
Persönlicher Feiertag in Österreich: Was dir zusteht und wie du ihn am besten nutzt
In Österreich hast du als Arbeitnehmer*in einmal pro Urlaubsjahr das Recht auf einen persönlichen Feiertag, sprich einen Tag, den du selbst frei wählst. Ohne Genehmigung und ohne Begründung. Ein gesetzlich verankerter Anspruch, der dir erlaubt, für dich wichtige Anlässe arbeitsfrei zu gestalten – ob religiös, familiär oder einfach zur Regeneration.
👉 Doch was genau steckt dahinter? Welche Regeln gelten? Und wie nutzt du deinen persönlichen Feiertag optimal? Das klären wir in diesem Artikel.
Was ist der persönliche Feiertag? #
Der persönliche Feiertag ist ein gesetzlich geregelter Urlaubstag, den du einmal pro Urlaubsjahr einseitig festlegen darfst. Du musst dafür nicht die Zustimmung deines Arbeitgebers einholen.
„Der Tag wird von deinem regulären Urlaubskontingent abgezogen, ist also kein zusätzlicher Urlaubstag, aber du allein bestimmst das Datum.“
Rechtlich verankert ist der persönliche Feiertag in § 4a Arbeitsruhegesetz (ARG). Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer*innen in Österreich, unabhängig von Branche, Beschäftigungsdauer, Religionszugehörigkeit oder Unternehmensgröße.
❗ Wichtig zu wissen:
- Du musst deinen persönlichen Feiertag spätestens drei Monate vorher ankündigen.
- Dein Arbeitgeber darf die Inanspruchnahme nicht ablehnen.
- Du musst keinen Grund angeben, sondern es zählt allein dein Wunsch.
Warum gibt es den persönlichen Feiertag und seit wann? #
📌 Hinweis
Der persönliche Feiertag ist kein Geschenk, sondern das Ergebnis eines Grundsatzurteils und Ausdruck des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht.
Bis 2019 war der Karfreitag in Österreich nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften (unter anderem Evangelische und Altkatholische) ein gesetzlicher Feiertag. Alle anderen mussten arbeiten, was einen klaren Fall von Ungleichbehandlung darstellte.
Der EuGH stellte fest, dass diese Sonderregelung diskriminierend ist und gegen das EU-Recht verstößt. Österreich schaffte daher die Sonderregelung für den Karfreitag ab und schuf eine neue Lösung: den persönlichen Feiertag, gültig seit April 2019.
Deine Rechte und Pflichten im Überblick #
Der persönliche Feiertag ist mehr als ein einfacher Urlaubstag. Er ist ein klar geregelter Rechtsanspruch, aber mit bestimmten Bedingungen. Im Folgenden findest du deine Rechte und Pflichten:
Das sind deine Rechte:
- Selbstbestimmung: Du entscheidest, wann du deinen persönlichen Feiertag nimmst.
- Schutz vor Ablehnung: Der Arbeitgeber darf deine Entscheidung nicht verweigern.
- Entgeltanspruch: Du bekommst dein gewohntes Gehalt, als hättest du an diesem Tag gearbeitet. Bei variabler Entlohnung berechnet sich dein Feiertagslohn auf Basis des Durchschnitts der letzten 13 Wochen.
- Kündigungsschutz: Wird dir wegen der Inanspruchnahme gekündigt, kannst du innerhalb von zwei Wochen Klage einreichen.
- Gleichbehandlung: Niemand darf dich benachteiligen, weil du dein Recht nutzt.
Das sind deine Pflichten:
- Rechtzeitige Ankündigung: Den persönlichen Feiertag musst du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Datum schriftlich mitteilen.
- Nur einmal jährlich: Du kannst den Tag nur einmal pro Urlaubsjahr in Anspruch nehmen.
- Urlaubskontingent beachten: Der Tag wird vom bestehenden Urlaub abgezogen, es handelt sich demnach nicht um zusätzlichen Urlaub.
So beantragst du den persönlichen Feiertag richtig #
💡 Tipp
Dokumentiere deine Ankündigung immer schriftlich. So hast du im Streitfall den Beleg.
Auch wenn dein Arbeitgeber nicht zustimmen muss, so gibt es dennoch Regeln, wie du deinen persönlichen Feiertag korrekt in Anspruch nimmst.
Im Folgenden erhältst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du bei der Beantragung am besten vorgehst.
Was ist zu tun? | Wichtig | |
1. Auswahl | Wähle deinen Wunschtermin frühzeitig | Nur 1x pro Urlaubsjahr möglich |
2. Ankündigung | Schriftlich einreichen (beispielsweise per E-Mail) | Spätestens 3 Monate im Voraus |
3. Dokumentation | Nachweis sichern (etwa gesendete E-Mail) | Rechtssicherheit bei Streitfällen |
4. Teaminfo | Kolleg*innen frühzeitig informieren | Kollegial, auch wenn nicht verpflichtend |
5. Urlaubskonto prüfen | Stelle sicher, dass genug Resturlaub vorhanden ist | Ohne Resturlaub kein Feiertag |
Was passiert, wenn …? Beispiele und Szenarien aus der Praxis #
Damit du besser verstehst, wie der persönliche Feiertag in der Praxis funktioniert, findest du hier drei typische Szenarien: wenn du an deinem persönlichen Feiertag, sprich im Urlaub krank wirst, was passiert, wenn du keinen Resturlaub mehr hast und welche Auswirkungen es hat, wenn du doch arbeitest.
