
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Du hast dich entschieden deinen aktuellen Job zu kündigen, jetzt heißt es nur wie?
In diesem Artikel erfährst du als Arbeitnehmer*in:
- den grundlegenden Ablauf einer Kündigung,
- die wichtigsten Begriffe zur Kündigung erklärt
- und bekommst Tipps, wie du richtig kündigst
Begriffserklärung #
Befristetes vs. unbefristetes Arbeitsverhältnis #
Wie bei einer Mietwohnung kann vertraglich geregelt sein, ob ein Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Datum endet. Wenn das der Fall ist, dann handelt es sich hierbei um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Achtung! Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kannst du nur dann kündigen, wenn die Möglichkeit zur Kündigung ausdrücklich mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einvernehmliche Auflösung vs. Kündigung #
Unter einer Kündigung versteht man die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in. Beide Seiten müssen bei einer solchen Vertragsauflösung sich an gewisse Regeln halten, wie beispielsweise Fristen. Bei der einvernehmlichen Lösung einigen sich beide Vertragsseiten auf ein Datum, wann das Arbeitsverhältnis beendet ist. Das kann vor einer Kündigungsfrist liegen oder erst später. Die Form der Kündigung hängt auch mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen.
Fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Unternehmens #
Mit anderen Worten handelt es sich hierbei um eine Entlassung. Hierbei hat der Arbeitgeber wichtige Regeln zu beachten, denn sonst kann die Entlassung angefochten werden:
- Begründung: Die Gründe für eine Entlassung sind in der Gewerbeordnung geregelt.
- Unverzüglichkeit: Nachdem ein Grund zur Kündigung vorliegt, muss der Arbeitgeber die Entlassung so schnell wie möglich aussprechen.
Es gibt für den Arbeitgeber keine Formvorschrift bei einer Kündigung. Das bedeutet, die Entlassung kann mündlich, schriftlich oder auch „schlüssig“ (von einer stillschweigenden Handlung seitens des Arbeitgebers) erfolgen.
Dienstfreistellung #
Das Unternehmen verzichtet auf deine Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist und zahlt dir weiterhin dein volles Gehalt, ähnlich wie beim Urlaub.
Kündigungstermin und Kündigungsfrist?
Der Kündigungstermin ist das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet – es ist nicht das Datum, an dem eine Kündigung ausgesprochen wird.
Die Kündigungsfrist umfasst den Zeitraum zwischen der kommunizierten Kündigung und dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (=Kündigungstermin).
Was ist bei einer Kündigung zu beachten? #
Zunächst einmal schaue in deinen Kollektiv- und Dienstvertrag. Hier findest du gegebenenfalls Informationen zu Kündigungsfrist und -terminen, die zu beachten sind. Grundsätzlich musst du bei einer Kündigung die folgenden Punkte beachten:
Form #
Prinzipiell gibt es auch bei der Arbeitnehmer*innen-Kündigung keine bestimmte Kündigungsform. Du kannst daher mündlich oder schriftlich kündigen, außer es steht etwas anderes in deinem Kollektiv- bzw. Dienstvertrag. Zur besseren Dokumentation und aus Beweisgründen wird jedoch dazu geraten schriftlich zu kündigen.
Beispiel für eine schriftliche Kündigungsformulierung:
„Sg Herr/Frau XY (Die Kündigung wird entweder direkt an den Arbeitgeber oder meist an den Personalverantwortlichen adressiert.)!
Ich kündige hiermit mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 1 Monat zum XX.XX.20XX.
Unterschrift Arbeitnehmer*in“
Wenn man sich hinsichtlich der Fristen und/oder Termine unsicher ist, genügt auch folgende Formulierung:
„Ich kündige hiermit mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.“
Fristen #
Eine Kündigung ist erst gültig, wenn diese in den vertraglich festgelegten Fristen eingehalten wird. Grundsätzlich hat der*die Arbeitnehmer*in eine Kündigungsfrist von einem Monat (außer es ist im Dienstvertag eine andere Frist vereinbart). Der Kündigungstermin ist meist der Monatsletzter (vertraglich kann auch der 15. im Kalendermonat als Kündigungstermin genannt sein).
Zum Beispiel:
Heutiges Datum: | 16. Oktober |
Kündigungsfrist: | 1 Monat |
Kündigungstermin: | Monatsletzter |
Dein Arbeitgeber muss bis spätestens 31. Oktober deine Kündigung entgegennehmen, damit du mit 1. Dezember ein neues Arbeitsverhältnis beginnen kannst.
Zustellung #
Die Kündigung ist erst wirksam, wenn der Vertragspartner diese erhaltet. Mit anderen Worten: Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Wenn du beispielsweise postalisch kündigst, dann zählt erst das Zustellungsdatum und nicht der Tag, an dem du den Kündigungsbrief aufgibst.
Tipps zur Kündigung #
1. Tipp: Kläre im Dienstvertrag und dem angewendeten Kollektivvertrag die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.
2. Tipp: Kündige in schriftlicher Form, um im Zweifelsfall eine Beweisgrundlage zu haben.
3. Tipp: Kündigst du ohne einen neuen Job in Aussicht, kläre beim Arbeitsmarktservice, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
4. Tipp: Vergiss nicht nach der Kündigung von deinem Arbeitgeber ein Dienstzeugnis einzuholen.
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