
Jahresbruttogehalt: Sind es 12 oder 14 Monate?
Über den Betrag, mit dem jährlich das Konto aufgefettet wird, wird in Österreich gerne der Mantel des Schweigens ausgebreitet. Über Geld, so die gängige Meinung, spricht man in der Öffentlichkeit nicht und mit den Kollegen tauscht man sich darüber schon gar nicht aus. Kein Wunder also, dass manche etwas ratlos sind. Denn was ist eigentlich im Jahresbruttogehalt inkludiert? Und zählen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch dazu? Wir haben die wichtigsten Infos gesammelt.
Das Jahresbruttogehalt: Was ist drinnen? #
Damit ein für alle Mal Klarheit herrscht, sprechen wir es gleich aus: Das Jahresbruttogehalt setzt sich aus 14 Monatsgehältern zusammen, nicht aus 12. Das bedeutet, dass sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld miteingerechnet sind. Das gesamte Jahresbruttogehalt kann sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen. Das Fixgehalt erklärt sich von selbst. Zusätzlich werden, vor allem im Vertrieb, auch variable Gehälter ausbezahlt. Dabei handelt es sich um Provisionen für Mitarbeiter, die von ihrer Leistung abhängig sind. Zu den Sonderzahlungen zählen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch etwaige Boni sowie Zuschläge für Sonntagsschichten und Spätdienste oder Treueprämien. Weitere Zusatzleistungen können einen Dienstwagen, Weiterbildungsangebote, Essenszuschüsse oder Mitarbeiterrabatte umfassen.
Im Jahr 2018 bezogen die Österreicher im Durchschnitt € 33.221,– an Jahresbruttogehalt (Quelle: STATISTIK AUSTRIA). Wenn du wissen möchtest, ob du in deinem aktuellen Job verdienst, was du verdienst, oder herausfinden möchtest, wieviel du in einem bestimmten Beruf verdienen solltest, dann legen wir dir unseren kostenlosen Gehaltsvergleich ans Herz. Dieser ermöglicht es, Gehälter schnell und unkompliziert zu vergleichen.
How-to: Jahres- und Monatsbruttogehalt berechnen #
Das Monatsbruttogehalt auf Basis des Jahresbruttogehalts (und umgekehrt) zu berechnen, ist ganz einfach. Hierzu multiplizierst du dein Monatsbruttogehalt mit 14 (zum Beispiel: € 1800,– x 14 = € 25.200,–) bzw. dividierst dein Jahresbruttogehalt durch 14 (zum Beispiel: € 33.000,– / 14 = € 2.357,14).

Gehaltsangabe im Stelleninserat #
In Österreich sind Arbeitgeber bereits seit 2011 verpflichtet, im Stelleninserat eine Gehaltsangabe für die jeweilige Position zu inkludieren. Das ist für den Bewerber nicht nur bezüglich Transparenz hilfreich, sondern verhindert auch, dass es während der Gehaltsverhandlung im Rahmen des Bewerbungsgesprächs zu einem Ungleichgewicht kommt. Denn: Kommunikation auf Augenhöhe ist auch während des Bewerbungsprozesses ein absolutes Muss und legt den Grundstein für den künftigen Umgang miteinander.
Von diesem Gesetz sind nicht nur Vollzeitstellen betroffen, sondern auch Teilzeitstellen, geringfügige Arbeitsstellen sowie Aushilfsjobs. Lediglich hohe Führungspositionen wie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit. Ob das Gehalt in Stunden-, Monats- oder Jahreslohn angegeben wird, ist egal. Übrigens handelt es sich beim im Stelleninserat angegebenen Gehalt um das Mindestentgelt in Bruttoform. Es ist also durchaus möglich, mehr zu verdienen!
Du möchtest herausfinden, wieviel dir vom ausgewiesenen Bruttogehalt netto übrig bleibt? Dann wirf doch einen Blick auf unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner!