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Geringfügig beschäftigt

Geringfügig beschäftigt - Sozialversichert, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld?

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 09. Januar 2025 3 Min.

Gerade bei geringfügig Beschäftigten gibt es viele arbeitsrechtliche Fragen. Wie viel darf ich verdienen? Wieviel Arbeitsstunden und welche Ansprüche habe ich als geringfügig Verdienende*r? Was ist mit Krankenstand? Klare Antworten gibt es in diesem Beitrag.

Was bedeutet Geringfügigkeit? #

Achtung!

Wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze im Monat nur deshalb nicht überschritten wird, weil man mitten im Monat, vorzeitig geendet oder unterbrochen wurde, ist man nicht automatisch geringfügig beschäftigt.

Geringfügig beschäftigt sind alle, die im (Jahr 2025) bis zu 551,44 Euro monatlich verdienen. Oft wird fälschlicherweise die Stundenanzahl mit der Geringfügigkeit in Zusammenhang gebracht, jedoch kommt es hier vor allem auf die Hohe des Verdienstes an. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Personen, die unter der Geringfügigkeitsgrenze fallen, müssen auch nicht zwischen Netto- und Bruttobeträgen unterscheiden.

Für Personen, die geringfügig arbeiten, besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, sondern nur eine Unfallversicherung. Man kann sich jedoch selbst versichern. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld. Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist allerdings nicht möglich. Mit dem Abschluss einer Selbstversicherung erwirbt man pro Monat einer geringfügigen Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, der sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung als Beitragsmonat zählt.

Wann wird man geringfügig angestellt? #

Da es wie gesagt nicht auf die Stundenanzahl ankommt, sondern auf die Einkommenshöhe, können folgende Arbeitsverhältnisse als geringfügig angestellt sein - sie müssen es jedoch nicht:

  • Teilzeit
  • Sporadisch
  • Zeitlich begrenzt durch einen freien Dienstvertrag

Was sind die Gründe für eine geringfügige Anstellung? #

Tipps für die Jobsuche

Du suchst nach einer geringfügigen Anstellung? Auf der Jobplattform karriere.at kannst du einfach mit dem Filter "Anstellungsart" nur nach geringfügigen Jobs suchen.

Es gibt unterschiedliche Beweggründe für ein geringfügiges Arbeitsverhältnis:

  • Studierende, die ein Studium beziehen und zusätzlich arbeiten möchten.
  • Berufserfahrungen neben der Ausbildung, Karenz oder Pension sammeln.
  • Arbeitslos gemeldete Personen können zusätzlich geringfügig beschäftig sein - man darf dabei nur nicht vergessen, es dem AMS zu melden.

Darf ich als geringfügig Verdienende*r in Krankenstand gehen? #

Wenn man sich nicht gesund fühlt, gehen auch geringfgügig angestellte Personen in Krankenstand. Obwohl man nur unfallversichert ist, haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Entgeldfortzahlung im Krankenstand durch den Arbeitgeber. Die Verpflichtung der Entgeldfortzahlung ist jedoch begrenzt. Wenn daher der Krankenstand länger andauert, bekommt man als geringfügig Ansgestellte*r kein Krankengeld mehr, da man nicht krankenversichert ist.

Arbeitsrechtlich keine Unterschiede #

Arbeitsrechtlich gibt es - außer bei Kündigungsfristen für Angestellte - keine Unterschiede zu den übrigen Beschäftigen im Betrieb. Demnach haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr bzw. nach 25 Dienstjahren auf sechs Wochen. Praktisch umgesetzt sieht der Urlaubsverbrauch einer geringfügigen Mitarbeiter*in wie folgt aus: Eine Urlaubswoche ist verbraucht, wenn jemand, der etwa immer donnerstags arbeitet, die für einen Donnerstag vereinbarte Arbeitszeit als Urlaub konsumiert hat - sprich: einen Donnerstag Urlaub hat.

Auch Urlaubsgeld ist Pflicht #

"Aus den Beratungsgesprächen wissen wir, dass vielen geringfügig Beschäftigten arbeitsrechtliche Ansprüche vorenthalten werden", berichtet etwa ehem. AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer. "Dass sie häufig keinen Urlaub bekommen, fällt natürlich im Sommer besonders auf. Doch wir wissen, dass geringfügig Beschäftigten immer wieder auch die Pflegefreistellung verweigert wird oder etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorenthalten werden." Wenn die Anstellung unter einen Kollektivvertrag fällt, dann besteht sowohl der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Mehre Jobs #

Man kann mehrere Arbeitsverhältnisse haben, jedoch dürfen die Einkommen aus den unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen im Monat und in Summe die Geringfügigkeitsgrenze von 551,44 Euro nicht überschreiten. Sobald diese Grenze überschritten ist, ist man sozialversicherungspflichtig. Es kann daher passieren, dass man am Jahresende - wenn alle Einkommen zusammengerechnet werden - Nachzahlungen hat.

Arbeitslos nach geringfügiger Beschäftigung #

Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie auch nicht arbeitslosenversichert sind. Sobald man mehr als den Grenzbetrag von 551,44 Euro verdient, ist man verpflichtend arbeitslos versichert.

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Sarah Chlebowski

Sarah Chlebowski
Content Teamlead
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