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Gekündigt: Was nun? Klarheit für einen beruflichen Neustart finden

Arbeitsleben Aktualisiert am: 01. Juli 2025 10 Min.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber passiert oft unerwartet und trifft tief. Egal ob du damit gerechnet hast oder nicht: Die Nachricht, dass dein Arbeitsverhältnis endet, löst Emotionen aus. Wut. Enttäuschung. Angst. Vielleicht auch Scham. Vor allem aber: Unsicherheit. Was passiert jetzt? Was musst du tun? Und wie geht es beruflich weiter?

Gerade in dieser verletzlichen Phase ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen, sondern Schritt für Schritt vorzugehen. Denn auch wenn die Kündigung schmerzhaft ist – sie bedeutet nicht das Ende. Sie kann vielmehr der Anfang sein für Klarheit, Neuorientierung und letztlich einen Job, der vielleicht besser zu dir passt als der alte.

👉 In diesem Artikel findest du rechtliche Grundlagen, emotionale Unterstützung und praktische Tipps, wie du nach einer Kündigung wieder Fuß fassen und proaktiv in deine berufliche Zukunft starten kannst.

Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt? #

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich gilt: In Österreich kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden – und zwar ohne Angabe von Gründen, sofern kein besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangerschaft, Elternkarenz oder Betriebsratstätigkeit).

Trotzdem müssen gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden:

  • Betriebsbedingte Kündigung: z. B. durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Stellenabbau

  • Verhaltensbedingte Kündigung: z. B. bei wiederholter Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch

  • Kündigung aus persönlichen Gründen: etwa bei mangelnder Eignung für die Position – eher selten und schwer beweisbar

Kündigungsarten: Fristlose Kündigung vs. reguläre Kündigungsfrist #

💡Tipp

Wenn du unsicher bist, ob deine Kündigung gerechtfertigt war, lohnt sich eine Beratung bei der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft. Zwei Wochen hast du Zeit, um eine Anfechtungsklage einzubringen.

Nicht jede Kündigung ist gleich. Die Art der Kündigung hat große Auswirkungen auf deinen Handlungsspielraum.

Fristlose Kündigung

📌 Tipp

Lasse eine fristlose Kündigung sofort prüfen, falls du sie für ungerechtfertigt hältst.

Sie erfolgt sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – in der Regel bei schwerwiegendem Fehlverhalten wie Diebstahl, grober Pflichtverletzung oder Vertrauensbruch. Eine fristlose Entlassung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls erfolgen und begründet sein.

Für dich bedeutet das:

  • Sofortige Einstellung der Gehaltszahlung

  • Kein Anspruch auf Kündigungsfrist oder Freistellung

  • Potenziell Sperre beim AMS (wegen „selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit“)

Ordentliche Kündigung mit Frist

🕰️ Tipp

Innerhalb der Frist hast du Zeit, dich vorzubereiten, Bewerbungen zu schreiben oder wirst (wenn vereinbart) freigestellt.

Die häufigere Variante: Dein Arbeitgeber kündigt unter Einhaltung einer gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist. Diese variiert je nach Dienstvertrag und Dauer der Betriebszugehörigkeit, liegt aber meist zwischen 6 Wochen und 5 Monaten. In dieser Zeit bleibst du angestellt und erhältst weiterhin Gehalt.

Arten der Kündigung #

Kündigungsart Gründe Fristen & Formalien Empfehlung
Ordentliche Kündigung Wirtschaftslage, Leistung, Umstrukturierung Gesetzliche oder KV-Kündigungsfrist; schriftliche Vereinbarung erforderlich AMS informieren, Jobsuche starten, Dienstzeugnis anfordern
Einvernehmliche Auflösung Beidseitiges Einvernehmen, oft von Arbeitgeber ausgehend Kein Kündigungsschutz; schriftliche Vereinbarung erforderlich nicht vorschnell unterschreiben; Bedenkzeit wahrnehmen
Fristlose Entlassung Schweres Fehlverhalten, z.B. Diebstahl, grobe Beleidigung, Vertrauensbruch Sofortige Wirkung, muss umgehend nach Vorfall geschehen, schriftlich & mit Begründung Rechtsschutz einholen, Kündigung überprüfen lassen
Kündigung während Probezeit Kein Grund notwendig, z.B. geringe Eignung Keine oder sehr kurze Frist, innterhalb vereinbarter Probezeit (max. 1 Monat) AMS informieren, neue Bewerbungen schreiben
Kündigung mit Freistellen Wie bei ordentlicher Kündigung, aber mit sofortiger Freistellung Übliche Kündigungsfrist, schriftlich zu vereinbaren Zeit für Bewerbungen, Weiterbildung, Erholung nutzen
Kündigung bei Sonderkündigungsschutz Mit mit Zustimmung des Gerichts oder Betriebsrats möglich Spezielle gesetzliche Regeln, Kündigung oft unwirksam ohne Genehmigung AK oder Rechtsbeistand einschalten, nicht unter Druck setzen lassen

Erste Schritte nach einer Kündigung #

Auch wenn der Schock tief sitzt: Es hilft, überlegt zu handeln. Diese Punkte solltest du möglichst bald klären:

  1. Kündigung schriftlich bestätigen lassen
    Auch wenn dir die Kündigung mündlich mitgeteilt wurde – sie muss schriftlich vorliegen.
  2. Dienstzeugnis einfordern
    Dieses sollte wohlwollend formuliert sein. Auf Wunsch kannst du Formulierungen verhandeln oder überarbeiten lassen.
  3. Kontakt mit der Arbeiterkammer aufnehmen
    Für rechtliche Fragen, Prüfung der Kündigung oder Informationen über Fristen und Ansprüche.
  4. Arbeitslosmeldung prüfen (siehe nächster Abschnitt)
    Auch wenn du noch beschäftigt bist, gibt es Meldefristen!

