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Krankenstand

Krankenstand oder Arbeit - so geht's richtig!

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 21. Dezember 2022 4 Min.

Hatschi! Zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen gehen auch krank zur Arbeit, obwohl sie eigentlich daheim im Bett bleiben sollten. Und wenn die eigene Fieberkurve ansteigt? Geht man dann in die Arbeit, oder soll man sich ausruhen? Wie geht man nochmal mit dem Thema Krankenstand um?

Wenn es draußen kälter und finster wird, beginnen sich Erkältungs- und Grippeviren auszubreiten, vom Corona Virus abgesehen. Obwohl wir in den letzten Jahren bereits darauf sensibilisiert worden sind bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben, kommen trotzdem viele krank ins Büro. Laut einer Studie von hokify, war jede*r Dritte in den letzten vier Wochen krank im Büro. Die (gefühlte) Unsicherheit des eigenen Arbeitsplatzes und die Angst, dass zu viel Arbeit liegen bleibt, sind Gründe für diese Entwicklung. Dabei sind die kranken Kolleg*innen gar nicht so produktiv, stecken andere an und riskieren Folgeerkrankungen.

Rücksicht auf die Kollegschaft #

Klar sind Husten, Schnupfen oder Halsweh nicht sofort ein Grund, die Füße hochzulegen. Rücksicht auf die anderen Mitarbeitenden ist aber angebracht. Außerdem fühlen sich die meisten Kolleg*innen unwohl, wenn du mit einer laufenden Nase und einen Berg von Taschentüchern im Büro sitzt. Trotzdem haben viele Personen das Gefühl nicht krank genug zu sein. Ist eine Erkältung Grund, um nicht zu arbeiten? Ab wann ist man „krank“ genug?

Letztendlich kennst du dich selbst am besten. Bist du zu krank für andere Aktivitäten, wie Einkaufen, Aufräumen, Kino-Besuch…, dann ist es auch naheliegend, dass du auch zu krank zum Arbeiten bist. Nimm Rücksicht auf deine Kolleg*innen. Hast du die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten? Falls nicht, solltest du genügend Abstand zu deinen Kolleg*innen halten und anderen auch nicht die Hand geben. Ganz anders sieht es mit Grippe, Angina und anderen ansteckenden Krankheiten aus. Sind ansteckende Keime im Spiel, sollte man sich unverzüglich krankschreiben lassen.

Krankenstand – welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer*in #


Wer am Morgen merkt, dass der Körper streikt, sollte unverzüglich ihre Vorgesetzte*n kontaktieren und sich krankmelden. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf eine Begründung der Arbeitsverhinderung. Jedoch hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, eine Bestätigung des Krankenstands zu fordern und das laut Gesetz schon ab dem ersten Tag des Nichterscheinens am Arbeitsplatz. Wird diese Bestätigung nicht erbracht, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlöschen – der Arbeitgeber muss das Gehalt nicht mehr zahlen. In der Regel ist eine verspätete Krankmeldung bei einer berechtigten Arbeitsverhinderung kein Entlassungsgrund. Daher ist es immer ratsam eine Ärzt*in aufzusuchen, die eine Diagnose stellt und die Unpässlichkeit offiziell bestätigt.

Verhalten im Krankenstand #

Im Krankenstand darf man sich – mit Ausnahme von Ärzt*in- und Apothekenbesuchen – normalerweise nicht im Freien aufhalten. Ob Spaziergänge erlaubt oder sogar Teil der Therapie sind (beispielsweise bei Depression), ist im konkreten Fall mit der Ärzt*in abzuklären. Grundsätzlich darf man als krankgemeldete Person nichts tun, das den Krankenstand verlängern könnte.

Krank im Urlaub #

Viele werden vor allem im Urlaub krank, wenn der Stress nachlässt. Wer im Urlaub krank wird, verliert nicht automatisch Urlaubstage. Wenn der Krankenstand länger als drei Tage dauert, ist das kein Urlaub mehr – auch in diesem Fall ist unbedingt eine ärztliche Bestätigung erforderlich.

Kündigung im Krankenstand #

Entgegen dem weit verbreiten Volksglauben, kann man im Krankenstand gekündigt werden. Fristlose Entlassungen sind nicht erlaubt, aber die Auflösung des Dienstverhältnisses in Form einer ordentlichen Kündigung ist unter Einhaltung der Fristen möglich. Auch bei Kündigung im Krankenstand hat man aber das Recht auf eine Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Vertrages.

Längerer Krankenstand #

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Antrag nicht vergessen!

Das Krankengeld gibt es nicht automatisch. Erkunde dich bei deinem Arbeitgeber bzw. der Person für die Lohnverrechnung, ob eine Arbeits- und Entgeltbestätigung and die Gesundheitskassa übermittelt wurde.

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer*innen im Krankenstand finanziell nicht schlechter dastehen. Der Arbeitgeber zahlt Entgelt (Krankengeld). Die Höhe und Dauer hängen von unterschiedlichen Kriterien ab, wie beispielsweise der Dauer des Arbeitsverhältnisses und Länge des Krankenstands.

Der Arbeitgeber (AG) muss für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das Entgelt weiterzahlen, die Differenz wird dann von der Gesundheitskassa (ÖGK) bezahlt:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Volles Entgelt Hälfte vom AG, Hälfte vom ÖGK Volles Entgelt vom ÖGK
Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen Nach 10 Wochen
Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen Nach 12 Wochen
Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen Nach 14 Wochen
Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen Nach 16 Wochen
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Kein Anspruch auf Krankengeld:

Manche Personen haben keinen Anspruch auf Krankengeld, wie beispielsweise Pensionist*innen, Praktikant*innen, geringfügige Beschäftigte, Selbstversicherte, mitversicherte Angehörige.

Arbeitslos und krank? #

Beziehst du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, bist du automatisch krankenversichert. Wie auch in einem aufrechten Arbeitsverhältnis muss du deinen Krankenstand unverzüglich beim AMS melden und wenn du wieder gesund bist, musst du das AMS darüber informieren. In der Zeit des Krankenstands finden keine Vermittlungen statt. Krankengeld für Arbeitslose gibt es ab dem 4. Tag des Krankenstands. Die Höhe beträgt so viel wie die Höhe des Arbeitslosengeldes. Während des Krankengelds pausiert der Bezug des Arbeitslosengeldes.

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Portrait Sarah

Sarah Chlebowski
Content Managerin
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