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Dienstvertrag

Das Dienstzeugnis in Österreich

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 15. Februar 2024 6 Min.

Dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses besteht, ist allgemein bekannt. Aber was ist ein Dienstzeugnis überhaupt, welche Informationen muss es enthalten und welche Angaben sind unzulässig? Diese Fragen beantworten wir und bieten dir außerdem drei kostenlose Vorlagen.

Was ist ein Dienstzeugnis? #

Das Dienstzeugnis, auch Arbeitszeugnis genannt, ist ein schriftliches Dokument, das eine Arbeitnehmer*in vom Arbeitgeber während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält.

Arbeitgeber sind nur verpflichtet, eineinfaches” Arbeitszeugnis auszustellen, also eine reine Beschäftigungsbestätigung. Als Nachweis für ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis soll es Arbeitnehmer*innen bei der Jobsuche helfen und gibt dem neuen Arbeitgeber einen Einblick über die berufliche Vergangenheit.

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Hinweis

Arbeitnehmer*innen können ihrem Arbeitgeber nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entwurf des gewünschten Dienstzeugnisses vorlegen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, sich daran zu halten!

Was steht im Dienstzeugnis? #

Beim Dienstzeugnis handelt es sich um eine Art Referenzschreiben. Es dokumentiert den beruflichen Werdegang und die Fähigkeiten und Qualifikationen einer Arbeitnehmer*in. Die Informationsdichte ist abhängig von der Art des Dienstzeugnisses.

Dienstzeugnis ist kein Empfehlungsschreiben #

Auch wenn das Dienstzeugnis häufig so verstanden wird, ist es kein Empfehlungsschreiben. Daher hat eine Arbeitnehmer*in in einem Dienstzeugnis keine Angaben zu akzeptieren, die die Arbeitsleistung bewerten. Gleichzeitig ist auch der Arbeitgeber zu keiner positiven Bewertung der Arbeitsleistung verpflichtet!

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung eines Dienstzeugnisses besteht erst dann, wenn die Arbeitnehmer*in dieses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt. Wird der Anspruch erst später geltend gemacht, so gilt als Datum der Ausstellung des Dienstzeugnisses der aktuelle Ausstellungszeitpunkt.

Wenn sich in einem Dienstzeugnis geringfügige Fehler (z. B. uneinheitliche Zeilenabstände, fehlender Punkt, fehlendes Prädikat etc.) befinden, besteht kein Anspruch der Arbeitnehmer*in auf Korrektur.

5 Tipps für die richtige Kündigung: Bewahre deinen guten Ruf!

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Wer im Berufsleben zu neuen Ufern aufbrechen will, kommt in den meisten Fällen nicht um die Kündigung herum. In der Theorie sollte es ja einfach sein – Gespräch mit der Chef*in, Formalitäten klären, Unterschrift unters Kündigungsschreiben setzen und klären, wie lange man dann noch im Unternehmen werkt. Dass es oft aber nicht so easy geht, werden viele, die bereits einmal einen Dienstvertrag gekündigt haben, nur zu gern bestätigen. Denn in vielen Fällen stehen starke Emotionen dem Entschluss zur Kündigung im Weg.

Versäumnisse sind klagbar #

Wenn ein Arbeitgeber das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte Dienstzeugnis erheblich verspätet ausstellt, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch der Arbeitnehmer*in. Das kann unter Umständen dazu führen, dass die betroffene Person keinen neuen Arbeitsplatz findet.

In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die verspätete Ausstellung im konkreten Fall keinen Einfluss auf die Arbeitsplatzchancen der Arbeitnehmer*in hatte.

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Hinweis

Arbeitnehmer*innen haben 30 Jahre Zeit, bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Dienstzeugnis anzufordern. Möglicherweise gibt es Klauseln im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag, die diesen Zeitraum einschränken. Deshalb ist es wichtig, ein Dienstzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich einzufordern.

Welche Arten von Dienstzeugnis gibt es? #

Es wird zwischen drei Arten von Dienstzeugnis unterschieden. Ein kurzer Überblick darüber:

Einfaches Dienstzeugnis #

Jede Arbeitnehmer*in hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses - auch bei Arbeitgeberkündigung! - rechtlichen Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis. Es muss folgende Infos enthalten:

  • Bezeichnung des Unternehmens
  • Angaben zur Arbeitnehmer*in
  • Beginn und Ende der Tätigkeit
  • Art der Tätigkeit

Qualifiziertes Dienstzeugnis #

Das qualifizierte Dienstzeugnis enthält neben grundlegenden Fakten detailliertere Infos über die Leistung und Tätigkeit der Arbeitnehmer*in. Wichtig: Arbeitnehmer*innen haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis!

Erweiterte Inhalte des qualifizierten Dienstzeugnisses sind:

  • Qualität der geleisteten Arbeit
  • Konkrete Angaben zu den Tätigkeiten
  • Erwähnung der Sozialkompetenz

Zwischenzeugnis #

Auch während der Berufsausübung im gleichen Unternehmen ist es möglich, ein Zeugnis anzufordern – ein sogenanntes Zwischenzeugnis. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn eine neue Führungsperson kommt oder die betroffene Arbeitnehmer*in die Abteilung wechselt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber aber den Ersatz der Ausstellungskosten von der Arbeitnehmer*in verlangen (§ 39 Abs. 2 Angestelltengesetz).

Kostenlose Mustervorlagen für Dienstzeugnisse #

Mustervorlagen für Dienstzeugnisse

Dienstzeugnis darf kein Nachteil sein #

Das Verbot nachteiliger Formulierung verlangt, dass das Dienstzeugnis weder direkte noch indirekte Angaben enthalten darf, die objektiv geeignet sind, der Arbeitnehmer*in die Erlangung einer neuen Arbeitsstelle zu erschweren.

Die Art der Lösung des Arbeitsverhältnisses darf nur angeführt werden, wenn die Arbeitnehmer*in dies explizit wünscht. In der Praxis sind viele Formulierungen bekannt, die „zwischen den Zeilen“ Zusatzinformationen („Geheimcodes im Dienstzeugnis") kommunizieren.

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Hinweis

Verweigert ein Arbeitgeber die Ausstellung eines Dienstzeugnisses, können Arbeitnehmer*innen rechtlich (mit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht) dagegen vorgehen.

„Die Arbeitnehmer*in hat sich (sehr) bemüht”, kann als „Die Arbeitnehmer*in hat keine positive Arbeitsleistung erbracht” übersetzt werden. Ein Hinweis auf die Beliebtheit bei Kolleg*innen impliziert häufiges Tratschen bzw. Pause machen.

Zweifelhafte Aussagen und Werturteile, die für die Arbeitnehmer*in nicht eindeutig günstig sind, dürfen nicht in das Dienstzeugnis aufgenommen werden. So ist etwa auch die im Dienstzeugnis verwendete Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ nicht zweifelsfrei günstig für eine (ehemalige) Mitarbeiter*in.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass auch negative informelle Auskünfte an potentielle neue Arbeitgeber unzulässig sind. Sollte eine Arbeitnehmer*in deswegen einen Arbeitsplatz nicht erlangen, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch.


B schedlberger

Bianca Schedlberger
Content Managerin
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