Bereitschaft zur Überzahlung: Was bedeutet das im Stelleninserat?
In vielen Stelleninseraten liest man die Formulierung „Bereitschaft zur Überzahlung“. In diesem Artikel erfährst du, was das konkret bedeutet und wie du dein Wunschgehalt richtig einschätzt.
Die Gehaltsangabe im Stelleninserat #
Schon seit dem 1. März 2011 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in ihren Stelleninseraten das Mindestgehalt des jeweiligen Jobs anzuführen. Das kann entweder der Stunden- oder Monatslohn oder das Jahresgehalt sein. Diese Regelung ist nicht nur für Vollzeitstellen, sondern auch für Teilzeitstellen, geringfügige Beschäftigungen sowie bei kurzfristigen Aushilfstätigkeiten gültig. Ausnahmen gelten nur für bestimmte leitende Positionen im rechtlichen Sinn, wie beispielsweise Geschäftsführende oder Vorstandsmitglieder.
Was bedeutet "Bereitschaft zur Überzahlung"? #
In vielen Arbeitsverträgen ist ein höheres Gehalt vereinbart, als der Kollektivvertrag als Minimum vorschreibt. Ist der vereinbarte Betrag höher als das Mindestgehalt, wird dieses als „Ist-Gehalt“ oder „Ist-Lohn“ bezeichnet. Die Differenz zwischen dem „Ist-Gehalt“ und dem im Kollektivvertrag festgelegten Mindestgehalt wird als „Überzahlung“ bezeichnet. Diese Formulierung „Bereitschaft zur Überzahlung“ ist in Österreich in Stelleninseraten sehr verbreitet.
Welche Gehaltsbestimmungen sind in Kollektivverträgen geregelt? #
In Kollektivverträgen sind die Mindestgrundgehälter für Beschäftigte festgehalten. Abhängig von der Ausbildung und der Berufserfahrung werden diese in Beschäftigungs- oder Verwendungsgruppen eingestuft. Auf Basis des Gruppenjahres wird dann ein bestimmtes Mindestgrundgehalt zugeordnet. Eine Bezahlung unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt ist nicht zulässig.
Lohn oder Gehalt?
Das Gehalt wird in der Regel Angestellten ausbezahlt und ist ein fest vereinbartes monatliches Entgelt. Arbeiter*innen beziehen Löhne, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit orientieren und deshalb variieren können.
Warum steht das im Inserat? #
Die Möglichkeit zur Überzahlung besteht in vielen Fällen, sofern Berufserfahrung und etwaige Zusatzqualifikationen dies rechtfertigen. Wenn Unternehmen aufgrund von Fachkräftemangel dringend qualifizierte Mitarbeitende suchen, sind sie eher bereit, über dem Mindestgehalt zu bezahlen.
Manchmal ist in einem Stelleninserat auch die Rede von einer „kollektivvertraglichen Überzahlung“. Doch nicht immer wird dabei explizit klargestellt, auf welchen Kollektivvertrag sich das Unternehmen dabei bezieht. Im Zweifelsfall fragst du bei der angegebenen Kontaktperson einfach nach.
Wenn du wissen willst, ob ein Gehalt über- oder unterdurchschnittlich ist oder dem Durchschnitt entspricht, kannst du den Gehaltsrechner von karriere.at zu Rate ziehen. Der berechnet das Brutto-Monatsgehalt der unterschiedlichen Bundesländer in Österreich und ermöglicht dadurch einen transparenten Vergleich. So kannst du dein Wunschgehalt realistisch einschätzen und dich optimal auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
Wie hoch kann die Überzahlung sein? #
Die Gehaltsangabe im Stelleninserat ist meist als Untergrenze zu verstehen. Bereite dich daher gut auf die Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch, damit du ein Gehalt verhandelst, das deiner Qualifikation und dem Markt entspricht. Überzahlungen variieren stark je nach Branche, Position und Marktsituation und können deutlich über dem Mindestgehalt liegen, oft sogar zwischen 10 und 20 Prozent. Im Stelleninserat geben Unternehmen gerne Gehaltsspannen an, also bis zu welchem Betrag sie bereit sind zu bezahlen.
Das Wichtigste ist: Unterschätze deinen Wert nicht und geh gut vorbereitet ins Gespräch.
Was heißt das für deine Bewerbung? #
Die Angabe „Bereitschaft zur Überzahlung“ bedeutet: Das im Inserat stehende Gehalt ist nur die Untergrenze. Je nach Erfahrung, Qualifikation und Verhandlung kann dein tatsächliches Gehalt darüber liegen.
Für dich heißt das konkret:
- Informiere dich vorab über branchenübliche Gehälter
- Definiere eine realistische Gehaltsvorstellung
- Gehe vorbereitet ins Gespräch
👉 Lass dich nicht verunsichern: Nimm das Mindestgehalt als Ausgangspunkt für die Verhandlung und nicht als Zielgehalt.
Nutze auch gerne den karriere.at Erfolgstracker als Leitfaden und zur Vorbereitung für deine nächste Gehaltsverhandlung:
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Erfolgstracker als Grundlage für die Gehaltserhöhung
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Fazit #
Die Formulierung „Bereitschaft zur Überzahlung“ bedeutet: Das angegebene Gehalt ist nur die Untergrenze, je nach Erfahrung und Qualifikation kannst du mehr verdienen. Wie viel mehr möglich ist, hängt stark von Branche, Position und Nachfrage ab. Deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet ins Bewerbungsgespräch zu gehen und den eigenen Marktwert zu kennen.
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