Freier Dienstvertrag: Was du wissen solltest
Du hast ein Jobangebot auf freier Basis erhalten – aber was genau bedeutet das? Der „freie Dienstvertrag“ ist in Österreich eine Arbeitsform zwischen echter Selbstständigkeit und klassischem Angestelltenverhältnis. Doch viele wissen nicht, was damit konkret auf sie zukommt – rechtlich, organisatorisch und finanziell.
In diesem Artikel erfährst du:
Was ein freier Dienstvertrag ist – und was ihn vom Angestellten- oder Werkvertrag unterscheidet
Welche Rechte und Pflichten du hast
Was du beim Abschluss eines solchen Vertrags beachten solltest
Welche Vor- und Nachteile es für Arbeitnehmer*innen gibt
Was ist ein freier Dienstvertrag? #
Ein freier Dienstvertrag ist eine besondere Vertragsform nach österreichischem Arbeitsrecht. Du erbringst dabei eine persönliche Arbeitsleistung – ähnlich wie bei einem klassischen Job –, bist aber nicht in den Betrieb eingegliedert und unterliegst keiner strikten Weisung durch den Arbeitgeber.
Merkmale eines freien Dienstverhältnisses
| Merkmal | Freier Dienstvertrag |
| Weisungsgebundenheit | Kaum bis keine |
| Arbeitsort/-zeit | Frei vereinbar |
| Eingliederung ins Unternehmen | Keine |
| Sozialversicherung | Über die SVS (nicht ÖGK) |
| Arbeitsmittel | Werden oft selbst bereitgestellt |
| Urlaubs-/Krankengeld | Kein gesetzlicher Anspruch |
Unterschiede zu Angestellten- und Werkverträgen #
Zur besseren Einordnung siehst du hier den Vergleich:
| Vertragsart | Eingliederung | Weisungsgebunden | Sozialversicherung | Ziel |
| Angestelltenvertrag | Ja | Ja | ÖGK, Pflichtversicherung | Laufende Tätigkeit |
| Freier Dienstvertrag | Nein | Nein | SVS, Pflichtversicherung | Laufende Tätigkeit |
| Werkvertrag | Nein | Nein | SVS, evtl. freiwillig | Konkretes Ergebnis/Werk |
Rechte und Pflichten bei freien Dienstverträgen #
Auch wenn du nicht klassisch angestellt bist, bist du als freie Dienstnehmer*in pflichtversichert – allerdings über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).
Das bedeutet konkret:
Du zahlst Beiträge für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Steuer musst du selbst abführen (oft durch eine Steuerberater*in oder via Einkommensteuererklärung).
Du bist nicht arbeitsrechtlich geschützt wie Angestellte – z. B. kein Kündigungsschutz, keine Entgeltfortzahlung.
📌 Tipp: Wenn du längerfristig für nur ein Unternehmen arbeitest, kann unter Umständen ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegen – Stichwort Scheinselbstständigkeit. Lass im Zweifel eine arbeitsrechtliche Beratung machen (z. B. Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Rechtsberatung).
Vor- und Nachteile eines freien Dienstvertrags #
| ✅ Vorteile | ❌ Nachteile |
| Flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort | Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit |
| Oft mehrere Auftraggeber möglich | Kein Urlaubsanspruch |
| Kein fixes Büro oder Arbeitsort notwendig | Steuer und Sozialversicherung musst du selbst regeln |
| Geringerer Kündigungsschutz | |
| Weniger Planungssicherheit |
Für wen eignet sich ein freier Dienstvertrag? #
Freie Dienstverträge sind in bestimmten Branchen verbreitet, etwa bei:
Nachhilfelehrer*innen
Journalist*innen
Vortragenden/Trainer*innen
IT-Freelancer*innen
Tätigkeiten im Kulturbereich
Sie eignen sich besonders für Personen, die gerne flexibel und selbst organisiert arbeiten – und mit den geringeren arbeitsrechtlichen Sicherheiten bewusst umgehen.
Was du beim Vertragsabschluss beachten solltest #
Checkliste bei freien Dienstverträgen:
📌 Tipp
Wenn du unsicher bist, hilft ein Gespräch mit der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder eine*r Steuerberater*in.
🔍 Ist das Auftragsverhältnis klar umrissen?
📝 Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen?
📆 Wie sind Kündigungsfristen geregelt?
🧾 Wer ist für Abgaben, Steuer und Versicherung zuständig?
🧑⚖️ Besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit?
Häufige Fragen zum freien Dienstvertrag #
Was ist der Unterschied zwischen einem freien Dienstvertrag und einem Werkvertrag?
Beim freien Dienstvertrag schuldet man eine laufende Leistung (z. B. Unterricht), beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis (z. B. Website fertigstellen).
Bin ich als freie Dienstnehmer*in versichert?
Ja – du bist über die SVS pflichtversichert (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung).
Habe ich Anspruch auf Urlaub oder Krankenstand?
Nein – im freien Dienstverhältnis gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Wie sieht es mit der Steuer aus?
Du musst selbst eine Einkommensteuererklärung machen und deine Abgaben zahlen – meist auf Basis eines pauschalen Steuersatzes oder nach tatsächlichem Gewinn.
Kann ein freier Dienstvertrag in ein Angestelltenverhältnis umgewandelt werden?
Ja, wenn die Rahmenbedingungen eher einem echten Dienstverhältnis entsprechen (Weisungsgebundenheit, Eingliederung), kann eine Umwandlung notwendig sein – oder vom Gericht festgestellt werden (Scheinselbstständigkeit).
Fazit: Freier Dienstvertrag – Flexibel, aber gut informiert #
Ein freier Dienstvertrag bietet dir viel Flexibilität, bringt aber auch Verantwortung mit sich – vor allem in Sachen Versicherung, Steuern und Absicherung. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Wenn du dich gut informierst und dir bei Unsicherheiten Unterstützung holst, kannst du diese Vertragsform selbst bestimmt und vorteilhaft nutzen.
„Wissen schützt vor bösen Überraschungen.“