Beispiel 1: Krank am persönlichen Feiertag
Ausgangssituation | Du kündigst den 22. April als persönlichen Feiertag an, dein Resturlaub: 15 Tage. |
Verlauf | Am Feiertag wirst du krank und meldest dich ordnungsgemäß arbeitsunfähig. |
Folge | Der Urlaubstag gilt nicht als konsumiert. Du hast weiterhin 15 Tage. Neuer Antrag mit 3-Monatsfrist nötig. |
Beispiel 2: Kein Resturlaub – kein persönlicher Feiertag möglich
Ausgangssituation | Dein gesamtes Urlaubskontingent ist bereits aufgebraucht. |
Verlauf | Du möchtest den 8. Dezember als persönlichen Feiertag nehmen. |
Folge | Der Feiertag kann nicht in Anspruch genommen werden – ohne Resturlaub kein Anspruch. |
Beispiel 3: Feiertag angekündigt, aber doch gearbeitet
Ausgangssituation | Du hast den 15. März als persönlichen Feiertag fristgerecht angemeldet. |
Verlauf | Wegen Personalausfall wirst du gebeten zu arbeiten und stimmst zu. |
Folge | Du erhältst doppeltes Gehalt. Dein Urlaubskonto bleibt unverändert, aber kein zweiter Feiertag möglich. |
Praxis-Tipps: So nutzt du deinen Feiertag sinnvoll #
Wenn du deinen persönlichen Feiertag klug nutzt, gewinnst du nicht nur Erholung, sondern auch Flexibilität in deinem Arbeitsalltag.
👉 Diese Anlässe eignen sich besonders gut:
- Religiöse oder kulturelle Feiertage, die nicht gesetzlich anerkannt sind
- Familienfeste, Geburtstage, Taufen oder Hochzeiten
- Gesundheitstage oder mentale Auszeiten
- Persönliche Gedenktage oder schwierige Jahrestage
- Fenstertage für verlängerte Wochenenden
Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen #
Auch wenn der persönliche Feiertag grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen in Österreich gilt, können in Einzelfällen abweichende Regelungen gelten, primär dort, wo spezielle Dienstverhältnisse oder kollektivvertragliche Vorgaben bestehen.
- Zivildienstleistende: Der persönliche Feiertag findet im Zivildienstrecht keine explizite Regelung. Hier gelten Sonderfreistellungen, etwa bei familiären Notfällen, aber nicht automatisch ein persönlicher Feiertag.
- Lehrlinge: Der Anspruch besteht grundsätzlich auch für Lehrlinge. Allerdings gilt, dass der Zeitpunkt nicht gegen betriebliche Ausbildungsziele verstoßen darf.
- Teilzeitkräfte: Auch hier besteht Anspruch, aber nur, wenn der persönliche Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.
- Saison- und kurzfristig Beschäftigte: Der Anspruch besteht prinzipiell auch hier, allerdings muss ein entsprechendes Urlaubskontingent aufgebaut worden sein.
💡 Viele Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten zusätzliche Klarstellungen oder Regelungen zur Abwicklung. Informiere dich daher immer noch mal über die spezifischen Bestimmungen in deiner Situation.
FAQs: Die häufigsten Fragen zum persönlichen Feiertag #
Kann mein Arbeitgeber mir den persönlichen Feiertag verweigern?
Nein. Der persönliche Feiertag ist ein gesetzlich verankertes Recht. Dein Arbeitgeber kann ihn nicht ablehnen, wenn du die Ankündigungsfrist einhältst.
Muss ich angeben, warum ich den Tag nehme?
Nein. Es braucht keinen Anlass und keine Begründung, es genügt, wenn du den Tag schriftlich fristgerecht ankündigst.
Was passiert, wenn ich an meinem persönlichen Feiertag doch arbeite?
Dann hast du Anspruch auf doppeltes Gehalt (Feiertagszuschlag). Der Urlaubstag wird dir nicht abgezogen. Einen zweiten persönlichen Feiertag bekommst du in diesem Urlaubsjahr aber nicht.
Kann der Arbeitgeber mich verpflichten, doch zu arbeiten?
In der Regel: Nein. Nur in absoluten Ausnahmefällen – etwa bei existenzieller Gefährdung des Betriebs – könnte ein Einspringen rechtlich zulässig sein.
Gilt der persönliche Feiertag auch in der Probezeit?
Ja, der Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der Arbeitszeit oder der Dauer.
Was passiert, wenn ich am persönlichen Feiertag krank bin?
Wie bei normalem Urlaub gilt: Bei Vorlage eines ärztlichen Attests bleibt der Urlaubstag erhalten, er wird nicht verbraucht. Du kannst einen neuen Termin festlegen, mit neuer Ankündigungsfrist.
Kann ich den persönlichen Feiertag auf das nächste Jahr übertragen?
Nein, denn der Anspruch ist an das jeweilige Urlaubsjahr gebunden. Wenn du ihn nicht nutzt, verfällt er.
Fazit: Der persönliche Feiertag ist dein Recht #
Der persönliche Feiertag ist kein „Extra“, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht für alle Arbeitnehmer*innen in Österreich. Du hast damit die Möglichkeit, einmal im Jahr selbst zu entscheiden, wann du dir Zeit für dich nimmst, ob für Familie, Glauben oder persönliche Balance.
👉 Tipp zum Schluss: Klär offene Fragen frühzeitig mit deinem oder deiner Personalverantwortlichen. Und wenn du unsicher bist, was in deinem Kollektivvertrag steht: Die Arbeiterkammer hilft dir kostenlos weiter.