
Koordination von Tiergesundheitsprogrammen, fachliche Beratung von Tierärzt:innen und Tierhalter:innen sowie Erstellung von Fachinformationen. Abgeschlossenes Veterinärmedizinstudium und Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes sind erforderlich. Möglichkeit zur Mitgestaltung von Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.
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