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Was sind Lohnnebenkosten eigentlich?

Lohnnebenkosten - auch indirekte Arbeits- oder Personalzusatzkosten genannt - werden von Arbeitgebern zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt. Neben den Arbeitgeberanteilen ist auch die Sozialversicherung enthalten. Folgende Posten zählen zu den Lohnnebenkosten:

  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung

  • Kommunalsteuer

  • Beitrag zur Mitarbeitende-Vorsorgekasse

  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond

  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Abhängig von der Branche können zusätzlich eine Schlechtwetterentschädigung und ein Nachtschwerarbeitsbeitrag dazu kommen. Die Entlohnung von Mitarbeitenden im Urlaub, an Feiertagen sowie im Krankheitsfall sind ebenfalls Lohnnebenkosten.
Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung macht mit über 20 % vom Bruttobezug den größten Teil der Lohnnebenkosten aus. Darin sind die Abgaben zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung enthalten sowie ein Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag.

Die Höhe der Lohnnebenkosten

Obwohl die einzelnen Posten der Lohnnebenkosten festgelegt sind, können diese im Einzelfall variieren. Warum? Ganz einfach: Die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und auch die Unterscheidung zwischen Arbeitenden und Angestellten hat Auswirkungen darauf.

So gelten aktuell folgende Prozentsätze:

Angestellte

  • Krankenversicherung: 3,83 Prozent

  • Unfallversicherung: 1,3 Prozent

  • Pensionsversicherung: 12,55 Prozent

Arbeitende

  • Krankenversicherung: 3,7 Prozent

  • Unfallversicherung: 1,3 Prozent

  • Pensionsversicherung: 12,55 Prozent

Die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fallen erst ab einer bestimmten Höhe des Bruttolohns an. Auch für ältere Arbeitnehmer*innen gelten teilweise andere Berechnungsgrundlagen.

Alle Informationen zur Höhe der Lohnnebenkosten hier nochmal im Überblick:

Lohnnebenkosten in Österreich - Zusammensetzung
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Lohnnebenkosten in Österreich - Zusammensetzung

Wie werden Lohnnebenkosten berechnet?

Um die gesamten Lohnkosten für den Arbeitgeber zu berechnen, werden Dienstgeber- und Dienstnehmerkosten addiert. Hier ein kleines Rechenbeispiel:

Eine Angestellte bezieht ein monatliches Bruttogehalt von € 3.200,-:

  • Das Bruttogehalt für 12 Monate beträgt somit € 38.400,-

  • Hinzu kommen alliquote Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld € 6.400,-

  • Die Dienstgeberkosten betragen in diesem Fall € 13.408,-

Die Gesamtkosten für den Dienstgeber betragen somit € 58.208,-. Auf ein Monat heruntergebrochen ergeben sich dadurch Kosten in Höhe von € 4.850,-.
Am einfachsten können Sie die für Sie anfallenden Lohnkosten berechnen, indem Sie die jeweiligen Daten ob in unseren Lohnkostenrechner eingeben.

Lohnkosten berechnen

Der Lohnkostenrechner für Österreich zeigt Ihnen, wie viel eine Mitarbeitende Ihrem Unternehmen tatsächlich kostet. Berechnen Sie einfach und übersichtlich alle anfallenden Kosten für Arbeitende und Angestellte. Einfach den monatlichen Bruttobezug des Dienstnehmers eingeben und alle relevanten Lohnnebenkosten und Abgaben erfahren - alles, was in Summe Ihre Dienstgeberkosten ergibt.

In die Berechnung fließen unter anderem folgende Werte ein:

  • Nettobezug

  • Sozialversicherung

  • Lohnsteuer

  • Vorsorgekasse

Der Gehaltsrechner für Österreich

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