
Planung und Organisation der Freizeitgestaltung, Führung einer Hortgruppe, Dokumentation der Bildungsarbeit. Abgeschlossene Berufsausbildung gem. § 4 Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Dienstgesetz. Zahlreiche Sozialleistungen.

Betreuung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft ist erforderlich. Flexible Arbeitszeitmodelle und fachliche Weiterentwicklung werden geboten.
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