
Zulagen und Zuschläge 2025 in Österreich
Neben den Lohn- und Gehaltstabellen enthalten Kollektivverträge in unterschiedlichem Ausmaß auch Regelungen über Zulagen und Zuschläge. In diesem Artikel kannst du Beispiele für Zulagen und Zuschläge nachlesen, die in Kollektivverträgen festgehalten sind.
Was sind Zulagen und Zuschläge? #
Im Kontext von Arbeitsverhältnissen beziehen sich Zulagen und Zuschläge auf finanzielle Zusatzleistungen, die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Diese Begriffe werden oft im Zusammenhang mit Kollektivverträgen verwendet. Hier sind die grundlegenden Unterschiede:
Zulagen | Zuschläge | |
Definition | Zulagen sind zusätzliche Geldbeträge, die einer Arbeitnehmer*in aufgrund bestimmter Umstände oder Bedingungen gewährt werden. | Zuschläge sind zusätzliche prozentuale Aufschläge auf das Grundgehalt und werden ausbezahlt, wenn Mitarbeitende mehr als die Normalarbeitszeit leisten. Sie sind steuerlich begünstigt. |
Beispiele | Schichtzulagen, Gefahrenzulagen, Erschwerniszulagen, Familienzulagen. | Überstunden-/ Mehrarbeitszuschläge, Nachtarbeitszuschläge, Sonntags- bzw. Feiertagszuschläge. |
Im Kollektivvertrag werden sowohl Zulagen als auch Zuschläge festgehalten, damit die Arbeitnehmer*in für besondere Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeiten angemessen entschädigt wird. Die genaue Ausgestaltung ist von der Branche, Region und dem Kollektivvertrag abhängig.
Werden Zulagen brutto oder netto berechnet? #
Zulagen und Zuschläge werden brutto gewährt. Du profitierst von diesen Zahlungen also nicht in vollem Umfang, sondern „nur“ netto.
Du willst deinen KV nachlesen?
Auf der Seite der WKO hast du die Möglichkeit, Einblick in alle Kollektivverträge zu nehmen: zu den Kollektivverträgen
Welche Zulagen und Zuschläge gibt es? #
Alle Zulagen und Zuschläge, die wir hier angeführt haben, sind Beispiele. Daher gibt es keinen Anspruch an Vollständigkeit. In manchen Branchen werden im Kollektivvertrag zusätzliche Vereinbarungen festgehalten! Bei Bedarf liest du am besten direkt in deinem Kollektivvertrag nach!
Zulagen | Zuschläge |
Schichtzulage (Schichtarbeit) | Überstundenzuschläge |
Gefahrenzulage (z.B. Arbeit mit giftigen Dämpfen) | Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge |
Erschwerniszulage (z.B. schwere Lasten heben oder tragen) | Mehrarbeitszuschläge |
Schmutzzulage (z.B. Arbeit mit Teer) | Schichtzuschläge |
Zulagen & Zuschläge nach Kollektivvertrag #
👉 Zulagen & Zuschläge im Handel
Handelsangestellte
- Überstunden zwischen 6 bis 20 Uhr: + 50 Prozent
- Überstunden zwischen 20 bis 6 Uhr: + 100 Prozent
- Sonn- und Feiertage: + 100 Prozent
- Überstunden bei erweiterten Öffnungszeiten: + 70 Prozent
- Nachtzuschlag: + 50 Prozent
Handelsarbeiter*innen
- Es gelten die gleichen Regelungen wie für Handelsangestellte.
- Erschwernis- und Schmutzzulage liegt zwischen 10 und 15 Prozent.
- Für Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr gibt es einen Zuschlag von mindestens 1,38 € pro Stunde.
Aufgepasst!
Die genannten Zulagen und Zuschläge beziehen sich auf das gesetzliche Minimum. Durch individuelle Betriebsvereinbarungen und freiwillige Zusatzleistungen vonseiten des Arbeitgebers können sie erhöht werden. Eine Unterschreitung ist nicht gestattet!
👉 Zulagen & Zuschläge im Handwerk und Gewerbe
Angestellte
- Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen: + 100 Prozent
- Arbeitsstunden in der Nacht zwischen 22 bis 6 Uhr: + 15 Prozent
Arbeiter*innen
- Überstunden zwischen 6 bis 20 Uhr: + 50 Prozent
- Überstunden zwischen 20 bis 6 Uhr: + 100 Prozent
- Sonntage: + 100 Prozent (nur zulässig bei gesetzlich vorgesehenen Fällen)
- Nachtarbeit: Mindestens 2,26 € pro Stunde
👉 Zulagen & Zuschläge im Baugewerbe und Bauindustrie
Angestellte
- Überstunden zwischen 20 und 5 Uhr: + 100 Prozent
- Sonntage: + 100 Prozent
- Feiertage: + 50 Prozent, in der Zeit von 20 bis 5 Uhr + 100 Prozent
Arbeiter*innen
- Überstunden zwischen 5 bis 20 Uhr und Mehrarbeit: Zuschlag von + 50 Prozent
- Überstunden zwischen 20 bis 5 Uhr: + 100 Prozent
- Schichtarbeit von 22 bis 6 Uhr: + 50 Prozent
- Überstunden in Anschluss an Nachtschicht: + 100 Prozent
- Sonntage: + 100 Prozent
- Feiertage: zwischen + 50 und + 100 Prozent
- Erschwerniszulagen: abhängig von der ausgeführten Tätigkeit
👉 Zulagen & Zuschläge im Hotel und Gastgewerbe
Im Hotel- und Gastgewerbe ist die Höhe für Zulagen und Zuschläge abhängig vom Bundesland. Ziehe daher die Lohntabellen für Gastronomie und Hotellerie zur heran. Die findest du hier.
