
13. & 14. Gehalt in Österreich: Anspruch, Auszahlung & Berechnung im Überblick
Zwei zusätzliche Monatsgehälter im Jahr – das klingt nicht nur gut, sondern ist für viele Arbeitnehmer*innen in Österreich Realität. Das sogenannte 13. und 14. Gehalt – auch als Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekannt – ist in vielen Branchen ein fixer Bestandteil des Einkommens.
Doch wer hat tatsächlich Anspruch auf diese Sonderzahlungen? Wie hoch sind sie? Und was passiert bei Kündigung oder Jobwechsel?
👉 In diesem Artikel erfährst du:
- Was das 13. & 14. Gehalt genau ist
- Wer Anspruch darauf hat
- Wann und wie die Auszahlung erfolgt
- Wie die Beträge bei unterjährigem Austritt berechnet werden
Was das 13. und 14. Gehalt ist und wer es bekommt #
Das 13. und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, die in Österreich eng mit dem Arbeitsleben verbunden sind. Konkret handelt es sich dabei um das Urlaubsgeld (13. Gehalt) und das Weihnachtsgeld (14. Gehalt). Diese Leistungen sind nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich in der Regel aus Kollektivverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.
Die gute Nachricht: Laut Österreichischem Gewerkschaftsbund erhalten rund 98 Prozent der Arbeitnehmer*innen diese Sonderzahlungen, da für sie ein Kollektivvertrag gilt. In der Praxis bedeutet das: Wer nicht selbstständig beschäftigt ist, kann in den meisten Fällen auch mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld rechnen.
Wie hoch ist das 13. & 14. Gehalt? #
In der Regel entsprechen beide Sonderzahlungen je einem vollen Monatsgehalt, aber mit einem entscheidenden Vorteil: Du zahlst darauf weniger Lohnsteuer als auf dein reguläres Gehalt. Das bedeutet, dass dir netto mehr übrig bleibt.
Beispielhafte Netto-Auszahlungen für 2025
(abhängig von individuellen Steuermerkmalen und Sozialabgaben):
Monatsbrutto | Urlaubsgeld (13. Bezug) netto | Weihnachtsgeld (14. Bezug) netto |
1.500 € | ca. 1.230 € – 1.250 € | ca. 1.210 € |
1.800 € | ca. 1.460 € – 1.490 € | ca. 1.450 € |
❗ Wichtig: Die exakte Netto-Auszahlung hängt unter anderem von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand sowie von etwaigen Freibeträgen ab. Die oben genannten Werte sind realistische Richtwerte für typische Arbeitnehmer*innen ohne Sonderabzüge.
Je höher dein Monatsgehalt, desto höher fallen auch die Sonderzahlungen aus, denn sie orientieren sich in der Regel direkt an deinem aktuellen Grundgehalt.
👉 Wie sich das auf dein Jahresbruttogehalt (Berechnung mit 12 oder 14 Gehältern) auswirkt, erfährst du hier:
So berechnet sich dein 13. & 14. Gehalt bei Kündigung #
💡 Tipp
Prüfe deine letzte Abrechnung, besonders bei einem unterjährigen Austritt. Wenn dir etwas unklar erscheint, wende dich an deine Gewerkschaft oder Arbeiterkammer. Sie helfen dir kostenlos weiter.
Besonders wichtig wird die Berechnung der Sonderzahlungen, wenn du während des Jahres in ein Unternehmen eintrittst oder vor Jahresende ausscheidest.
In diesen Fällen hast du Anspruch auf eine anteilige (aliquote) Auszahlung des 13. und 14. Gehalts – also auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld entsprechend der Dauer deines Arbeitsverhältnisses.
Beispielhafte Berechnung #
Angenommen, dein Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000 € und du hast vom 1. Jänner bis 31. August gearbeitet, was 243 Kalendertagen entspricht:
- Formel: (Monatsbruttogehalt × Anzahl der Kalendertage im Arbeitsverhältnis) ÷ 365
- Rechnung: (2.000 € × 243) ÷ 365 ≈ 1.331,51 € brutto
❗ Wichtig: Dieser Betrag gilt für jeweils eine Sonderzahlung (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), sofern diese im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vorgesehen ist.
Urlaubsgeld (13. Gehalt) #
Wird üblicherweise im Mai oder Juni ausbezahlt. Wenn du zu diesem Zeitpunkt noch im Unternehmen beschäftigt warst, kann es sein, dass du das volle Urlaubsgeld bereits erhalten hast – obwohl du später im Jahr ausscheidest.
- In diesem Fall steht dir eigentlich nur ein anteiliger Betrag zu (in unserem Beispiel 8/12 bei Austritt Ende August).
- Was passiert mit dem „Zuviel“?
- Einige Arbeitgeber belassen es dabei (kulanzweise)
- Andere können laut Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Rückforderung vornehmen
Weihnachtsgeld (14. Gehalt) #
Wird meist im November ausbezahlt. Wenn dein Dienstverhältnis vor diesem Zeitpunkt endet – wie im Beispiel mit 31. August – bekommst du das Weihnachtsgeld aliquot mit deiner Endabrechnung ausbezahlt.
