Die Frage der Arbeitszeit ist meist zu Unrecht nur ein Randthema bei Einstellungsgesprächen, da sowohl der Arbeitsprozess als auch das Privatleben massiv davon beeinflusst werden. Sowohl das Beschäftigungsausmaß als auch die Lage der täglichen Normalarbeitszeit sind zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber zu vereinbaren. Nun zu den Details:
Rechtsgrundlage
Für den Großteil der Privatbetriebe finden sich die Arbeitszeitbestimmungen im Arbeitszeitgesetz.
Normalarbeitszeit
Überstunden
Überstunden können bei Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit entstehen. Die jeweiligen Grenzen ergeben sich aus den konkreten betrieblichen Arbeitszeitmodellen. Für Überstunden gebührt grundsätzlich ein Zuschlag von 50 Prozent. Meist sehen Kollektivverträge für Überstunden am Abend bzw. während der Nacht oder am Wochenende einen Zuschlag von 100 Prozent vor.
Mehrarbeit
Hinweis: Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung sind folgende Punkte zum Thema Arbeitszeit vorgesehen:
Arbeitszeiten mit einem Anteil an aktiver Reisezeit bis zu 12 Stunden unter Berücksichtigung der für Lenker geltenden Vorschriften und der Ermöglichung von 10 Stunden Arbeit durch passive Reisezeiten im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) ab 16 Jahren sind seit 1.1.2016 zulässig.
Stand: Mai 2018
Autor: Mag. Dr. Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH.