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Wieviel kann ich steuerfrei dazuverdienen?

Zuverdienstgrenzen & Geringfügigkeitsgrenzen 2026

Gehalt Aktualisiert am: 22. Oktober 2025 11 Min.

Ein Nebenjob kann eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern – sei es als Student*in oder als Pensionist*in, die weiterhin beruflich aktiv bleiben möchte. Doch Achtung: Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie hoch die Zuverdienstgrenze für verschiedene Personengruppen ist (im Studium, berufstätig, in der Pension).
  • Was es mit der Geringfügigkeitsgrenze auf sich hat und ab wann Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
  • Wann Steuern gezahlt werden müssen und welche Auswirkungen ein Nebenjob auf andere Leistungen wie Pension haben kann.
  • Praktische Tipps, um den Zuverdienst optimal zu gestalten und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Was ist die Zuverdienstgrenze? #

Achtung!

Die Zuverdienstgrenze ist nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze zu verwechseln! Die Geringfügigkeitsgrenze bestimmt, ab wann Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Die Zuverdienstgrenze legt fest, wie viel zusätzlich zu bestimmten Leistungen oder Einkünften verdient werden darf, ohne dass finanzielle Nachteile entstehen. Sie ist besonders relevant für:

  • Studierende (z. B. Familienbeihilfe)
  • Pensionist*innen (z. B. Pension & Zuverdienst)

Beispiele aus der Praxis, warum die Zuverdienstgrenze relevant ist:

„Lisa, 23 Jahre alt, studiert in Wien und hat einen Nebenjob als Kellnerin. Sie verdient im Jahr 16.000 € brutto. Da die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe bei 15.000 € brutto liegt, muss sie die gesamte Familienbeihilfe für das Jahr zurückzahlen – eine unerwartete finanzielle Belastung.“

Zurückzahlung der Familienbeihilfe

Update zum Zuverdienst für Arbeitslose: Was hat sich geändert? #

Seit Jahren war es für Arbeitslose in Österreich möglich, geringfügig dazuzuverdienen, ohne das Arbeitslosengeld zu verlieren. Diese Regelung wurde nun stark eingeschränkt.

Was ist neu beim Zuverdienst? #

Die Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld geringfügig dazuzuverdienen, wurde grundsätzlich abgeschafft. Nur noch bestimmte Gruppen dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin dazuverdienen:

  • Langzeitarbeitslose dürfen für maximal sechs Monate geringfügig arbeiten.
  • Ältere Arbeitslose (konkrete Altersgrenze noch nicht definiert) dürfen ebenfalls für sechs Monate geringfügig beschäftigt sein.
  • Bestehende geringfügige Beschäftigungen dürfen fortgeführt werden, sofern sie bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung bestanden haben.

Warum diese Änderung? #

Die Bundesregierung möchte mit dieser Maßnahme die rasche Rückkehr in den Arbeitsmarkt fördern. Laut AMS-Daten sind Personen mit geringfügigem Zuverdienst im Schnitt länger arbeitslos als jene ohne.

Unterschied zwischen Zuverdienstgrenze und Geringfügigkeitsgrenze #

Begriff Bedeutung
Zuverdienstgrenze Definiert, wie viel zusätzlich zu einer bestimmten Leistung (z. B. AMS-Geld, Familienbeihilfe) verdient werden darf.
Geringfügigkeitsgrenze Bestimmt, ab welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Zuverdienstgrenzen für verschiedene Personengruppen #

Je nach persönlicher Situation gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gruppen und ihre jeweiligen Regelungen.

Schüler*innen: Wie viel dürfen sie verdienen? #

Für Schüler*innen gibt es keine allgemeine Zuverdienstgrenze, aber einige Regelungen sind zu beachten:

Familienbeihilfe:

  • Schüler*innen unter 18 Jahren dürfen unbegrenzt verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren.
  • Ab dem 18. Lebensjahr gilt die Zuverdienstgrenze von € 17.212 brutto pro Jahr (wie bei Studierenden).

Ferienjobs & Praktika:

  • Kurzfristige Ferienjobs bleiben in der Regel unproblematisch.
  • Steuerpflichtig wird es erst ab einem Jahreseinkommen von € 13.308 (Stand 2025).

Studierende: Wie viel darf man neben dem Studium verdienen? #

Studierende dürfen unterschiedlich viel dazuverdienen – je nachdem, welche Sozialleistungen sie beziehen.

Studierende mit Familienbeihilfe

  • Die Zuverdienstgrenze liegt ab 1.1.2025 bei bis zu € 17.212 brutto pro Jahr (Quelle: oesterreich.gv.at).
  • Wird diese Grenze überschritten, muss die Familienbeihilfe für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden.

Studierende mit Studienbeihilfe

  • Hier gilt eine Zuverdienstgrenze von € 16.455 pro Jahr (Quelle: oesterreich.gv.at).
  • Überschreitungen führen zur (teilweisen) Rückzahlung der Studienbeihilfe.
  • ⚠️ Wichtig: Das gesamte steuerpflichtige Einkommen zählt – also auch etwaige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld).

