Sonderzahlungen in Österreich: Was dir zusteht & was du wissen musst
Sonderzahlungen sind in Österreich ein fixer Bestandteil vieler Gehälter. Doch wer hat Anspruch, wie hoch sind sie und was gilt in Teilzeit oder bei Jobwechsel? Hier findest du die wichtigsten Antworten.
Sonderzahlungen – oft auch als „13. und 14. Gehalt“ bekannt – gehören für viele Arbeitnehmer*innen in Österreich zum Standard. Sie sind ein finanzielles Extra, das je nach Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausgezahlt wird. Doch nicht alle Beschäftigten haben automatisch Anspruch darauf. In diesem Artikel erfährst du, welche Sonderzahlungen es gibt, wer sie bekommt, wie sie besteuert werden und was du bei Teilzeit, Karenz oder einem Jobwechsel beachten solltest.
Was sind Sonderzahlungen? #
💡 Synonyme für Sonderzahlungen:
- 13. und 14. Gehalt
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Prämien, Boni oder Zulagen
Sonderzahlungen sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer*innen neben dem regulären Gehalt erhalten. Am bekanntesten sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld – häufig auch als „13. und 14. Gehalt“ bezeichnet.
Wer hat Anspruch auf Sonderzahlungen? #
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Ob du sie erhältst, hängt in erster Linie von deinem Kollektivvertrag ab.
In vielen Branchen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld fix geregelt.
Fehlt ein Kollektivvertrag, kann ein Anspruch im Arbeitsvertrag stehen.
Ohne eine dieser Grundlagen gibt es keinen automatischen Anspruch.
Habe ich bei Teilzeit, Karenz oder Jobwechsel Anspruch?
- Teilzeit: Sonderzahlungen werden anteilig berechnet.
- Karenz: Anspruch oft unterbrochen, hängt von Vertrag und Kollektivvertrag ab.
- Jobwechsel: In den meisten Fällen aliquot – du erhältst also einen anteiligen Betrag.
Bekommen geringfügig Beschäftigte Sonderzahlungen?
In der Regel nicht. Sonderzahlungen sind bei geringfügigen Beschäftigungen nur dann vorgesehen, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen.
Welche Arten von Sonderzahlungen gibt es in Österreich? #
| Art der Sonderzahlung | Typisches Beispiel | Auszahlung |
| Urlaubs- & Weihnachtsgeld | 13. & 14. Gehalt | (in der Regel) Juni & November |
| Prämien | Leistungsabhängig | variabel |
| Boni | z. B. Zielerreichung | jährlich oder quartalsweise |
| Gewinnbeteiligungen | Anteil am Unternehmenserfolg | nach Vereinbarung |
| Zulagen | z. B. Überstunden, Erschwernis | monatlich/variabel |
Wie werden Sonderzahlungen versteuert? #
📌 Hinweis
Die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen kann sich je nach Einkommenshöhe, Freibeträgen und persönlicher Situation unterscheiden. Informiere dich am besten direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Sonderzahlungen sind steuerlich begünstigt. Bis zu einem bestimmten Freibetrag (aktuell ca. 2.100 Euro pro Jahr) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 6 Prozent. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem regulären Einkommensteuersatz versteuert.
Beispiel:
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld von je 2.000 €
- 2.100 € steuerbegünstigt mit 6 %
- Restbetrag normal versteuert
Wie kann ich Sonderzahlungen im Gehaltsgespräch ansprechen? #
Viele Arbeitgeber*innen kalkulieren Sonderzahlungen als Teil des Gesamtpakets. Sprich sie daher aktiv an:
Betone, dass du nicht nur auf das Monatsgehalt, sondern auf das Gesamtjahreseinkommen achtest.
Frage nach zusätzlichen Prämien oder Boni.
Fazit #
Sonderzahlungen sind in Österreich ein wichtiger Bestandteil vieler Gehälter – aber nicht automatisch garantiert. Ob du Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhältst, hängt vom Kollektivvertrag oder deinem Arbeitsvertrag ab. Informiere dich daher immer genau über deine Ansprüche und sprich das Thema im Bewerbungsgespräch aktiv an. So stellst du sicher, dass dein Gehaltspaket wirklich deinem Wert entspricht.






