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Krankenstand

Krankenstand in Österreich: Rechte, Dauer & Bezahlung im Überblick

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 20. Oktober 2025 15 Min.

Wenn du krank bist, bekommst du für 6 bis 12 Wochen weiterhin dein volles Gehalt. Danach zahlt dir die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld. Wichtig ist, dass du dich sofort krankmeldest, eine ärztliche Bestätigung hast und alle Fristen einhältst.

Doch viele sind sich unsicher:

  • Wie lange bekomme ich mein volles Gehalt?
  • Ab wann zahlt die Krankenkasse?
  • Und was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wir zeigen dir, wie der Krankenstand in Österreich funktioniert: von der Krankmeldung bis zum Wiedereinstieg in den Job.

Was ist ein Krankenstand? #

Ein Krankenstand ist eine vorübergehende Dienstverhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Solange du die Melde- und Nachweispflichten einhältst, bekommst du weiterhin dein Entgelt oder Krankengeld.

Die rechtliche Grundlage für den Krankenstand findest du im Angestelltengesetz (§ 8 Abs. 1) und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Beide legen fest, dass du für 6 bis 12 Wochen weiterhin dein volles Gehalt bekommst, abhängig von deiner Dienstzeit. Danach zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dir Krankengeld.

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Hier erfährst du, was genau als Krankenstand zählt, ab wann du dich krankmelden solltest und wie du dies korrekt machst. Was sind deine Rechte und Pflichten während eines Krankenstandes? Ziel ist es, dir eine umfassende Orientierung zu bieten, damit du im Krankheitsfall gut informiert und selbstbewusst handeln kannst. Egal, ob du neu im Berufsleben bist oder bereits Erfahrung hast – dieser Artikel soll dir helfen, deine Ansprüche zu verstehen und deine Gesundheit an erste Stelle zu setzen.

Wann muss ich mich krankmelden? #

💡 Lohn, Gehalt, Entgelt?

Das sind alles Begriffe für die finanzielle Entschädigung für deine Arbeit. Im Arbeitsrecht benutzt man den formalen Begriff Entgelt.

Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist, am besten noch vor Arbeitsbeginn per Telefon oder E-Mail. Meldest du dich zu spät, bekommst du im schlimmsten Fall kein Geld für deine Krankheitstage.

Ab wann brauche ich eine ärztliche Bestätigung?

Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bestätigung verlangen. In vielen Unternehmen genügt aber eine mündliche Krankmeldung für bis zu drei Tage (speziell bei einer kleineren Erkältung oder leichten Halsschmerzen). Eine gesetzliche „3-Tage-Regel“ gibt es jedoch nicht.

  • Wenn dein Arbeitgeber ein Attest verlangt, musst du es innerhalb von sieben Tagen vorlegen; auch wenn du „nur" leichte Halsschmerzen hast
  • Seit einiger Zeit kannst du die Bestätigung auch elektronisch über ELDA übermitteln.

Wann musst du die Krankenkasse (ÖGK) informieren?

In der Regel übermittelt dein Arbeitgeber den Krankenstand automatisch an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Du musst dich nur dann selbst bei der ÖGK melden, wenn:

  • dein Dienstverhältnis während des Krankenstands endet,
  • du selbstständig oder geringfügig beschäftigt bist oder
  • du im Ausland erkrankst.

Wenn deine Entgeltfortzahlung endet (nach 6 bis 12 Wochen), musst du aktiv Krankengeld beantragen. Es wird nicht automatisch ausgezahlt.
Das geht telefonisch oder online über gesundheitskasse.at.

Wie lange bekomme ich im Krankenstand volles Gehalt? #

📌 Hinweis

Wenn du wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten wieder krank wirst, werden die Krankenstandstage zusammengerechnet. Bei unterschiedlichen Erkrankungen beginnt dein Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung neu.

Wie lange du im Krankenstand dein volles Gehalt bekommst, hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab. Im ersten Jahr zahlt dein Arbeitgeber bis zu 6 Wochen volles Entgelt. Danach bekommst du für weitere 4 Wochen halbes Entgelt vom Arbeitgeber und die zweite Hälfte als Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Ab der 10. Woche übernimmt die ÖGK dann die volle Auszahlung des Krankengelds.