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Muss ich mich sofort beim AMS arbeitslos melden? #

📌 Achtung

Bei einer einvernehmlichen Auflösung ist auch eine rechtzeitige Meldung wichtig – am besten sofort nach Unterschrift!

Wenn du gekündigt wurdest, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS melden – am besten aber sofort nach Bekanntgabe der Kündigung. Denn:

  • Nur so sicherst du dir deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

  • Wenn du dich zu spät meldest, kann es zu finanziellen Sperren kommen.

  • Auch während der Kündigungsfrist kannst du dich bereits „arbeitsuchend“ melden.

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Was tun bei Freistellung oder längerer Arbeitslosigkeit? #

Wirst du während der Kündigungsfrist freigestellt oder findest du nicht sofort einen neuen Job, kann das Stress auslösen. Andererseits bietet diese Übergangszeit auch einige Vorteile: Du hast Raum für Reflexion, Weiterbildung und Neuausrichtung.

  1. Nutze die Zeit zur Neuorientierung: Was willst du wirklich tun? Was waren gute und schlechte Seiten des letzten Jobs?

  2. Überlege dir gezielt, ob du in derselben Branche bleiben willst oder ob es Zeit für etwas Neues ist. Ein Quereinstieg kann für dich unter Umständen die richtige Lösung sein.

  3. Melde dich zu Weiterbildungen, AMS-Schulungen oder Online-Kursen an. Das zeigt Eigeninitiative bei künftigen Bewerbungen.

  4. Pflege dein Netzwerk: Sprich mit ehemaligen Kolleg*innen, besuche Jobmessen, sei sichtbar auf Netzwerkplattformen.

Wie finde ich nach einer Kündigung einen neuen Job? #

Die Jobsuche nach einer Kündigung hat einen eigenen Beigeschmack ... Vielleicht hast du weniger Selbstvertrauen oder verspürst mehr Druck. Aber sie kann auch befreiend sein. Du startest neu – mit allen bisherigen Erfahrungen im Gepäck.

Das hilft dir bei der aktiven Jobsuche:

  1. Klarheit schaffen: Überlege dir genau, was du willst und was nicht mehr. Nimm dir dafür Zeit, sprich mit Freund*innen oder besuche ein Coaching.

  2. Lebenslauf und Online-Profile aktualisieren: Bringe deinen Online-Auftritt auf Vordermann und optimiere deinen Lebenslauf. Erwähne die Kündigung, aber sei dabei sachlich und neutral.

  3. Routinen aufbauen: Plane fixe Zeiten für Stellensuche, Bewerbungen und Gespräche ein.

  4. Nutze Jobportale und Netzwerke: Neben karriere.at lohnt sich auch der Blick in soziale Medien, Branchenplattformen oder persönliche Kontakte.

  5. Bleib aktiv und realistisch: Es ist okay, wenn nicht alles sofort klappt. Aber wer regelmäßig sucht und sich weiterentwickelt, findet schneller ins Berufsleben zurück.

👉 Tipp: Viele Menschen wechseln nach einer Kündigung in ein ganz neues Berufsfeld. Wenn du Unterstützung bei der Entscheidung brauchst, kann dir der folgende Prompt vielleicht helfen:

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Wenn der berufliche Kompass fehlt, hilft kein Test, sondern ein Gespräch – mit sich selbst.

Fazit: Eine Kündigung ist hart, aber nicht das Ende #

Ob du die Kündigung hast kommen sehen oder nicht: Sie ist ein Einschnitt. Aber auch eine Chance. Du hast jetzt die Möglichkeit, deine Prioritäten neu zu setzen, Klarheit zu gewinnen und in einem neuen Job durchzustarten, der besser zu dir passt.

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung durch den Arbeitgeber #

Kann ich eine Kündigung anfechten?
Ja, zum Beispiel, wenn sie sozial ungerechtfertigt oder diskriminierend ist. Achtung, Fristen beachten: Innerhalb von zwei Wochen musst du klagen!

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Das hängt von deiner Versicherungsdauer ab. Meist zwischen 20 Wochen und einem Jahr. Die AMS-Beratung hilft dir in deinem individuellen Fall weiter.

Darf ich während der Kündigungsfrist Bewerbungen schreiben oder Vorstellungsgespräche führen?
Ja und du hast sogar Anspruch auf Postensuchzeit.B is zu 1/5 der Arbeitszeit darfst du für Bewerbungen abstellen.

Soll ich in der Bewerbung erwähnen, dass ich gekündigt wurde?
Im Lebenslauf: nein. Im Gespräch kannst du ehrlich, aber sachlich damit umgehen und zum Beispiel erwähnen, dass es zu finanziellen Einsparungen gekommen ist.

Wie erkläre ich die Kündigung im Vorstellungsgespräch?
Sei selbstbewusst, nicht emotional. Bleibe bei den Fakten und vermeide Schuldzuweisungen. Fokussiere dich auf die Zukunft, nicht die Vergangenheit.


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Redaktion
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