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Smartphone Arbeitsplatz

Private Telefonate und Facebook: Mein gutes Recht oder Kündigungsgrund?

Arbeitsrecht Erstellt am: 16. März 2015 5 Min.

Schnell eine private E-Mail verschicken, eine SMS tippen, ein Telefonat führen. Das macht fast jeder auch dann, wenn er sich am Arbeitsplatz befindet. Die Nutzung privater Geräte im Job wird im Großen und Ganzen von Arbeitgebern geduldet, solange die privaten Aktivitäten im Rahmen bleiben. Aber kann ich gekündigt werden, wenn ich privat surfe oder telefoniere? Wir haben eine Rechtsexpertin um Rat gefragt. Außerdem: Fünf Tipps für den nervenschonenden Umgang mit dem Smartphone am Arbeitsplatz.

Nicht ohne mein Telefon! #

Handys und Tablets sind zu unseren ständigen Begleitern geworden. Klar, dass die Smartphones auch am Arbeitsplatz immer mit dabei sind. Per Online-Voting wollten wir von unseren Usern wissen, ob und wie sie ihr Handy in der Arbeitszeit nutzen. Und was sagen Arbeitgeber zu privaten Telefonaten & Co.?

Umfrage smartphone arbeitnehmer

Einige wenige Privatgespräche oder Nachrichten müssen auch während der Arbeitszeit drin sein: Der größte Teil der 522 befragten Arbeitnehmer nutzt das Mobiltelefon gelegentlich während der Arbeitszeit. Jeder Vierte gibt sich total diszipliniert und benutzt das Handy ausschließlich in der Pause. 17 Prozent der Umfrageteilnehmer geben an, ihr Smartphone nur für berufliche Zwecke zu nutzen. Immerhin 16 Prozent geben zu, sich damit auf Facebook & Co. einzuloggen, weil das am Firmenrechner verboten ist.

Umfrage smartphone unternehmensvertreter

Viel Vertrauen legen die befragten Unternehmensvertreter an den Tag. Rund jeder Zweite der 161 Befragten hat kein Problem mit wichtigen Telefonaten während der Arbeitszeit. 38 Prozent erlauben die Nutzung der Smartphones ohne jegliche Einschränkung - Hauptsache, die Arbeit wird erledigt. Zehn Prozent halten ein Smartphoneverbot im Job ohnehin nicht für durchsetzbar. Fünf Prozent sind aber streng: Es gilt totales Handyverbot am Arbeitsplatz.

Handyverbot im Büro - ist das erlaubt? #

Die Umfrage zeigt, dass Unternehmensvertreter den Umgang mit dem Smartphone im Job sehr locker sehen. Das Handy darf mit an den Arbeitsplatz, solange das Arbeitspensum geschafft wird. Wie sieht es für jene aus, die ihr Smartphone nicht ins Büro mitbringen dürfen? Kann der Chef die Nutzung von mobilen Geräten verbieten? Wir haben bei Helga Kempinger, Leiterin der Abteilung Rechtsschutz der Arbeiterkammer OÖ nachgefragt:

Darf ein Arbeitgeber die Nutzung privater Smartphones und Tablets während der Arbeitszeit einschränken bzw. ganz verbieten?

Kempinger: Mit Ausnahme von dringenden persönlichen Telefonaten darf der Chef die private Nutzung von Smartphones oder Tablets einschränken und sogar verbieten. Denn gemäß Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit ihre volle Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Arbeitgeber die Nutzung von Smartphones einschränken oder verbieten möchte: Muss das schriftlich im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden?

Kempinger: Nein. Da der Arbeitgeber in dieser Frage ein Weisungsrecht hat, bedarf es nicht ausdrücklich einer schriftlichen Regelung im Arbeitsvertrag. Wenn es aber im Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann kann – und sollte auch – dazu eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.

Welche Konsequenzen können Arbeitnehmern bei Nichtbeachtung eines Verbotes drohen?

Kempinger: Gibt es im Betrieb ein Verbot und ein Arbeitnehmer hält sich nicht daran, so muss er mit einer Verwarnung rechnen. Wird das Verbot permanent missachtet, kann das im Extremfall sogar zu einer fristlosen Entlassung führen.

