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Elternteilzeit

Elternteilzeit in Österreich: Deine Rechte, Fristen & Tipps für den idealen Einstieg

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 09. März 2023 11 Min.

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, verändert sich das Leben von Grund auf, auch beruflich. Viele Eltern fragen sich: Wie kann ich für mein Kind da sein, ohne den Anschluss im Job zu verlieren? Die Elternteilzeit bietet dir in Österreich die Chance, genau das zu schaffen: Du reduzierst vorübergehend deine Arbeitszeit, bist aber dennoch rechtlich abgesichert.

Seit dem 1. November 2023 kannst du die Elternteilzeit in Österreich bis zum 8. Geburtstag deines Kindes in Anspruch nehmen. Aber: Die Voraussetzungen sind klar geregelt und wer Fristen versäumt oder wichtige Details übersieht, verliert womöglich seinen Anspruch.

👉 In diesem Ratgeber erfährst du:

  • Wer Anspruch auf Elternteilzeit hat
  • Welche Fristen und Regeln gelten
  • Wie du deinen Antrag richtig stellst
  • Und wie du deine berufliche und familiäre Zukunft gut planst

Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit? #

💡 Gut zu wissen

Der Anspruch auf Elternteilzeit gilt auch für Adoptiv- und Pflegeeltern.

Nicht alle Eltern haben automatisch ein gesetzliches Recht auf Elternteilzeit. Ob du Anspruch hast, hängt von drei Voraussetzungen ab:

✅ Du bist seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung im selben Unternehmen angestellt (Karenzzeiten zählen dazu!)
✅ Der Betrieb beschäftigt mehr als 20 Mitarbeiter*innen
✅ Du lebst mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt oder hast das Sorgerecht

Außerdem darf der andere Elternteil nicht zur selben Zeit in Elternkarenz sein. Allerdings dürfen beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Dauer, Arbeitszeitreduktion und Beginn der Elternteilzeit #

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du bis zum achten Geburtstag deines Kindes Elternteilzeit in Anspruch nehmen, für maximal sieben Jahre. Das sind dabei die gesetzlich definierten Eckpunkte:

Regelung Bedeutung
Maximale Dauer 7 Jahre, längstens bis zum 8. Geburtstag
Reduktionsumfang Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 20  % (bei einer 38,5-Stunden-Woche wären das knapp 8 Stunden pro Woche weniger).
Mindestarbeitszeit Du musst mindestens 12 Stunden pro Woche arbeiten
Nur einmal pro Kind Elternteilzeit kann je Elternteil einmal pro Kind beansprucht werden, wobei Änderungen möglich sind
Arbeitszeitverteilung Beginn, Ausmaß und Lage der Teilzeit werden mit dem Arbeitgeber vereinbart

Die Elternteilzeit beginnt frühestens nach dem Ende der Schutzfrist (also nach dem Mutterschutz). Wenn du Elternteilzeit erst später antreten möchtest, musst du bestimmte Meldefristen einhalten. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

So stellst du deinen Antrag auf Elternteilzeit richtig #

Wenn du Elternteilzeit nutzen möchtest, musst du das rechtzeitig und schriftlich deinem Arbeitgeber mitteilen, schließlich muss auch das Unternehmen gewisse Vorbereitungen treffen.

Das ist keine bloße Formsache, denn nur wer die gesetzlichen Fristen einhält, ist rechtlich abgesichert. Die Fristen zur Beantragung der Elternteilzeit sehen wie folgt aus:

Beginn der Elternteilzeit Dauer der geplanten Teilzeit Frist für schriftliche Mitteilung
Direkt nach Mutterschutz/Karenz egal wie lange bis spätestens zum Ende der Schutzfrist bzw. Karenz
Späterer Beginn 2–3 Monate mind. 2 Monate vor geplantem Beginn
Späterer Beginn mehr als 3 Monate mind. 3 Monate vor geplantem Beginn

Was muss in die Mitteilung rein?

Dein Antrag auf Elternteilzeit sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer
  • Reduktionsumfang der Arbeitszeit (beispielsweise von 38,5 auf 25 Stunden/Woche)
  • Gewünschte Lage der Arbeitszeit (wie Montag bis Donnerstag, vormittags)

Vorlage Antrag / Mitteilung Elternteilzeit

❗ Wichtig

Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung solltest du alles schriftlich festhalten.

