Arbeitsrecht
Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses: Probezeit, Befristung, Sinn und Zweck?

Am Beginn eines Arbeitsverhältnisses gibt es einige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, wie stark sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber aneinander binden wollen.
Hinweis: Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung ist eine Verlängerung der Probezeit von einem auf drei Monate vorgesehen. Sobald es konkrete Änderungen gibt, werden wir Sie an dieser Stelle sofort informieren.
Stand: Mai 2018
Autor: Mag. Dr. Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH.