
Krank im Urlaub - Wann verfallen die Urlaubstage?
Es ist nie toll, krank zu sein. Geht es einem im Urlaub schlecht, ist man jedoch doppelt arm. Vor allem dann, wenn man eine lang herbei gesehnte Reise vielleicht nicht antreten kann. Was bedeutet es aber aus rechtlicher Sicht, im Urlaub krank zu werden? Verfallen die Urlaubstage und wie sieht es bei freien Zeitausgleichstagen aus? Die Experten der Arbeiterkammer OÖ beantworten die wichtigsten Fragen im Interview:
Krankenstand ab drei Tagen #
Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird? Wem muss man spätestens wann Bescheid geben? Zählt ein Krankentag im Urlaub automatisch als Krankenstand?
AK: Wird man im Urlaub krank, ändert sich vorläufig nichts an der Urlaubsvereinbarung. Dauert die Erkrankung allerdings länger als drei Kalendertage, dann zählen sämtliche Tage des Krankenstandes nicht mehr als Urlaub, sondern als Krankenstand. Daher ist es notwendig, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben, wenn man im Urlaub krank wird, um abzuklären, wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauern wird. Dauert er nämlich länger als drei Tage, dann muss man dem Arbeitgeber eine Krankenstandsbescheinigung vorlegen. Diese kann der Arzt aber nur ausstellen, wenn es vorher eine zeitgerechte Krankmeldung gegeben hat.
Krank im Ausland: Darauf muss man achten #
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitteilen und nach Ende des Krankenstandes eine Krankenstandsbescheinigung übermitteln. Erkrankt man während eines Urlaubes im Ausland, so muss zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden aus der hervorgeht, dass der behandelnde Arzt tatsächlich ein zugelassener Arzt ist. Wird man in einem Krankenhaus im Ausland stationär oder ambulant behandelt, dann braucht man lediglich die Behandlungsbestätigung.
Was passiert, wenn man während eines Urlaubs krank wird? Geht der vereinbarte Urlaub danach einfach weiter?

AK: Dauert der Krankenstand im Urlaub maximal drei Tage, dann wird der Urlaub nicht unterbrochen. Dauert der Krankenstand aber mehr als drei Kalendertage, dann verbraucht man während der Zeit des Krankenstandes keinen Urlaub. Endet der Krankenstand noch vor Ende des vereinbarten Urlaubs, dann geht der Urlaub ganz normal bis zum vereinbarten Ende weiter. Die quasi verlorengegangenen Urlaubstage können nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers angehängt werden; sie werden dem Arbeitnehmer auf dem Urlaubskonto wieder gut geschrieben.
Tipp, wie Zeitausgleich durch Krankheit nicht verfällt #
Wie sieht es aus, wenn man an einem Zeitausgleich-Tag krank wird? Verfällt dieser?
AK: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes ist es leider so, dass der Verbrauch des Zeitausgleiches durch einen Krankenstand nicht unterbrochen wird - es bleibt also beim Zeitausgleich. Arbeiterkammer und ÖGB haben daher eine Änderung der gesetzlichen Lage verlangt, die aber leider bis dato noch nicht umgesetzt wurde. Wir raten daher Arbeitnehmern in der Grundsatzvereinbarung über die Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich mit aufzunehmen, dass ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund oder eine Arbeitsunfähigkeit den Zeitausgleich unterbricht. Mit einer derartigen Vereinbarung wäre dann im Falle eines Krankenstandes die Zeitausgleichsvereinbarung hinfällig und die Abgeltung der Überstunden demnach noch offen.
Kommt es bei diesem Thema häufig zu Nachfragen bei der Arbeiterkammer? Falls ja, welche Probleme gibt es?
AK: Im Wesentlichen sind es genau jene Fragen, die hier aufgelistet sind, mit denen wir in der Beratung konfrontiert werden. Es gibt immer wieder Unklarheiten darüber, ob im Falle einer Erkrankung die Tage als Krankenstand oder als Urlaub zählen und ob man die dadurch eventuell entfallenen Urlaubstage gleich anhängen darf. Zum ersteren Themenkreis sind die Auswirkungen oft erst anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sichtbar, wenn nämlich zu wenig offene Urlaubstage abgerechnet werden.
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