👉 Mit zunehmender Dienstzeit verlängern sich diese Zeiträume stufenweise:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Volles Entgelt Halbes Entgelt & halbes Krankengeld Volles Krankengeld
Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen ab 10 Wochen
Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen ab 12 Wochen
Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen ab 14 Wochen
Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen ab 16 Wochen

Ab wann bekomme ich Krankengeld? #

Kein Anspruch auf Krankengeld

Manche Personen haben keinen Anspruch auf Krankengeld, wie beispielsweise Pensionist*innen, Praktikant*innen, geringfügige Beschäftigte, Selbstversicherte, mitversicherte Angehörige.

Sobald dein Arbeitgeber nicht mehr zur Zahlung des Gehalts verpflichtet ist, zahlt dir die Österreichische Gesundheitskasse Krankengeld.

Das passiert in der Regel nach 6 bis 12 Wochen, abhängig von deiner Dienstzeit (siehe Tabelle oberhalb).

„Das Krankengeld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern du musst es selbst beantragen! Dafür benötigst du eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung (meist vom Arbeitgeber übermittelt).“

Das ist wichtig, wenn du Krankengeld von der ÖGK beziehen möchtest.

Wie viel Krankengeld bekomme ich? #

Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach deinem Bruttogehalt:

  • In den ersten 42 Tagen erhältst du 50 % deiner Bemessungsgrundlage,
  • ab dem 43. Tag 60 %,
  • wenn du Anspruch auf Sonderzahlungen hast, erhöht sich die Berechnungsgrundlage um 17 %.

💡 Tipp: Mit dem Krankengeld-Rechner der ÖGK kannst du dein tägliches Krankengeld selbst berechnen.

Wie lange bekomme ich Krankengeld? #

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt, sobald dein Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leisten muss, und gilt grundsätzlich für 26 Wochen. Bei längerer Versicherungsdauer kann er auf 52 Wochen verlängert werden, in Ausnahmefällen (nach ärztlicher Begutachtung) auch auf 78 Wochen. Wenn du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wirst, wird der frühere Zeitraum mitgerechnet, also nicht neu gestartet.

Krank im Urlaub – was passiert mit deinen Urlaubstagen? #

💡 Tipp

Auch wenn du nur ein paar Tage krank bist, lohnt es sich, ein Attest zu holen. Ohne Nachweis könnte dein Arbeitgeber die Krankheit nicht anerkennen, und die Tage gelten weiterhin als Urlaub.

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, werden diese Tage nicht als Urlaub, sondern als Krankenstandstage gewertet. Die Urlaubstage werden deinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber sofort informierst und eine ärztliche Bescheinigung nachreichst.

„Das Attest muss enthalten, seit wann und wie lange du arbeitsunfähig bist. Die genaue Diagnose musst du nicht angeben.“

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Krank im Ausland – was musst du beachten? #

❗ Hinweis

Wenn du innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz krank wirst, reicht in der Regel eine normale ärztliche Bescheinigung. Außerhalb Europas kann die ÖGK eine beglaubigte Übersetzung oder zusätzliche Nachweise verlangen.

Wenn du im Ausland krank wirst, musst du sowohl deinen Arbeitgeber als auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informieren. Hol dir am Urlaubsort eine ärztliche Bestätigung über Beginn und Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit, am besten gleich in englischer Sprache, wenn es auf Deutsch nicht möglich ist.

Schick das Attest möglichst rasch (z. B. per E-Mail) an deinen Arbeitgeber und informiere zusätzlich die ÖGK.

Wenn du nur kurzzeitig krank bist (beispielsweise nur ein bis zwei Wochen), betrifft das hauptsächlich den Arbeitgeber, denn du erhältst dann weiter dein Gehalt. Eine Meldung an die ÖGK ist vorrangig dann notwendig, wenn:

  • die Krankheit länger als 6–12 Wochen dauert,
  • du Krankengeld beantragen musst oder
  • dein Dienstverhältnis während des Krankenstands endet.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? #

💡 Tipp

Wenn du unsicher bist, ob deine Kündigung rechtmäßig war, kannst du dich an die Arbeiterkammer (AK) wenden.

