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Gleichstellungsgesetz

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 06. März 2023 1 Min.

Am 1.1.2018 ist das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat in Kraft getreten. Dieses gilt für börsennotierte Gesellschaften und sonstige Gesellschaften, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigen.

Eine bestimmte Geschlechterquote von mindestens je 30 % besteht dann, wenn mindestens 20 % Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind und der Aufsichtsrat aus mindestens 6 Kapitalvertretern besteht. Ist dies der Fall, so müssen mindestens 30 % Männer und mindestens 30 % Frauen im Aufsichtsrat vertreten sein. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so bleibt das entsprechende Aufsichtsratsmandat unbesetzt.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die für Kapitalvertreter*innen und Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat geltende Geschlechterquote zu kombinieren, wenn nicht eine Seite dem widerspricht. Bei einem Aufsichtsrat mit 6 Kapitalvertreter*innen sind 3 Arbeitnehmervertreter*innen vom Betriebsrat zu entsenden. Getrennt gerechnet müssen bei den Kapitalvertreter*innen mindestens 2 Mitglieder eines anderen Geschlechts sein und bei den Arbeitnehmervertreter*innen eines, zB bei den Kapitalvertreter*innen 4 Männer, 2 Frauen, bei den Arbeitnehmervertreter*innen 2 Männer 1 Frau. . Sind auf Seite der Kapitalvertreter jedoch 3 Frauen vorhanden, so könnten die Arbeitnehmervertreter*innen auch 3 Männer entsenden. Ebenso wäre es, wenn die Arbeitnehmervertreter*innen 3 Frauen entsenden und es daher zulässig wäre, 6 Männer als Kapitalvertreter*innen zu entsenden.

EU-Richtlinie #

Nach über 10 Jahren wurde die EU-Richtlinie zur „Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ beschlossen. Bis Ende Juni 2026 muss sie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. 40 % der nicht geschäftsführenden Direktor*innen bzw. 33 % aller Unternehmensleitungsposten sollen vom unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. Die Geschlechterquote ist eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.

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