Die Marktgemeinde Lambach ist ein historischer Ort im Bezirk Wels-Land in Oberösterreich mit rund 4.000 Einwohnern. Gelegen an Traun und Ager, ist sie bekannt für das im Jahr 1056 gegründete Benediktinerstift. Der Ort bietet eine gute Infrastruktur mit Schulen, einem Wochenmarkt, einem neugestalteten Ortszentrum sowie zahlreichen Wirtschaftsbetrieben.
Lambach ist ein bedeutender Schulstandort mit Gymnasium, Handelsakademie, landwirtschaftlicher Fachschule mit Spezialisierung Pferdewirtschaft, zwei Mittelschulen, einer Volksschule sowie einem Polytechnikum.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung schreibt die Marktgemeinde Lambach gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF (Oö. GDG 2002) folgende Stelle als Leitung des Gemeindeamtes (w/m/d) öffentlich aus:
Amtsleiter:in (w/m/d)
Marktgemeinde Lambach
Vollzeit (40 Stunden) -zum ehestmöglichen Eintritt
Die herausfordernde und verantwortungsvolle Leitungsfunktion bietet Ihnen ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einer positiv bilanzierenden Gemeinde mit großem Entwicklungspotenzial.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche:
Fachliche und disziplinäre Führung der Gemeindebediensteten
Leitung sämtlicher Agenden der Gemeindeverwaltung
Enge Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den Abteilungen der Gemeinde, politischen Gremien, Behörden sowie externen Partnern
Durchführung von Verwaltungsverfahren und Vertragswesen, insbesondere Weiterentwicklung und Digitalisierung der Verwaltung
Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten
Sitzungsorganisation und Protokollführung
Organisatorische Verantwortung bei Gemeindebauvorhaben, insbesondere Steuerung von Organisation, Budget und Projekten sowie Sicherstellung rechtmäßiger Abläufe
Verantwortung für Teamentwicklung und konstruktive Zusammenarbeit
Ihr Profil:
Abgeschlossene Ausbildung auf Maturaniveau (Studium oder vergleichbare Qualifikation von Vorteil)
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates mit uneingeschränktem Berufszugang
Erfahrung im öffentlichen Dienst von Vorteil (kein Muss), jedoch Verständnis für politische Entscheidungsstrukturen und kommunale Zusammenarbeit
Bereitschaft zur Fortbildung sowie zur Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen
Hohe soziale Kompetenz sowie fundierte rechtliche und organisatorische Kenntnisse
Organisationsstärke, Entscheidungsfreude, Kommunikationsfähigkeit und Integrität
Freude an der Führung und Motivation von Mitarbeiter:innen sowie ein wertschätzender, stabiler und teamorientierter Führungsstil
Begeisterungsfähigkeit, die Zukunft einer aufstrebenden Gemeinde aktiv mitzugestalten
Wir bieten:
Eine attraktive berufliche Herausforderung mit Gestaltungsspielraum in einer zukunftsorientierten Gemeindeverwaltung.
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Dienstort
- Lambach
Erforderliche Kenntnisse
- rechtliche und organisatorische Kenntnisse
Erforderliche Ausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung auf Maturaniveau
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Dienstort
- Lambach
Erforderliche Kenntnisse
- rechtliche und organisatorische Kenntnisse
Erforderliche Ausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung auf Maturaniveau
Gehalt
Wenn Sie diese gesellschaftlich verantwortungsvolle Position anspricht, bieten wir – je nach Qualifikation – ein Gehalt nach dem Entlohnungsschema GD 10 ab € 64.535 brutto p.a.. je nach anrechenbaren Vordienstzeiten - die Bereitschaft zur Anrechnung und somit zur Überzahlung besteht.
Alle Infos zur Bewerbung
Bewerbungszeitraum:
Bis 14.04.2026
Ansprechperson
Dr. Johannes Brunner
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per smat bewerben oder schriftlich an:
management consulting - Mag. Dr. Johannes Brunner - Durisolstraße 7 - 4600 Wels
Bewerbungsschluss: Dienstag, 14. April 2026.
Wir sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Mag. Dr. Johannes Brunner.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Ihnen diese Position im vertraulichen Gespräch näher vorstellen zu dürfen.
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des OÖ. GDG 2002 und den nominierten Objekjtivierungskriterien. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallenden Kosten werden nicht ersetzt.


