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Erstattung Bewerbungskosten

Geld zurück nach dem Bewerbungsgespräch?

Bewerbung Erstellt am: 06. Juli 2016 3 Min.

Einladung zum Bewerbungsgespräch - endlich! Das Problem: 150 Kilometer Distanz zum neuen Wunsch-Arbeitgeber, was mit entsprechenden Fahrtkosten und einer Hotelübernachtung verbunden ist. Und wenn dir anschließend abgesagt wird – zahlt sich das überhaupt aus? Wir haben beim Experten nachgefragt, ob du tatsächlich Kostenersatz einfordern darfst.

Zu wenige passende Jobangebote in der Region: Deshalb sind viele Arbeitssuchende, vor allem im Fachkräftebereich, mitunter dazu gezwungen, ihren geografischen Radius bei der Jobsuche auszuweiten. Da kann es schon mal passieren, dass man für ein spannendes Unternehmen oder eine Traumstelle mehrere hundert Kilometer fährt, um sich vorzustellen. Die Erwartungen sind hoch, der Weg ist weit und die Enttäuschung umso größer, wenn am Ende alles so scheint, als wär es umsonst gewesen. Macht man das ein Mal, ist das nicht so tragisch. Kommt das öfters vor, kann das die Finanzen ganz schön aus dem Gleichgewicht bringen.

Außer Spesen nichts gewesen? #

Die Frage tut sich auf: Darf ich von den Unternehmen Kostenersatz für Fahrtgeld und Unterkunft verlangen? – Immerhin haben die mich ja eingeladen…

„Vorstellungskosten“ heißt der arbeitsrechtliche Begriff für den finanziellen Aufwand, der einem Stellenbewerber durch seine Bewerbung um eine freie Stelle entsteht. Viele Bewerber wissen gar nicht um ihr Recht, diese Kosten zurückzufordern. Generell machen Bewerber in der Praxis solche Kosten auch nur geltend, wenn der erwünschte Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen wird.

Das sagt das Gesetz: #

Im geltenden Recht findet sich keine ausdrückliche Regelung über den Ersatz der Vorstellungskosten. Der Oberste Gerichtshof (Entscheidung vom 12.7.1989, 9 Ob A 111/89) hat allerdings entschieden, dass der potenzielle Arbeitgeber dann die Vorstellungskosten zu übernehmen hat, wenn er den Stellenbewerber ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung aufgefordert hat.

Wir haben bei der Arbeiterkammer Oberösterreich nachgefragt, wann das der Fall ist.

Sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Vorstellungskosten zu zahlen, wenn es vom Bewerber gefordert wird? #

AK OÖ: Nach der ständigen Rechtsprechung sind Vorstellungskosten jedenfalls dann zu ersetzen, wenn das Unternehmen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einlädt. Man geht dabei davon aus, dass mit der Einladung die Zustimmung zur Übernahme der Kosten einhergeht. Wenn Unternehmen allerdings in der Einladung zum Gespräch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch anfallen nicht ersetzen, dann entfällt der Ersatzanspruch.

In aller Kürze: Wer den Auftrag für die Abwicklung des Vorstellungsgespräches erteilt, hat für die dabei entstehenden Kosten, beispielsweise Fahrtkosten, aufzukommen.

Aber Achtung! Schließt der gewünschte Arbeitgeber von vornherein die Kostenerstattung in der Bewerbungseinladung ganz oder teilweise aus, erlischt der Anspruch auf die Kostenübernahme. Solche vorab-Ausschlüsse können so oder so ähnlich formuliert sein:

  • „Auslagen werden nicht erstattet.“
  • „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause verbundenen Kosten nicht übernehmen können."
  • oder als Einschränkung: „Erstattung der Fahrkosten: nur Bahnticket 2. Klasse“.

Bequem reisen auf Kosten des neuen Arbeitgebers? #

Bewerbungskosten zurück

Welche Kosten im Rahmen der Bewerbung werden generell eher übernommen, welche weniger?

AK OÖ: Überwiegend werden Fahrtkosten ersetzt und zwar in der Höhe des Tarifs der öffentlichen Verkehrsmittel, dazu zählt eine Taxifahrt nicht. Darüber hinausgehende Kosten, etwa auch Hotelübernächtungen oder Verpflegung, werden lediglich in Einzelfällen ersetzt.

Generell steigen die übernommenen Kosten mit der Höhe der beworbenen Position. Je höher die Stelle, desto eher werden auch Hotel- und Verpflegungskosten der Bewerber übernommen. Jedoch werden hierbei in der Regel auch deutlich weniger Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen als bei der Besetzung einer einfachen Position.

Dann werden Bewerbungskosten keinesfalls erstattet: #

Stellt sich der Arbeitnehmer bloß aufgrund eines Stelleninserats des Arbeitgebers wie aus dem Stellenangebot einer Zeitung oder ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem potentiellen Arbeitgeber persönlich vor, besteht kein Ansprüch auf Erstattung der Vorstellungkosten. Um trotzdem noch einen Teil seines Geldes zurückzubekommen, bleibt aber immerhin noch eins:

Absetzen! #

Sind die Vorstellungskosten steuerlich absetzbar?

AK OÖ: Werden Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen vom Unternehmen nicht ersetzt, dann können diese bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden. Belege dafür aufheben!

Welche Möglichkeiten gibt es zusätzlich, um die Finanzen für weite Reisen zu Bewerbungsgesprächen nicht zu sehr zu belasten?

AK OÖ: Das AMS zahlt Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Schulungsteilnehmern, Lehrstellensuchenden sowie Beschäftigten bei Gefährdung der beruflichen Existenz und Vorliegen einer finanziellen Notlage eine Beihilfe in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden Vorstellungskosten für Fahrten mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW sowie für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. Dabei ist es notwendig, dass sich die Betroffenen vor Beginn des Vorstellungsgespräches mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS in Verbindung setzen.

Wie immer im Zweifelsfall gilt: Bezüglich der Erstattung von Vorstellungskosten besser vorher beim potenziell neuen Arbeitgeber nachfragen, als sich nachher mit Diskussionen herumzuschlagen!

Bildnachweis: iko/Shutterstock, Kzenon/Shutterstock


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Redaktion
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