Du musst keine bestimmte Form bei deiner Mitteilung der Elternteilzeit einhalten. Allerdings sollten alle wichtigen Punkte klar zur Geltung kommen. Hier ein Mustertext, den du anpassen kannst:

„Sehr geehrte*r [Name],

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich vom [Datum] bis zum [Datum] eine Elternteilzeit in Anspruch nehme. Ich möchte meine wöchentliche Arbeitszeit von [bisherige Stundenanzahl] auf [neue Stundenanzahl] reduzieren.

Die Arbeitszeit würde ich gerne [zum Beispiel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 13:30 Uhr] legen.

Mein Kind [Name] wurde am [Geburtsdatum] geboren und lebt mit mir im gemeinsamen Haushalt.

Ich bitte um Bestätigung und stehe gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]“

Mustervorlage für Mitteilung Elternteilzeit

Was passiert bei Ablehnung oder Uneinigkeit? #

Wenn du einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit hast, kann dein Arbeitgeber deine gewünschten Arbeitszeiten nicht einfach pauschal ablehnen.

  1. Kommt keine Einigung zustande, kann dein Arbeitgeber deine konkreten Vorschläge nur ablehnen, wenn er triftige betriebliche Gründe dafür hat.
  2. Diese Gründe muss er im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht nachvollziehbar darlegen.
  3. Eine pauschale Aussage wie „betrieblich notwendig“ reicht nicht aus.

Das Gericht prüft dann:

  • Ob dein Wunsch organisatorisch umsetzbar ist
  • Und ob dein Interesse an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht überwiegt

👉 Ergebnis: Die Ablehnung muss begründet, plausibel und verhältnismäßig sein, sonst bekommst du recht.

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Dein Kündigungsschutz während der Elternteilzeit #

Elternteilzeit bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch rechtliche Sicherheit. Denn während der gesamten Dauer deiner Teilzeit bist du besonders geschützt vor Kündigung und Entlassung.

Wann beginnt der Kündigungsschutz?

  • Frühestens vier Monate vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit, spätestens mit der Bekanntgabe
  • Auch bei einer Vereinbarung (ohne Rechtsanspruch) beginnt der Schutz mit der schriftlichen Mitteilung

Wie lange gilt der Schutz?

  • Bis vier Wochen nach dem vierten Geburtstag deines Kindes
  • Danach: Motivkündigungsschutz. Das bedeutet, wenn du wegen deiner Elternteilzeit gekündigt oder entlassen wirst, kannst du die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.

Änderungen oder vorzeitige Beendigung der Elternteilzeit #

Während der Elternteilzeit kann sich deine Lebenssituation ändern, vielleicht benötigst du mehr oder weniger Arbeitszeit oder willst ganz in deinen Vollzeitjob zurückkehren. Das Gesetz erlaubt Änderungen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen:

  • Verkürzen oder Verlängern der Elternteilzeit
  • Änderung von Lage oder Ausmaß der Arbeitszeit
  • Vollständiger Ausstieg vor dem geplanten Ende
Art der Änderung Teilzeit länger als 3 Monate Teilzeit kürzer als 3 Monate
Frist für Mitteilung mindestens 3 Monate vorher mindestens 2 Monate vorher

Auch Änderungen musst du schriftlich ankündigen. Im Allgemeinen gilt:

  • Die Mindestdauer von zwei Monaten gilt auch für jede neue Phase
  • Ein spontaner Wechsel, etwa von einer Woche auf die nächste, ist nicht zulässig
  • Auch der Arbeitgeber kann Änderungen vorschlagen, wie aus betrieblichen Gründen, aber nur mit deinem Einverständnis oder einer gerichtlichen Entscheidung

Elternteilzeit: Vorteile und Nachteile im Überblick #

Elternteilzeit bietet viele Chancen, aber es gibt auch ein paar Hürden. Damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst, hier eine kompakte Gegenüberstellung:

