
Koordination von Tiergesundheitsprogrammen, fachliche Beratung von Tierärzt:innen und Tierhalter:innen sowie Erstellung von Fachinformationen. Abgeschlossenes Veterinärmedizinstudium und Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes sind erforderlich. Möglichkeit zur Mitgestaltung von Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.

Vollzug des Veterinärrechts und Durchführung von Kontrollen nach Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz und weiteren Gesetzen. Erstellung von Kontrollberichten. Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin ist erforderlich. Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell.
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