Elternkarenz: deine Rechte und Möglichkeiten im Überblick
Bald ist es soweit und dein Kind kommt zur Welt? Die Zeit mit deinem Nachwuchs ist kostbar, und der österreichische Staat ermöglicht dir, beruflich zu pausieren. Elternkarenz ist dein gesetzlicher Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Job.
👉 In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch hat, wie lange die Karenz dauert und welche Regeln gelten.
❗Wichtig: Die Regelungen zur Elternkarenz sind komplex und vielschichtig. Wir geben dir in diesem Artikel eine fundierte Orientierung. Für individuelle Fragen kannst du dich an deine Arbeiterkammer oder die Österreichische Gesundheitskasse wenden.
Was ist Elternkarenz und wer hat Anspruch darauf? #
📌 Hinweis
Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternkarenz in Anspruch nehmen, entweder bis zum 2. Geburtstag des Kindes oder, wenn das Kind später aufgenommen wurde, für maximal 6 Monate (bis zum 7. Geburtstag).
Elternkarenz ist die gesetzlich geregelte Möglichkeit, dass du dich nach der Geburt deines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen kannst, um Zeit mit deinem Kind zu verbringen. Während dieser Zeit bleibt dein Dienstverhältnis bestehen und du kannst nach der Karenz in deinen Job zurückkehren.
Anspruch auf Elternkarenz hast du, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du bist unselbstständig beschäftigt (also in einem bestehenden Arbeitsverhältnis).
- Du lebst mit deinem Kind im gemeinsamen Haushalt.
- Du betreust dein Kind überwiegend selbst.
💡 Tipp: Die Elternkarenz ist nicht an das Geschlecht gebunden. Sowohl Mütter als auch Väter können Karenz nehmen, auch abwechselnd oder nacheinander.
Weitere Informationen in Bezug auf Familiengründung und Beruf erfährst du in diesem Artikel:
Wie lange kannst du in Karenz gehen? #
Die Elternkarenz beginnt direkt nach dem Mutterschutz, der in der Regel 8 bis 12 Wochen nach der Geburt endet. Die maximale Dauer der Karenz beträgt bis zum 2. Geburtstag deines Kindes. Es gelten dabei folgende Regelungen:
| Maximale Karenzdauer | Hinweis | |
| Ein Elternteil allein | Bis zum 22. Lebensmonat | Nur ein Elternteil durchgehend |
| Beide Elternteile nacheinander | Bis zum 2. Geburtstag | Karenz maximal 3x aufteilbar |
| 1 Monat gemeinsame Karenz | Bis zum 23. Lebensmonat | Karenz verkürzt sich um 1 Monat |
👉 Die Karenz kann zweimal zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, beispielsweise in der Reihenfolge Mutter – Vater – Mutter.
Beispiel: Die Mutter bleibt direkt nach dem Mutterschutz zu Hause (Karenz Teil 1). Danach übernimmt der Vater für einige Monate (Teil 2) und anschließend übernimmt wieder die Mutter (Teil 3). Wichtig dabei ist, dass jeder Abschnitt mindestens 2 Monate dauert.
Wie meldest du deine Elternkarenz richtig an? #
💡 Tipp
Notiere dir wichtige Fristen vor oder gleich nach der Geburt, um nichts zu übersehen.
Wichtig ist, dass du die Elternkarenz rechtzeitig anmeldest. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für Mütter und Väter:
- Für Mütter: Spätestens bis zum Ende der Schutzfrist (in der Regel 8 - 12 Wochen nach der Geburt) musst du dem Arbeitgeber mitteilen, dass du in Karenz gehen möchtest und wie lange.
- Für Väter/zweite Elternteile: Du musst die Karenz innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber anmelden.
Melde die Karenz immer schriftlich an, am besten so, dass du auch einen Nachweis hast. Gib dabei den Beginn und das geplante Ende an. Du kannst die Elternkarenz verlängern, was du allerdings spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Karenz melden musst.
Kündigungsschutz während der Karenz #
Während der Karenz bist du besonders geschützt: Dein Arbeitgeber darf dich nicht kündigen oder entlassen, solange dieser Schutz gilt.
Wann beginnt und endet der Kündigungsschutz?
- Für Mütter: Der Kündigungsschutz beginnt bereits in der Schwangerschaft und läuft bis 4 Wochen nach Ende der Karenz.
- Für Väter/zweite Elternteile: Der Schutz beginnt mit der Mitteilung der geplanten Karenz – frühestens 4 Monate vor Karenzbeginn – und endet ebenfalls 4 Wochen nach dem Ende.
Eine Kündigung während der Elternkarenz ist nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich und auch das nur in Ausnahmefällen, etwa bei Betriebsschließung.
❗ Wichtig zu wissen: Wirst du während der Karenz erneut schwanger, verlängert sich der Kündigungsschutz automatisch und es beginnt ein neuer Schutzzyklus mit Mutterschutz und Karenz.
Karenz verlängern, verkürzen oder aufschieben #
Du willst flexibel bleiben? Das Gesetz lässt dir und deiner Partner*in in einem gewissen Rahmen einen Spielraum.
Karenz verlängern:
Du kannst deine ursprünglich vereinbarte Karenz verlängern, wenn du das möchtest. Voraussetzungen dabei sind:
- Spätestens 3 Monate vor dem geplanten Ende deiner Karenz musst du die Verlängerung schriftlich melden
- Verlängert werden kann bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes
Karenz vorzeitig beenden:
Eine Verkürzung der Karenz ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Du hast keinen Rechtsanspruch, vorzeitig in den Job zurückzukehren.