✅ Vorteile ❌ Nachteile
Du bleibst im Beruf eingebunden, kein Karriereabbruch Geringeres Einkommen durch reduzierte Arbeitszeit
Dein Arbeitsplatz ist rechtlich geschützt Doppelte Belastung: Arbeit bleibt & Familienorganisation kommt hinzu
Mehr Zeit für dein Kind in einer sensiblen Entwicklungsphase Möglicherweise langsamere berufliche Entwicklung
Du bleibst im sozialen und fachlichen Austausch mit dem Team Weniger Zeit für berufliche Weiterbildung oder Projekte
Planbarer Wiedereinstieg in Vollzeit mit Rückkehrrecht Organisation der Betreuung oft trotzdem herausfordernd

Kinderbetreuungsgeld (für Geburten ab 1.3.2017)

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Neben einer Teilzeitbeschäftigung kann grundsätzlich Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen werden, wenn der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte im Kalenderjahr die jeweilige Einkommensgrenze (der gewählten Bezugsvariante) nicht übersteigt.

5 Tipps für deinen gelungenen Start in die Elternteilzeit #

Die Elternteilzeit ist nicht nur ein rechtlicher Anspruch, sondern eine Lebensphase, die gut vorbereitet sein will. Diese Tipps helfen dir dabei:

  1. Informiere dich frühzeitig: Je besser du deine Rechte und Pflichten kennst, desto sicherer kannst du planen.
  2. Finanzen realistisch einschätzen: Berechne dein reduziertes Einkommen. Gibt es Förderungen oder Familienleistungen, die dich unterstützen? Plane dein Budget möglichst genau.
  3. Kinderbetreuung rechtzeitig organisieren: Großeltern, Kita, Tageseltern – je nach Arbeitszeitmodell brauchst du eine stabile Betreuungslösung.
  4. Spreche offen mit deinem Arbeitgeber: Wer mit klaren Vorstellungen kommt, schafft Vertrauen. Überlege dir vorab verschiedene Arbeitszeitmodelle als Vorschläge, falls dein Arbeitgeber mit deinem ursprünglichen Vorschlag nicht einverstanden ist.
  5. Denke langfristig und auch an deine Karriere: Bleib fachlich am Ball, durch regelmäßige Teammeetings, Weiterbildungen oder kleine Projekte während der Teilzeit.

💡 Extra-Tipp: Kläre im Vorfeld auch, wie deine Aufgaben während deiner Abwesenheit aufgeteilt werden. Das zeigt, dass du verantwortungsbewusst bist, denn das Team und dein Arbeitgeber sind dir nicht egal.

FAQs: Häufige Fragen und Antworten zur Elternteilzeit #

Können beide Elternteile gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen?
Ja, es können beide Elternteile gleichzeitig Elternteilzeit nehmen. Wichtig ist nur, dass nicht beide zur selben Zeit in Karenz sind.

Ist eine Änderung der Elternteilzeit während der Laufzeit erlaubt?
Ja, du kannst Dauer, Lage und Ausmaß der Teilzeit einmalig anpassen. Beachte dabei die gesetzlichen Fristen (2 oder 3 Monate vor der geplanten Änderung).

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Elternteilzeit ablehnt?
Wenn du einen Rechtsanspruch (Betrieb > 20 Mitarbeitende, mindestens 3 Jahre Dienstzeit) hast, darf dein Arbeitgeber die Elternteilzeit nicht einfach ablehnen. Kommt keine Einigung zustande, muss er vor Gericht gehen und das begründen. Auch du kannst vor Gericht gehen und dein Recht einfordern.

Was ist, wenn ich vorzeitig zurück in Vollzeit will?
Auch das ist möglich. Änderungen oder ein vorzeitiger Ausstieg müssen aber rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden.

Habe ich nach der Elternteilzeit Anspruch auf meine alte Stelle?
Ja, du hast das Recht, in deine ursprüngliche oder eine gleichwertige Position zurückzukehren. Eine „Abschiebung“ auf eine minderwertige Stelle ist nicht erlaubt.

Fazit: Elternteilzeit als Chance für deine Work-Life-Balance #

Die Elternteilzeit in Österreich ermöglicht dir, Beruf und Familie über mehrere Jahre hinweg flexibel und abgesichert zu vereinbaren. Du reduzierst deine Arbeitszeit, bleibst aber im Job fachlich wie sozial eingebunden.

👉 Eine gute Work-Life-Balance kommt nicht nur dir und deinem Kind zugute – sie kann auch deine Motivation und Produktivität am Arbeitsplatz steigern. Die Elternteilzeit ist eine Chance, die du nutzen solltest!

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Ruben Wunderlich
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