Ja, du kannst auch während des Krankenstands gekündigt werden. Aber die Kündigung darf nicht wegen der Krankheit selbst erfolgen. Das heißt: Dein Arbeitgeber darf das Dienstverhältnis beenden, muss aber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Eine fristlose Entlassung aufgrund von Krankheit ist nicht erlaubt. Wenngleich du während des Krankenstands gekündigt wirst, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Dienstverhältnisses. Danach erhältst du – falls die Arbeitsunfähigkeit noch andauert – Krankengeld von der ÖGK.

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Wer zahlt im Krankenstand, wenn das Dienstverhältnis endet? #

📌 Hinweis

Wenn du während des Krankenstands selbst kündigst, kann sich die Auszahlung des Krankengelds verzögern, da die ÖGK deinen Anspruch prüft.

Wenn dein Dienstverhältnis während eines Krankenstands endet, übernimmt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Zahlung des Krankengelds. Das Krankengeld wird weiterbezahlt, solange deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist und du die Versicherungsvoraussetzungen erfüllst.

Wenn du nach dem Ende des Dienstverhältnisses weiter krankgeschrieben bist, bekommst du also weiterhin Krankengeld von der ÖGK. Sobald du wieder arbeitsfähig bist und dich beim Arbeitsmarktservice (AMS) meldest, kannst du Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – was gilt bei der Entgeltfortzahlung? #

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit bekommst du kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Diese Zahlung startet ab dem zweiten Tag nach dem Unfall und beträgt 60 % deines Bruttogehalts, ab dem 43. Tag 80 %. Sie ist steuerfrei und wird so lange bezahlt, wie du arbeitsunfähig bist; es gibt keine feste Höchstdauer wie beim Krankengeld.

Krankengeld (ÖGK) Verletztengeld (AUVA)
Beginn der Zahlung Nach Ende der Entgeltfortzahlung (meist ab 6–12 Wochen) Ab dem 2. Tag nach dem Unfall
Höhe 50 % → 60 % des Bruttogehalts (+ 17 % bei Sonderzahlungen) 60 % → 80 % des Bruttogehalts
Steuerpflicht Steuerpflichtig Steuerfrei
Maximaldauer 26–78 Wochen (je nach Versicherungsdauer) Keine feste Höchstdauer – bis Ende der Arbeitsunfähigkeit
Zuständige Stelle Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

💡 Tipp: Bleibt deine Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, kannst du bei der AUVA eine Invaliditätsrente beantragen. Zur zusätzlichen Absicherung bei längeren Krankheiten oder Unfällen kann sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen.

Wie funktioniert die Wiedereingliederungsteilzeit nach einem Krankenstand? #

Nach einem längeren Krankenstand kannst du mit der Wiedereingliederungsteilzeit schrittweise wieder in den Job zurückkehren. Du arbeitest dabei vorübergehend weniger Stunden, bekommst ein anteiliges Gehalt vom Arbeitgeber und zusätzlich Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK, in Summe oft zwischen 90 und 100 % deines vorherigen Gehalts.

Voraussetzung Mindestens 6 Wochen durchgehender Krankenstand
Arbeitszeit Zwischen 50 % und 75 % der ursprünglichen Stunden
Dauer 1 bis 6 Monate, einmalig verlängerbar um 3 Monate
Vorgehen Ärztliche Bestätigung, Zustimmung beider Seiten, Beratung bei fit2work, schriftliche Vereinbarung
Finanzielle Absicherung Teilgehalt + Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK
Versicherungsschutz Weiterhin kranken- und unfallversichert
Ziel Schonender Wiedereinstieg, Stabilisierung der Gesundheit, Vermeidung von Rückfällen

Die Wiedereingliederungsteilzeit eignet sich besonders nach langen körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Sie hilft dir, allmählich wieder Arbeitsroutine und Belastbarkeit aufzubauen.

Fazit: So bleibst du im Krankenstand rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite #

Ein Krankenstand ist nie angenehm, aber mit dem richtigen Wissen kannst du rechtlich sicher handeln und finanziell ruhig bleiben. Melde dich immer sofort beim Arbeitgeber, achte auf ärztliche Bestätigungen und beantrage rechtzeitig Krankengeld oder Verletztengeld, falls nötig.

Wenn du länger ausfällst, kann dir die Wiedereingliederungsteilzeit den Weg zurück in den Job erleichtern.

👉 Informiere dich frühzeitig bei ÖGK, AUVA oder fit2work, damit du keine Fristen versäumst und deine Ansprüche voll ausschöpfst.

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Ruben Wunderlich
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