Als international tätiges und expandierendes Unternehmen der Getränkeindustrie verstärken wir unser Team und suchen daher eine engagierte und motivierte Persönlichkeit für die Position:
Personalreferent Teilzeit - Arbeitsrecht & HR Admin (m/w/d)
- Teilzeit
- Fabrikstraße 11, 4470 Enns
- Mit Berufserfahrung
-  20.01.26
Worum geht's?
- Zentrale fachliche Ansprechperson für arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen
- Eigenständige Betreuung des Mitarbeiter-Lebenszyklus (ohne Recruiting)
- Verlässliche Schnittstelle zu Mitarbeitern, Führungskräften und zur Unternehmenszentrale
- Pflege, Kontrolle und laufende Qualitätssicherung von Personal- und Zeitdaten im Mehrschichtbetrieb
- Sorgfältige Vorbereitung, Plausibilitätsprüfung und Abstimmung der monatlichen Lohn- und Gehaltsverrechnung
- Überwachung von Verträgen, Fristen und gesetzlichen Vorgaben
- Erstellung des monatlichen Personalcontrollings
- Mitarbeit an HR-Projekten, Prozessklarstellungen und Digitalisierungsinitiativen
Das bringen Sie mit:
- Mehrjährige HR-Berufserfahrung mit eigenständiger fachlicher Verantwortung
- Sehr gute Kenntnisse im Arbeitsrecht und in der Zeitwirtschaft
- Nachweisbare Routine in der Lohnverrechnungs-Vorbereitung
- Hohe Genauigkeit und ausgeprägtes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein
- Sehr strukturierte, gewissenhafte und verlässliche Arbeitsweise
- Diskretion, Fachsicherheit und Belastbarkeit im Tagesgeschäft
- Erfahrung im produzierenden Umfeld bzw. Mehrschichtbetrieb von Vorteil
- Verfügbarkeit im Teilzeitausmaß 28-36 Std./Woche möglich, tägliche Anwesenheit erforderlich
- Flexibilität für Präsenzzeiten bis 14:30 Uhr an vorab definierten Wochentagen
Darauf können Sie sich freuen:
- Strukturierte und gründliche Einarbeitung durch unser erfahrenes HR-Team am Standort Enns
- Fachlich klare Rolle ohne Recruiting-Verantwortung
- Hohe Eigenverantwortung und klare Zuständigkeiten
- Vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die individuell auf Sie abgestimmt werden
- Freisaft-Aktionen, Öffi-Ticket, Job Bike, Preisnachlässe bei Top Anbietern, Mitarbeiterevents etc.
Die gesetzliche Mindestentlohnung basiert auf dem Kollektivvertrag Angestellte Nahrungs- und Genussmittelindustrie (VwGr III). Eine wettbewerbsfähige Überzahlung wird individuell festgelegt und orientiert sich an Ihrer Qualifikation und Vorerfahrung.
Ansprechpartner
Arnulf Bösch Personalleiter
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