Studierende ohne Sozialleistungen

  • Keine spezifische Zuverdienstgrenze – jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
  • Bis zu einem Jahreseinkommen von € 13.308 fällt keine Einkommensteuer an (Quelle: arbeiterkammer.at).
  • Wer die Geringfügigkeitsgrenze (€ 551,10 pro Monat) nicht überschreitet, bleibt von Sozialversicherungsabgaben befreit.

Arbeitnehmer*innen #

Ein Nebenjob kann für Arbeitnehmer*innen eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern. Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:
Grundsätzlich gibt es keine fixe Zuverdienstgrenze. Als Angestellte*r zahlst du bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf dein Haupteinkommen. Sobald du zusätzlich dazu einen Nebenjob hast, muss auch dieses Einkommen versteuert werden, außer wenn beide Jobs zusammen unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 pro Monat bleiben.

⚠️ Wichtig: Nachzahlungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Tipp

Nutze den Online-Zuverdienst Rechner der Arbeiterkammer, um die Höhe einer möglichen Nachzahlung zu berechnen.

  • Wenn dein Nebenjob geringfügig ist, zieht dein Arbeitgeber keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge direkt ab.
  • Du bekommst den gesamten Betrag ausbezahlt, musst aber nachträglich Steuern und Sozialversicherung zahlen.
  • Diese Nachzahlung wird nach Ablauf des Kalenderjahres berechnet und hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen ab.

Pensionist*innen: Wie viel darf man zur Pension dazuverdienen? #

Bei der Alterspension gibt es keine fixe Zuverdienstgrenze mehr. Wer jedoch eine Frühpension oder eine Korridorpension bezieht, darf maximal € 551,10 pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) verdienen, ohne Abschläge zu riskieren.

Geringfügigkeitsgrenze in Österreich #

Die Geringfügigkeitsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Wer geringfügig beschäftigt ist, zahlt keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Jedes Jahr wird diese Grenze angepasst. Im Jahr 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich. Diese Grenze bleibt auch ab 2026 eingefroren.

Kann ich mehrere geringfügige Jobs kombinieren?
Ja, aber die Einkommen werden zusammengerechnet. Überschreitest du die Grenze, wirst du sozialversicherungspflichtig.

Erhöht sich Geringfügigkeitsgrenze, wenn ich zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen habe?
Nein. Es zählt die Summe deiner Einkünfte aus den geringfügigen Beschäftigungen.

Ist die Geringfügigkeitsgrenze brutto oder netto?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es keinen Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt. Da keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen werden, erhältst du den vollen Betrag ausgezahlt. Das bedeutet: Was im Vertrag als Bruttogehalt steht, ist auch das Nettogehalt.

Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Sobald du mehr als 551,10 Euro im Monat verdienst, muss Sozialversicherung gezahlt werden.

„Max verdient als geringfügig Beschäftigter € 500 brutto pro Monat – er zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Nimmt er einen zweiten Job an und kommt insgesamt auf € 600 brutto, wird sein gesamtes Einkommen sozialversicherungspflichtig, und er muss Beiträge zahlen.“

Beispiel für Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Geringfügig beschäftigt - Sozialversichert, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld?

09. Januar 2025 3 Min.

Gerade bei geringfügig Beschäftigten gibt es viele arbeitsrechtliche Fragen. Wie viel darf ich verdienen? Wieviel Arbeitsstunden und welche Ansprüche habe ich als geringfügig Verdienende*r? Was ist mit Krankenstand? Klare Antworten gibt es in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen zu Zuverdiensten #

Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Studierende verlieren die Familienbeihilfe, Pensionist*innen riskieren Pensionskürzungen.

Wie hoch ist die Nebenverdienstgrenze?
Es gibt keine einheitliche Nebenverdienstgrenze, sondern unterschiedliche Regelungen je nach Situation und Personengruppe (Studierende mit Familien- oder Studienbeihilfe, Personen in Karenz, Pensionist*innen).

Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
Das hängt von der Art des Einkommens ab:

  • Wenn du bereits ein Gehalt oder eine Pension bekommst, wird die Lohnsteuer automatisch abgezogen. In diesem Fall musst du keine zusätzliche Steuererklärung abgeben, solange keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind.
  • Bei selbstständigen Nebeneinkünften (z. B. aus freien Dienstverträgen oder Werkverträgen) gibt es ein steuerliches Existenzminimum:
    Für Selbstständige: € 13.308 brutto pro Jahr (2025, bis 2024: € 12.816).
  • Für Arbeitnehmer*innen mit zusätzlichen Einkünften: € 14.517 brutto pro Jahr (2025, bis 2024: € 13.981).

Solange dein gesamtes Jahreseinkommen unter diesen Grenzen bleibt, fällt keine Einkommensteuer an. Verdienst du mehr, kann eine Steuererklärung notwendig werden.

Steuerausgleich: So holst du dir dein Geld zurück

11. April 2022 3 Min.

Zu Beginn des Jahres kann die Arbeitnehmer*innenveranlagung bzw. der Steuerausgleich gemacht werden. Obwohl der Ablauf eigentlich gar nicht kompliziert ist, schenken viele Arbeitnehmer*innen dem Finanzamt jedes Jahr Geld, das ihnen eigentlich zusteht. Wir verraten dir, wie du ganz einfach zu deinem Steuerausgleich kommst.


Sarah Chlebowski

Sarah Chlebowski
Content Teamlead
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