Mitarbeiter:in Brand- und Hilfeleistungsdienst (m/w/d)
- Vollzeit
- ab EUR 2.905 bis EUR 3.509 brutto zzgl. Zulagen
Einkommensband 5 - Frühjahr 2027
Das Aufgabengebiet
- Sie übernehmen Brandeinsätze und technische Hilfeleistungen in allen Facetten des Lebens gemäß dem Feuerwehr-Motto „Retten - Löschen - Bergen - Schützen"
Ihr Profil
- Nachweis über den Abschluss eines abgeschlossenen handwerklichen Lehrberufes (bevorzugt werden Lehrberufe als Kfz-Mechaniker:in, Kfz-Elektriker:in, Schlosser:in, Metalltechniker:in, Mechatroniker:in)
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- EU-Staatsangehörigkeit
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein C und E (müssen bis max. 6 Monate nach Einstellung auf eigene Kosten nachgebracht werden)
- abgeleisteter Präsenz- und Zivildienst bei männlichen Bewerbern
- uneingeschränkte körperliche Tauglichkeit (schwindelfrei und tauchtauglich)
- psychische Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zum 24-stündigen Wechseldienst
- vorzugsweise Wohnsitz im Stadtgebiet Salzburg
Unsere Benefits
- Pensionsvorsorge
- umfangreiche Aus- und Weiterbildung
- Diversität & Chancengleichheit
- krisensicherer Arbeitsplatz
- Arbeitsbekleidung
- attraktive eigene Krankenversicherung
- 60 % Zuschuss zum Klimaticket Salzburg bzw. Fahrtkostenzuschuss
- betriebseigene Kantine zu günstigen Konditionen
- 6. Urlaubswoche ab dem 43. Geburtstag
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Fragen zum Aufgabengebiet?
Dipl.-Ing. Werner Kloiber beantwortet sie Ihnen gerne:
0662 831122-120
Oder zu unserem Gehaltssystem?
Elena Boninchi beantwortet sie Ihnen gerne:
0662 8072 2713
Zusätzliche Informationen
- Bewerbungsfrist: 16.10.2026
- Schriftlicher Aufnahmetest: 31.10.2026
- Bitte der Bewerbung unbedingt beilegen:
- sämtliche Führerscheine
- Staatsbürgerschaftnachweis
- Lehr-/bzw. Fachschulabschluss
- Bestätigung über abgeleisteten Zivil- bzw. Präsenzdienst
- Die Stadt Salzburg empfiehlt aufgrund des Frauenförderplanes besonders Frauen, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen bevorzugt aufgenommen.
- Die genaue Gehaltseinstufung ist abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten.
- Bitte beachten Sie, dass kein Ersatz für etwaige Vorstellungskosten erfolgen kann.