  • Während der Befristung kannst weder du noch der Arbeitgeber einseitig den Arbeitsvertrag kündigen.
  • Eine einvernehmliche Auflösung ist natürlich weiterhin jederzeit möglich.
  • Es gelten die normalen arbeitsrechtlichen Regeln, zum Beispiel zum Urlaubsanspruch oder zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

👉 Wichtig: Solche Vereinbarungen müssen schriftlich im Dienstvertrag stehen, damit sie rechtlich gültig sind.

Probezeit vs. Befristung: die Unterschiede #

Mitunter kommt es zu Missverständnissen bei den Begrifflichkeiten Probezeit und Befristung. Hier zunächst die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Begriffen:

Probezeit Befristung
Im Arbeitsvertrag festgehalten Im Arbeitsvertrag festgehalten
Maximal 1 Probemonat (oft gefolgt von zwei Monaten Befristung) - nur Lehrlinge haben eine Probezeit von 3 Monaten Kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern (etwa bei Praktika oder Karenzvertretungen)
Kündigung während des Probemonats jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, nicht aber in der befristeten Zeit. Während der Befristung kann weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer*in einseitig kündigen - einvernehmliches Kündigen ist natürlich möglich. Sonderregelungen gibt es für Befristungen über mehr als fünf Jahre.

Befristeter Arbeitsvertrag: Was du wissen solltest #

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Der Arbeitgeber muss nicht kündigen und keine Fristen einhalten. Solche Verträge sind in Österreich weitverbreitet, unter anderem bei Karenzvertretungen, Praktika oder Projektstellen.

  • Während der Befristung ist keine ordentliche Kündigung möglich.
  • Nur eine einvernehmliche Auflösung oder eine außerordentliche Kündigung (wie bei grobem Fehlverhalten) ist erlaubt.
  • Nach Ablauf endet das Arbeitsverhältnis automatisch – kein weiteres Zutun nötig.

Wie lange darf ein befristeter Vertrag dauern? #

❗Achtung

Wird dein Vertrag öfter befristet, kann es sich um ein unzulässiges Kettenarbeitsverhältnis handeln. Lass prüfen, ob du eigentlich schon unbefristet angestellt bist.

Grundsätzlich gibt es keine fixe Höchstdauer, aber dauert die Befristung länger als 5 Jahre, gelten Sonderregeln. Ein einseitiges Auflösen des Arbeitsverhältnisses ist dann jederzeit möglich.

👉 Tipp: Lass bei wiederholten Befristungen deine Vertragslage arbeitsrechtlich prüfen, insbesondere, wenn du schon lange im Unternehmen bist.

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Was tun bei Problemen in der Probezeit oder während der Befristung? #

Wenn Probleme auftauchen oder du unsicher bist, ob deine Rechte eingehalten werden, hole dir professionellen Rat:

  • Arbeiterkammer: Bietet kostenlose Beratung für Arbeitnehmer*innen
  • Betriebsrat: Ist ein wichtiger Ansprechpartner in größeren Unternehmen
  • Rechtsanwält*in: Bei komplexen Fällen kann rechtliche Beratung sinnvoll sein

Fazit: Klare Regeln: aber genau hinschauen lohnt sich #

Ob Probezeit oder befristeter Vertrag: Für beide Modelle gelten klare gesetzliche Regelungen. Was du mitnehmen solltest:

  • Die Probezeit dauert maximal einen Monat (bei Lehrlingen drei).
  • Kündigung ist in dieser Zeit jederzeit möglich, ausgenommen aus diskriminierenden Gründen.
  • Befristete Verträge müssen schriftlich vereinbart sein und sind nicht beliebig verlängerbar.

👉 Du bist gerade in der Probezeit oder in einem befristeten Job? Dann nimm dir kurz Zeit und prüf deinen Vertrag genau oder lass ihn von einer Arbeitsrechtsexpertin oder -experten prüfen.

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Ruben Wunderlich
Content Editor
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