💡 Tipp: Sprich frühzeitig mit deiner Führungskraft über deine Pläne, wenn du die Karenz vorzeitig beenden möchtest; eine einvernehmliche Lösung ist oft möglich.
Karenz aufschieben oder aufheben
Du und deine Partner*in könnt jeweils bis zu 3 Monate Karenz aufschieben und später in Anspruch nehmen:
- Nutzung bis spätestens zum 7. Geburtstag des Kindes
- Muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden
- Praktisch unter anderem bei Kindergarteneinstieg oder Einschulung
Darf ich während der Karenz arbeiten? #
Ja, du darfst während der Elternkarenz arbeiten, aber nur eingeschränkt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Du kannst sowohl bei deinem aktuellen als auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
| Erlaubt? | Bedingungen | |
| Geringfügige Beschäftigung | ✅ Ja | Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 EUR / Monat) |
| Über Geringfügigkeit – kurzzeitig | ✅ Ja | Maximal 13 Wochen / Jahr, nur mit Zustimmung des Arbeitgebers |
| Über Geringfügigkeit – dauerhaft | ❌ Nein | Beendet die Karenz vorzeitig |
„Eine Beschäftigung kann sich auf dein Kinderbetreuungsgeld auswirken. Informiere dich genau über Zuverdienstgrenzen beim gewählten Modell.“
Zurück in den Job: Deine Rechte nach der Karenz #
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Karenz ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Nach der Karenz hast du ein Recht darauf, in deinen Beruf unter gleichwertigen Bedingungen zurückzukehren. Das bedeutet:
- Gleicher oder gleichwertiger Arbeitsplatz
- Gleicher Aufgabenbereich, soweit möglich
- Kein Gehaltsnachteil; auch Erhöhungen aus dem Kollektivvertrag heraus während deiner Abwesenheit gelten für dich
Elternteilzeit: Flexible Arbeitszeit nach der Karenz #
Wenn du nach der Karenz nicht sofort wieder Vollzeit arbeiten möchtest, kann Elternteilzeit eine gute Lösung sein. Die Voraussetzungen für Elternteilzeit sind:
- Dein Kind lebt mit dir im gemeinsamen Haushalt
- Deine Arbeitgeberin beschäftigt mindestens 21 Mitarbeiter*innen
- Du bist mindestens 3 Jahre ununterbrochen im Betrieb beschäftigt
Du kannst dann:
- Weniger Stunden arbeiten oder
- Deine Arbeitszeit anders verteilen (beispielsweise vormittags statt ganztags)
Bis wann möglich? Elternteilzeit kann bis zum 7. Geburtstag des Kindes oder zum späteren Schuleintritt in Anspruch genommen werden.
Der „Papamonat“: Sonderkarenz für Väter #
💡 Tipp
Kündige deinen Papamonat frühzeitig beim Arbeitgeber an: je früher, desto besser.
Seit 2019 gibt es ihn offiziell: den Papamonat, sprich ein Monat Sonderkarenz für frischgebackene Väter (oder zweite Elternteile). Was ist der Papamonat:
- Einmonatige Freistellung in der Zeit zwischen der Geburt und dem Ende des Mutterschutzes
- Unbezahlt, aber mit Anspruch auf den Familienzeitbonus (finanzielle Unterstützung durch die Sozialversicherung)
- Kein Einfluss auf die reguläre Elternkarenz
- Keine Mindestdauer im Betrieb notwendig
Häufige Fragen zur Elternkarenz #
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Karenz?
Dein Urlaubsanspruch ruht während der Karenz, geht aber nicht verloren. Urlaubstage aus dem laufenden und vorherigen Jahr bleiben bestehen und können nach der Rückkehr verbraucht werden.
Bin ich während der Karenz krankenversichert?
Ja, solange du Kinderbetreuungsgeld beziehst, bist du automatisch krankenversichert. Mitversicherte Familienangehörige bleiben ebenfalls ohne Zusatzkosten abgesichert.
Checkliste: So planst du deine Elternkarenz optimal #
✅ Frühzeitig über Karenzmöglichkeiten informieren
✅ Mit Partner*in absprechen: Wer übernimmt wann?
✅ Schriftliche Meldung der Karenz fristgerecht beim Arbeitgeber
✅ Kinderbetreuungsgeld beantragen (verschiedene Modelle vergleichen!)
✅ Finanzielle Absicherung klären (Zuverdienstgrenzen beachten)
✅ Möglichkeit geringfügiger Beschäftigung prüfen
✅ Rückkehrgespräch rechtzeitig planen
✅ Elternteilzeit oder Papamonat als Optionen berücksichtigen
Fazit: Elternkarenz richtig nutzen, für dich und dein Kind #
Die Elternkarenz in Österreich bietet dir als Elternteil die starke Möglichkeit, Zeit mit deinem Kind zu verbringen, ohne um deinen Arbeitsplatz fürchten zu müssen. Mit einer guten Planung und dem Wissen um deine Rechte und Pflichten kannst du diese besondere Zeit optimal nutzen.
👉 Denk daran: Die Entscheidung, wie lange du in Karenz gehst und wie du diese Zeit gestaltest, ist sehr individuell. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig informierst und die für dich und deine Familie beste Lösung findest.




