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Familienzeitbonus für Väter

Familienzeitbonus für Väter – Der Papamonat

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 21. Februar 2023 1 Min.

Für Geburten ab 1.3.2017 besteht die Möglichkeit für Väter, mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von 28 bis 31 Tagen zu vereinbaren. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Eltern bzw für Adoptiv- und Pflegeeltern. Dazu muss der Arbeitgeber ein Formular der Gebietskrankenkasse ausfüllen und die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer bestätigen.

Der Arbeitnehmer (=Vater) bekommt dann von der Gebietskrankenkasse den sogenannten Familienzeitbonus von EUR 22,60 pro Tag, somit gesamt EUR 700. Er wird im Nachhinein bis zum 10. des Folgemonats ausbezahlt. Der Familienzeitbonus kann nur in den ersten 91 Tagen nach der Geburt verbraucht werden. In dieser Zeit ist der Vater dadurch auch kranken- und pensionsversichert.

Der Antrag ist vom Vater bei der Krankenkasse zu stellen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Während des Papamonats darf man weder erwerbstätig sein noch eine Leistung des Arbeitsmarktservices oder Krankengeld beziehen.

  • Es muss in den letzten 182 Tagen vor dem Bezug des Familienzeitbonus mit Pflichtversicherung (also über der Geringfügigkeitsgrenze) in Österreich gearbeitet worden sein.

  • Es besteht ein gemeinsamer Hauptwohnsitz von Vater, Mutter und Kind und der Lebensmittelpunkt ist in Österreich.
  • Für das Kind besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe.

  • Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus ist nicht möglich. Die Mutter kann jedoch Kinderbetreuungsgeld beziehen.

  • Bezieht der Vater später Kinderbetreuungsgeld für dieses Kind, wird ihm der Familienzeitbonus vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

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Redaktion
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