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M It Geld umgehen

Tabuthema Geld: Wenn der Dienstvertrag verbietet, übers Gehalt zu sprechen

Gehalt Erstellt am: 17. August 2014 2 Min.

Wissen Sie, welches Gehalt Ihr unmittelbarer Arbeitskollege Monat für Monat ausbezahlt bekommt? Wissen Sie über die bestimmte Paragraphen in seinem Dienstvertrag bescheid? Wie transparent ist das Gehaltsschema Ihres Arbeitgebers? Arbeiten Sie in einer Firma von Neidern? Werden sie seit Ihrem letzten Gehalts-Upgrade, von dem Sie eigentlich niemandem erzählt haben, von Kollegen „geschnitten“?  Und, einmal ehrlich: Worüber wird bei der Kaffee- und/oder Zigarettenpause getratscht? Richtig: Über Geld. Die wichtigste Nebensache in der Berufswelt. Wir stellen die Frage: Soll in Unternehmen in puncto Mitarbeitergehälter Offenheit oder Verschwiegenheit herrschen?

Ein aktuelles Urteil aus Deutschland: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern kam jüngst zu dem Schluss, dass Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sind, die Arbeitnehmern verbieten, über ihr Gehalt zu reden, wie die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung berichtet. Ausgegangen ist der Fall von einem Arbeitnehmer, der mit seinem Kollegen über seine Bezüge geplaudert hatte – und daraufhin vom Chef prompt eine Abmahnung erhielt. Er klagte und gewann.

Und das ist auch gut so, bestätigt Arbeitsrechtsexperte Peter Hosner von der Arbeiterkammer (AK): „Arbeitnehmer haben das begründete Interesse, Lohnfragen im Betrieb zu besprechen, um beispielsweise vor Gehaltsverhandlungen zu sehen: Wie bin ich eingestuft?“

In Österreich sei es jedenfalls nicht im Kollektivvertrag vorgesehen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verbieten könnten, mit ihren Kollegen über die Bezüge zu sprechen. Sollte es dennoch in einzelnen Arbeitsverträgen Klauseln mit Verboten dieser Art geben, rät Hosner, sich auf alle Fälle dagegen zu wehren: „In solchen Fällen würde die Arbeiterkammer auf alle Fälle Rechtsschutz geben, weil ein solches Verbot dem Gleichbehandlungsgrundsatz eindeutig widerspricht. Ein Arbeitnehmer muss das Recht haben, herauszufinden, wo er gehaltsmäßig steht“, betont der Arbeitsrechtler.

Soweit die rechtliche Situation, die natürlich auch ihr für und wider hat. Einerseits ist es ja kein unverständlicher Ansatz, wenn Arbeitgeber versuchen, mit solchen Regeln den „sozialen Frieden“ im Unternehmen zu gewährleisten, frei nach dem Motto: Wenn keiner weiß, was der andere verdient, gibt es auch keinen Neid untereinander. Soweit - so logisch, doch jetzt kommen viele Abers:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die „Stille Post“ unter den Mitarbeiter*innen umso besser funktioniert, je restriktiver Redeverbote umgesetzt werden.

Zweitens: Klatsch lässt sich nie vermeiden. Vorgeschriebene Geheimhaltung fördert Mutmaßungen, Gerüchte und Klatsch, frei nach dem Motto „XY hat ein neues Auto – der verdient sicher um ein Drittel mehr als ich.“

Sprechverbote wirken sich nie positiv auf die Gruppendynamik in einem Unternehmen aus: Man teilt mit Kollegen jahrelang ein Büro, vertraut ihnen oft höchstprivate Dinge an, doch wenn es um Themen wie Gehalt und Co. geht, müsste man sagen: „Sorry, das darf ich dir nicht sagen.“ – Unrealistisch, oder?

Um nicht falsch verstanden zu werden: Dies ist kein Plädoyer für die absolute und erzwungene Offenlegung der Bezüge jedes Mitarbeiters. Im Gegenteil. Wenn ich nicht will, geht es niemanden etwas an, was ich verdiene, genauso wenig wie mein Kontostand, die Höhe einer Erbschaft oder die Schuhgröße der Kinder. Was privat ist, soll auch privat bleiben. Aber Mitarbeitern zu verbieten, worüber sie sprechen dürfen und worüber nicht, schlägt in die Kerbe autoritärer Regime. Und ein solches Image ist in puncto Employer Branding sicher nicht gerade förderlich.

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