Handyverbot

Finger weg vom Smartphone? #

Arbeitnehmer können also dazu gezwungen werden, Telefonate, Surfen im Internet oder den nächsten Candycrushrekord auf ihre Pausenzeiten zu beschränken. An ein Totalverbot wird sich in der Praxis wahrscheinlich kaum ein Dienstgeber wagen. Geht es allerdings um den Schutz von Betriebsgeheimnissen oder strikte Sicherheitsvorschriften, kann es sein, dass am Arbeitsplatz ein Handyverbot ausgesprochen wird. Wer seinen Job behalten möchte, hält sich dann auch besser daran.

Dos & Dont's: Smartphone im Job #

Egal ob privates Telefon oder Diensthandy: Wer sich an ein paar Regeln hält, vermeidet den Sprung ins Fettnäpfchen und macht sich bei Chef und Kollegen nicht unbeliebt.

  • Smartphone auf lautlos stellen: Man kennt das: Der Kollege verlässt das Büro, auf seinem Smartphone kündigt der neueste Charthit lautstark einen Anruf an. Das ist einmal ganz witzig, strapaziert öfters aber die Nerven. Wer sein Handy auf lautlos oder Vibration stellt, schont das Gehör und die Nerven seiner Kollegen.
  • Stop Phubbing - pflanz einen Wald! Wer auf sein Smartphone starrt, statt sich auf Anwesende zu konzentrieren, ist ein Phubbing-Opfer. Das Kofferwort setzt sich aus den englischen Wörtern phone und snubbing (schroffes Zurechtweisen) zusammen. Phubbing ist nicht nur anderen Personen gegenüber unhöflich, sondern schadet auch der eigenen Produktivität. Wer es gar nicht lassen kann und sein Handy immer wieder zur Hand nehmen muss: Die App Forest hilft spielerisch dabei, fokusiert zu bleiben. 30 Minuten handylose Zeit wird mit einem virtuellen Bäumchen belohnt. Wer schafft einen ganzen Wald?
  • BYOD: Bring your own device bezeichnet den Einsatz privater Geräte für berufliche Zwecke. Laut einer BITKOM-Studie aus dem Jahr 2013 nutzen fast drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland privat angeschaffte Geräte wie Computer und Handys für ihre Arbeit. Private und berufliche Nutzung eines Gerätes verschwimmen dann natürlich im täglichen Einsatz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam abklären, welche Sicherheitsrichtlinien für den Netzwerkzugriff gelten, wer für Provider- oder Servicegebühren aufkommt und welche technischen, rechtlichen und organisatorischen Richtlinien gelten.
  • Zwangsbeglückung mit privaten Infos: Dass es zum Abendessen Pizza geben wird, weiß nach dem Telefonat das ganze Büro. Auch, welche Zutaten noch besorgt werden müssen und dass ein Freund gerade eine Beziehungskrise durchlebt. Langwierige Privatgespräche können für Nichtbeteiligte großen Unterhaltungswert haben oder ziemlich nerven. Häufen sich diese ungemein wichtigen Privatgespräche, trifft eher Letzteres zu. Für persönliche Gespräche das Büro besser verlassen - die Firma dankt.
  • Chef oder Bürokollegen vorwarnen: Wer einen Arzttermin vereinbaren muss oder die Autowerkstatt telefonisch erreichen möchte, kommt um Telefonate in der Arbeitszeit oft nicht herum. Auch für dringende Anliegen möchte man telefonisch erreichbar sein. Der Griff zum Telefon ist in diesen Fällen natürlich legitim. Dafür haben Chefs und Kollegen sicher Verständnis. Ist absehbar, dass sich binnen kurzer Zeit Anrufe häufen werden, kann es nicht schaden, Chef und Kollegen vorzuwarnen.

Keine Angst vor der Überregulierung #

Mit etwas Rücksichtnahme und einer Portion Hausverstand sowie Höflichkeit regeln sich Themen wie die private Handynutzung am Arbeitsplatz in den meisten Fällen von selbst. Arbeitgeber sind dabei genauso gefragt, wie Arbeitnehmer. Ein totales Smartphoneverbot sorgt nicht unbedingt für mehr Arbeitsleistung, sondern vielleicht für weniger Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter. Und umgekehrt: Wer einen zu großen Teil seiner Arbeitszeit dem eigenen Smartphone widmet, darf sich über Konsequenzen des Arbeitgebers nicht wundern.

Bildnachweis: mama_mia / Shutterstock.com; Andy Dean Photography / Shutterstock


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