Wenn in einem Stelleninserat von einem „attraktiven Gehalt“ die Rede ist, aber kein konkreter Betrag genannt wird, weckt das den Unmut in Bewerbenden. Denn die wünschen sich klare Zahlen anstatt leerer Floskeln. Lesen Sie hier, weshalb sich die Gehaltsangabe im Stelleninserat bezahlt macht.

Verpflichtende Gehaltsangabe im Stelleninserat

Österreichische Arbeitgeber sind bereits seit dem 1. März 2011 dazu verpflichtet, in ihren Stelleninseraten das Mindestgehalt zu nennen. Dieses kann unterschiedlich geregelt sein, etwa durch Kollektivverträge, Gesetze, Satzungen oder einen Mindestlohntarif. Auch in Bereichen, in denen kein Kollektivvertrag vorhanden ist, muss ein Mindestbetrag genannt werden. Ausschreibungen für hohe Führungspositionen wie Geschäftsführer sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

Aber ergibt sich aus diesem Gesetz tatsächlich eine bessere Transparenz in puncto Gehalt? Leider nicht. Der Regelung zum Trotz entscheiden sich viele Unternehmen immer noch gegen die Nennung eines spezifischen Betrags. Und das, obwohl seit 1. Jänner 2012 im Wiederholungsfall Verwaltungsstrafen von bis zu 360 Euro drohen.

Unpräzise Gehaltsangaben stiften Verwirrung

Nicht nur das bewusste Weglassen der Gehaltsangabe erschwert Jobsuchenden die Entscheidung, ob sie sich beim ausschreibenden Unternehmen bewerben sollen oder nicht. Auch der Zusatz „Bereitschaft zur Überzahlung“ nach der Nennung des Mindestgehalts hinterlässt Fragezeichen. Dadurch bleibt offen, in welchem Rahmen sich die Bezahlung tatsächlich bewegt.

Abhilfe kann hier nur die Angabe einer konkreten Gehaltsbandbreite schaffen – das heißt, offen zu kommunizieren, wo die finanzielle Unter- und Obergrenze bei der jeweiligen Stelle liegt.

Warum und für wen die Gehaltsangabe relevant ist

Menschen, die sich auf Jobsuche begeben, wollen vor allem eins: Möglichst viele Informationen über jene Positionen, für die sie sich interessieren. Da Miete und Lebensstandard sich nicht von selbst finanzieren, ist die Angabe des Gehalts mitunter die wichtigste Information, die sie aus Stelleninseraten beziehen.

Berufseinsteiger*innen, die durch mangelnde Erfahrung ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt nur schwer einschätzen können, erhalten durch die Gehaltsangabe eine grobe Orientierungshilfe. Aber auch alten Hasen wird die Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch erleichtert.

Halten sich Unternehmen in puncto Gehalt bedeckt, kann das zu Skepsis auf Seiten der Bewerbenden führen. Zahlt der Arbeitgeber womöglich keine fairen und marktkonformen Löhne? Selbst wenn diese Sorge unbegründet ist, wird durch diese Verschleierung die Vertrauensbasis bereits beim ersten Touchpoint geschwächt.

Gesetzeskonforme Gehaltsangabe leicht gemacht

  • Überzahlung: Ist das ausschreibende Unternehmen bereit, mehr als das
    kollektivvertragliche Grundentgelt für die jeweiligen Stellen zu
    bezahlen, so ist im Stelleninserat darauf hinzuweisen. Am besten in Form einer Gehaltsbandbreite.

  • Zeitraum: Der Zeitraum, auf den sich das angegebene Entgelt bezieht, ist ebenfalls anzuführen (z.B. Monatsgehalt, Jahresgehalt).

  • Stundenausmaß: Wenn es sich um eine Teilzeistelle handelt, wird das Gehalt auf Basis einer Vollbeschäftigung (38,5 oder 40 Wochenstunden) angegeben. Alternativ können Sie das Teilzeit-Gehalt auf Basis der genauen Stundenangabe anführen.

  • Sonderzahlungen: Anteilige Sonderzahlungen müssen nicht angeführt werden, es sei denn, man entscheidet sich, ein Jahresgehalt anzuführen (dieses muss das 13./14. Gehalt beinhalten).

  • Spezielle Anforderungen: Gibt es für Positionen spezielle Anforderungen (z.B. „ab dem 10. Verwendungsgruppenjahr“), so ist auch das kollektivvertraglich
    festgesetzte Mindestentgelt des entsprechenden Verwendungsgruppenjahres anzugeben.

Gleichbehandlungsgesetz: Gendern im Stelleninserat

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass alle Arbeitgeber, private Arbeitsvermitler*innen und mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Personen öffentlichen Rechts verpflichtet sind, in Stelleninserate eine geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere Artikel über Gendern im Stelleninserat und das dritte Geschlecht im Recruiting.

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