Eine Besonderheit am Hotel- und Gastgewerbe ist, dass Mitarbeitende für jede verlangte Fremdsprache einen Zuschlag erhalten. Für Arbeiter*innen gelten die gleichen Regelungen wie für Angestellte.
👉 Zulagen & Zuschläge für Arbeiter*innen im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe
- Überstunden zwischen 6 und 20 Uhr: + 50 Prozent
- Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr: + 100 Prozent
- Schichtarbeit: + 25 Prozent für die dritte Schicht
- Wenn Normalarbeitszeit zwischen 20 und 5 Uhr geleistet werden muss: + 25 Prozent
Lohnkosten berechnen #
Welche Kosten entstehen einem Arbeitgeber durch Mitarbeiter*innen? Das lässt sich mithilfe unseres Lohnkostenrechners ganz einfach visualisieren: zum Lohnkostenrechner.
Häufige Fragen zu Zulagen und Zuschlägen #
Was ist der Unterschied zwischen Zulagen und Zuschlägen?
- Zulagen sind zusätzliche Zahlungen, die für bestimmte Arbeitsbedingungen gewährt werden – etwa bei erhöhter körperlicher Belastung, Schmutz, Gefahr oder besonderer Verantwortung.
- Zuschläge bekommst du für Arbeit außerhalb der Normalzeiten, wie Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienste.
Wann stehen mir Zuschläge zu?
Zuschläge stehen dir zu, wenn du außerhalb der üblichen Arbeitszeiten arbeitest – zum Beispiel:
bei Überstunden,
bei Arbeit in der Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr),
an Sonn- und Feiertagen,
oder bei kurzfristiger Mehrarbeit.
Ob und wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt vom Arbeits- oder Kollektivvertrag ab.
Wie hoch ist der gesetzliche Überstundenzuschlag?
Der gesetzliche Mindestzuschlag für Überstunden beträgt 50 %. Es kann aber sein, dass dein Kollektivvertrag höhere oder pauschale Zuschläge vorsieht – manchmal sogar bis zu 100 %, z. B. für Überstunden an Feiertagen oder nachts.
Gibt es auch Zuschläge für Teilzeitkräfte?
Ja. Auch wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du Anspruch auf einen Zuschlag für sogenannte Mehrarbeitsstunden – also für Stunden, die über deine vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Meist liegt der Zuschlag bei 25 %.
Muss ich Zulagen und Zuschläge versteuern?
Zum Teil. Manche Zuschläge – wie für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit – sind steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen. Andere – wie Gefahrenzulagen – sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die genaue Besteuerung hängt vom Einzelfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Mehrarbeit betrifft vor allem Teilzeitkräfte und meint Stunden über die vertraglich vereinbarte, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegende Arbeitszeit.
Überstunden sind Arbeitsstunden über die gesetzlich erlaubten 40 Wochenstunden hinaus.
Beide können mit Zuschlägen oder Zeitausgleich abgegolten werden.
Kann ich statt eines Zuschlags auch Zeitausgleich nehmen?
Ja – oft ist das möglich. In vielen Fällen bekommst du dann 1,5 Stunden Freizeit für jede Überstunde. Ob Zeitausgleich erlaubt ist, steht in deinem Arbeits- oder Kollektivvertrag oder wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Fazit: Zuschläge & Zulagen – mehr als nur ein Extra #
Tipp
Frag im Zweifel beim Betriebsrat, in der Personalabteilung oder bei der Arbeiterkammer nach. Denn: Wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.
Ob für Überstunden, Nachtarbeit oder besondere Anforderungen im Job – Zulagen und Zuschläge sind ein wichtiger Teil deines Einkommens. Sie gleichen zusätzliche Belastungen oder unübliche Arbeitszeiten aus und sorgen dafür, dass dein Einsatz fair entlohnt wird.
Gerade weil viele Regelungen vom Kollektivvertrag oder deinem Arbeitsvertrag abhängen, lohnt es sich, genau hinzuschauen: Welche Zuschläge stehen dir zu? Was ist steuerfrei? Und wie wirkt sich das alles aufs Gehalt aus?