
Kündigungsfrist: was darf, was muss, was kann?
Will man seinen Job kündigen, tut man dies am besten nicht im Affekt, sondern gut überlegt und vorbereitet. "Mir reicht´s, ich kündige!" macht sich nur in Filmen richtig gut. Vor allem, wenn man von einem Job in den nächsten wechseln will, sollte man seine Rechte aber auch Pflichten kennen. Hier sind sie: die wichtigsten Fakten zur Kündigungsfrist von AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer.
Wie lange darf eine Kündigungsfrist längstens dauern?
Kalliauer: Dazu gibt es keine Beschränkungen. In der Praxis gibt es nicht wirklich längere Kündigungsfristen als sechs Monate. Die Bandbreite der Länge der Kündigungsfristen reicht von einem Tag bis zu fünf oder sechs Monaten. Für die Angestellten findet man die Bestimmungen überwiegend im Angestelltengesetz, für den Bereich der Arbeiterinnen und Arbeiter in den einzelnen Kollektivverträgen.
Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnissesv
Verlängert sich diese automatisch je nach Dienstdauer oder muss dies explizit im Arbeitsvertrag angeführt werden?
Kalliauer: Im Angestelltengesetz ist für den Bereich der Arbeitgeberkündigung eine automatische Verlängerung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses vorgesehen, für die Kündigung auf Seiten der Arbeitnehmer nicht – dies müsste ausdrücklich vereinbart werden.
Im Bereich der Arbeiter gibt es unterschiedliche Regelungen, wobei Erhöhungen von Kündigungsfristdauern je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses durchaus in vielen Branchen geregelt sind.
Was kann ein Arbeitnehmer tun, der fürchtet, aufgrund einer langen Kündigungsfrist einen Job nicht zu bekommen?

AKOÖ Präsident Johann Kalliauer
Kalliauer: Die einzige Möglichkeit ist, den Arbeitgeber um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu ersuchen. Dabei hat man sich nur auf einen bestimmten Tag als Ende des Arbeitsverhältnisses zu einigen und ist an keine Fristen und Termine gebunden. Ein derartiges Einverständnis ist aber jedenfalls schriftlich festzuhalten, um keine Beweisprobleme im Nachhinein zu bekommen.
Wie sieht es mit einer Dienstfreistellung aus: Wann kann eine solche vereinbart werden? Gibt es unter irgendwelchen Umständen ein Recht darauf?
Kalliauer: Eine Dienstfreistellung kann immer vereinbart werden bzw. kann diese auch einseitig von Arbeitgeberseite festgelegt werden. Ein Recht auf eine Dienstfreistellung gibt es nicht.
Gibt es bei einem kurzfristigen Jobangebot eine andere Möglichkeit, eine Kündigungsfrist zu umgehen bzw. aufzuheben? Wie sieht dies konkret aus?
Kalliauer: Wie bereits oben angeführt, gibt es als einzige Möglichkeit die einvernehmliche Auflösung. Diese bitte jedenfalls auch schriftlich mit dem Arbeitgeber festhalten.
Verlust von Ansprüchen oder Schadensersatzforderungen
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man sich als Arbeitnehmer nicht an eine Kündigungsfrist hält?
Kalliauer: Es könnte zwei Konsequenzen geben: Komme ich der Verpflichtung zur Einhaltung der Kündigungsfrist nicht nach, dann bleibe ich unberechtigt dem Dienst fern bzw. habe ich eine Pflichtverletzung begangen und könnte dies ein Grund für eine fristlose Entlassung sein. Erkläre ich als Arbeitnehmer dezidiert, dass ich mein Dienstverhältnis früher beenden will, als die Kündigungsfrist andauert, dann ist dies eventuell als unberechtigter vorzeitiger Austritt zu werten. Es kann in beiden Fällen einerseits zum Verlust von Ansprüchen kommen, andererseits besteht auch die Gefahr von Schadenersatzforderungen von Seiten des Arbeitgebers. Wir raten daher dringend, ohne einer einvernehmlichen Auflösung Kündigungsfristen jedenfalls einzuhalten!
Mit welchen Fragen bzw. Problemen zum Thema Kündigungsfrist wird die Arbeiterkammer häufig konfrontiert?
Kalliauer: Überwiegend geht es bei den Anfragen zu Kündigungsfristen um die korrekte Dauer der Kündigungsfrist und wie man eine Kündigung formulieren soll. Einige Anfragen gibt es auch zum Thema Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Auflösung und einer Kündigung.
Haben Sie hierfür ein konkretes (natürlich anonymes) Fallbeispiel?
Kalliauer: Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhielt während des Krankenstandes die Mitteilung, dass sein Arbeitsverhältnis durch Kündigung durch den Arbeitgeber beendet wurde. Dabei wurden von Arbeitgeberseite keine Kündigungsfristen eingehalten, sodass eine fristwidrige Kündigung vorlag und der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung für die Zeit der richtigen Kündigungsfrist hatte.
In einem anderen Fall hat der Arbeitgeber behauptet, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen zu haben, und hat von diesem Zeitpunkt weg die Kündigungsfrist berechnet. Es stellte sich aber heraus, dass die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen wurde und das richtige Ende des Arbeitsverhältnisses daher auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Für diese Differenz erhielt der Arbeitnehmer ebenfalls eine Kündigungsentschädigung.
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