Rückforderung | Wenn du bereits das volle Urlaubsgeld erhalten hast, obwohl dir nur ein anteiliger Anspruch zusteht, kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen eine Rückzahlung verlangen. Die genaue Regelung findest du im Kollektivvertrag oder im Dienstvertrag. |
Kollektivvertragliche Unterschiede | Anspruch und Rückforderungspraxis unterscheiden sich je nach Branche. Informiere dich über die für dich geltenden Bestimmungen – bei der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft. |
Endabrechnung | Die aliquoten Sonderzahlungen müssen mit der letzten Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden und nicht erst zum regulären Auszahlungszeitpunkt. |
Mindestlöhne und Sonderzahlungen in Österreich 2025 #
Die Höhe deiner Sonderzahlungen hängt direkt von deinem regulären Bruttogehalt ab, also auch von möglichen Gehaltserhöhungen im jeweiligen Jahr.
Mit 1. Jänner 2025 wurden in vielen Branchen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um durchschnittlich 3,85 Prozent angehoben. Diese Erhöhung betrifft sowohl Hilfskräfte als auch Fachkräfte – die konkreten Beträge variieren je nach Branche und Kollektivvertrag.
👉 Was heißt das für dich?
Dein laufendes Gehalt steigt
Deine Sonderzahlungen (13. & 14. Gehalt) steigen automatisch mit
Auch dein Netto-Einkommen pro Monat kann sich dadurch spürbar erhöhen
📌 Beispiel:
Ein Bruttoplus von rund 100 € monatlich kann – je nach Steuerklasse – zu einem Nettozuwachs von etwa 65 € führen. Die Erhöhung deines Monatsgehalts wirkt sich also zweifach positiv aus, einmal auf dein laufendes Einkommen und zusätzlich auf die Höhe deiner Sonderzahlungen.
❗ Sonderfälle: Wann dein Anspruch abweichen kann #
👉 Wie sieht es mit geringfügiger Beschäftigung aus?
Sonderzahlungen stehen geringfügig Beschäftigten nicht automatisch zu.
Nur wenn ein Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag sie explizit vorsieht,
besteht Anspruch.
👉 Gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei freien Dienstverträgen?
Nein, freie Dienstverträge unterliegen nicht dem Angestelltengesetz – es
gibt daher keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen. Nur durch
freiwillige Vereinbarung wären solche Zahlungen möglich.
👉 Was passiert während Karenz oder Bildungskarenz?
In der unbezahlten Karenz ruhen Sonderansprüche. Anspruch besteht nur
für Monate mit aktiver Beschäftigung im jeweiligen Kalenderjahr. Bei
Wiedereinstieg wird aliquot gerechnet.
FAQs: Häufige Fragen zum 13. und 14. Gehalt #
Muss ich das 13. und 14. Gehalt versteuern?
Ja, aber zu einem begünstigten Steuersatz. Die Lohnsteuer auf Sonderzahlungen beträgt nur 6 Prozent bis zur Freigrenze von 13.500 € pro Jahr (Stand 2025). Das ist deutlich weniger als der reguläre Einkommensteuersatz.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keinem Kollektivvertrag unterliegt?
In diesem seltenen Fall kommt es auf deinen individuellen Arbeitsvertrag an. Ist dort keine Sonderzahlung geregelt, besteht kein automatischer Anspruch auf das 13. oder 14. Gehalt.
Habe ich auch während der Probezeit Anspruch auf Sonderzahlungen?
Ja. Auch während der Probezeit erwirbst du anteilige Ansprüche. Wenn dein Dienstverhältnis in dieser Zeit endet, stehen dir aliquote Sonderzahlungen zu.
Bekommen Teilzeitkräfte auch das 13. und 14. Gehalt?
Ja! Teilzeitbeschäftigte erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Arbeitest du etwa 20 statt 40 Stunden, erhältst du 50 % des vollen Anspruchs.
Erhalte ich Sonderzahlungen auch im Krankenstand?
Ja. Während des Krankenstands – ebenso wie bei Urlaub oder Pflegefreistellung – bleibt dein Anspruch auf Sonderzahlungen bestehen. Diese Zeiten gelten arbeitsrechtlich als Dienstzeiten.
Fazit: Dein finanzieller Vorteil durch das 13. und 14. Gehalt #
Urlaubs- und Weihnachtsgeld bieten dir in Österreich einen klaren finanziellen Vorteil: Zwei zusätzliche Monatsgehälter pro Jahr und dazu steuerlich begünstigt, erhöhen dein verfügbares Einkommen spürbar.
Das solltest du dir merken:
✅ Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag, nicht aus einem Gesetz.
✅ Bei Kündigung oder Wechsel erfolgt die Auszahlung anteilig (aliquot).
✅ Die Auszahlungstermine sind je nach Branche und Vertrag unterschiedlich geregelt.
👉 Mit dem richtigen Wissen kannst du deine Gehaltsplanung gezielt optimieren und deine Sonderzahlungen sinnvoll für Rücklagen, große Anschaffungen oder Urlaubsfreuden nutzen.