
Konkurrenzklausel & Konkurrenzverbot in Österreich: Was gilt wann?
Wer einen neuen Job antritt oder kündigt, schaut oft nur auf das Gehalt oder den nächsten Karriereschritt. Doch es gibt einen Punkt, der leicht übersehen wird: die Konkurrenzklausel. Diese kann dich nach der Kündigung daran hindern, in deinem Berufsfeld weiterzuarbeiten – zumindest für eine gewisse Zeit. Ob das überhaupt zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
- Darfst du nach dem Jobwechsel für ein ähnliches Unternehmen arbeiten?
- Was ist erlaubt, was verboten?
- Und was ist eigentlich der Unterschied zum Konkurrenzverbot?
👉Hier erfährst du, was in Österreich 2025 rechtlich gilt, wann Klauseln zulässig sind – und was du tun kannst, wenn du betroffen bist.
Was ist eine Konkurrenzklausel? #
❗Achtung
Eine Konkurrenzklausel muss schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Eine Konkurrenzklausel verpflichtet dich, nach Ende deines Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit keine Tätigkeit auszuüben, die deinem ehemaligen Arbeitgeber schaden könnte – z. B. durch Kundenabwerbung oder direkte Konkurrenz. Ziel der Klausel ist es, das Know-how und die Geschäftsgeheimnisse deines bisherigen Arbeitgebers zu schützen.
„Die Arbeitnehmer*in verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses keine Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen aufzunehmen.“
Konkurrenzklausel vs. Konkurrenzverbot: Der Unterschied #
Wann gilt es? | Geregelt in … | |
Konkurrenzverbot | Während aufrechtem Arbeitsverhältnis | § 7 Angestelltengesetz (AngG) |
Konkurrenzklausel | Nach Ende des Arbeitsverhältnisses | § 36 AngG bzw. § 2c AVRAG |
📌 Kurz gesagt: Konkurrenzverbot = während du angestellt bist. Konkurrenzklausel = wenn du kündigst oder gekündigt wirst.
Konkurrenzverbot während des Jobs #
Solange dein Arbeitsverhältnis besteht, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Das bedeutet konkret:
Kein Nebenjob bei einem direkten Mitbewerber
Keine Kund*innenabwerbung
Kein Aufbau eines eigenen Konkurrenzunternehmens
Keine Weitergabe sensibler Informationen
💥 Verstoß kann zur fristlosen Entlassung führen – je nach Schwere sogar zu Schadenersatzforderungen.
Konkurrenzklausel nach dem Job #
Die Konkurrenzklausel greift nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Sie kann dich daran hindern, für einen Mitbewerber zu arbeiten oder selbst Konkurrenz aufzubauen.
Damit sie rechtsgültig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
✅ Voraussetzungen: #
Schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten
Beschränkt auf den Geschäftszweig des Arbeitgebers
Dauer: max. 1 Jahr
Keine unzumutbare Erschwernis für dein berufliches Fortkommen
Nur wenn dein Bruttogehalt bei Austritt die folgenden gesetzliche Grenzen überschreitet:
€ 4.300 brutto/Monat (ohne Sonderzahlungen) bei neuen Verträgen (ab 29.12.2015)
€ 3.655 brutto/Monat (inkl. Sonderzahlungen) bei älteren Verträgen
👉 Wird dein Gehalt nicht erreicht, ist die Klausel automatisch ungültig – egal, was im Vertrag steht.
Was passiert bei Verstoß? #
❗Achtung
Viele Klauseln sind zu unkonkret oder zu weitreichend formuliert – und damit im Streitfall nicht haltbar.
💡Tipp
Lasse Konkurrenzklauseln am besten vorab von der Arbeiterkammer oder einem Fachanwalt prüfen.
Verletzt du eine wirksam vereinbarte Konkurrenzklausel, kann dein ehemaliger Arbeitgeber:
- eine Vertragsstrafe fordern (wenn vereinbart)
- auf Unterlassung klagen
- unter Umständen Schadenersatz geltend machen
Wann ist eine Konkurrenzklausel ungültig? #
Nicht jede Klausel ist automatisch gültig – folgende Punkte machen sie rechtlich unwirksam:
Du hast weniger verdient als die gesetzlich festgelegte Entgeltgrenze
Die Klausel geht über 1 Jahr hinaus
Das geografische oder fachliche Verbot ist unverhältnismäßig
Du wurdest ohne Eigenverschulden gekündigt (z. B. betriebsbedingt)
Beispiele aus der Praxis #
✔ Gültig:
Eine Marketingleiter*in mit hohem Einkommen und Zugang zu sensiblen Kundendaten darf laut klar formulierter Klausel 12 Monate lang nicht für ein direktes Konkurrenzunternehmen im selben Bundesland arbeiten.
❌ Ungültig:
Ein*e Bürokraft mit einem Monatsgehalt von € 2.500 brutto soll laut Vertrag 2 Jahre lang österreichweit nicht in derselben Branche arbeiten – das ist nicht zulässig.
⬜ Graubereich:
Eine Softwareentwickler*in kündigt selbst – die Klausel verbietet „jegliche Arbeit im IT-Bereich“ für 12 Monate. → zu ungenau → mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar.
Was tun, wenn du betroffen bist? #
Vertrag prüfen – idealerweise mit juristischer Unterstützung
Bei drohender Klausel: verhandeln, bevor du unterschreibst
Im Kündigungsfall: auf die Form der Beendigung achten – das beeinflusst die Gültigkeit der Klausel
Bei Unsicherheit: Arbeitsrechtsexpert*in oder Arbeiterkammer kontaktieren
Fazit: Augen auf bei Vertragsklauseln #
Die Konkurrenzklausel betrifft nicht nur Führungskräfte – auch in „normalen“ Jobs taucht sie immer öfter auf. Deshalb gilt:
Lies Arbeitsverträge genau.
Lass dich nicht einschüchtern.
Hol dir rechtliche Beratung, wenn du unsicher bist.
👉 Denn: Viele Klauseln sind nicht gültig – aber sie wirken oft trotzdem abschreckend. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil
FAQ: Häufige Fragen #
Gilt die Konkurrenzklausel auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Nur, wenn du selbst schuldhaft gekündigt wurdest – z. B. bei grobem Fehlverhalten. Bei betriebsbedingter Kündigung meist nicht wirksam.
Wie lange darf eine Konkurrenzklausel dauern?
Maximal 12 Monate. Alles darüber hinaus ist unzulässig.
Darf ich mich trotzdem bewerben?
Ja – aber unterschreibe nichts, bevor du nicht sicher bist, ob die Klausel greift.
Was passiert, wenn ich dagegen verstoße?
Im schlimmsten Fall drohen Vertragsstrafen oder Klagen – aber nur, wenn die Klausel gültig ist.