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Pendlerpauschale

Pendlerpauschale 2025 in Österreich: Das musst du wissen

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 29. August 2025 10 Min.

Ob kurze Strecke mit dem Auto oder weiter raus aufs Land mit dem Bus – wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann mit der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro Steuern sparen. Hier erfährst du, welche Beträge 2025 gelten, wer Anspruch hat und wie du die Pauschale beantragst.

Was ist die Pendlerpauschale? #

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer*innen, die regelmäßig längere Wege zur Arbeit zurücklegen.
Zusätzlich gibt es den Pendlereuro, eine jährliche Gutschrift pro Kilometer einfacher Wegstrecke.

👉 Beide Entlastungen sollen die Mehrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz abfedern.

Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale, Pendlereuro & Kilometergeld?

🚆 Pendlerpauschale

  • Steuerfreibetrag für den regelmäßigen Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

  • Höhe richtet sich nach Entfernung und ob Öffis zumutbar sind (kleine vs. große Pendlerpauschale).

  • Wird monatlich über die Lohnverrechnung berücksichtigt oder im Steuerausgleich.

👉 Vorteil: Verringert die Lohnsteuerbasis und damit deine Steuerlast.


💶 Pendlereuro

  • Zusatz zur Pendlerpauschale.

  • Höhe: 2 € pro Kilometer einfacher Arbeitsweg (pro Jahr).

  • Beispiel: 30 km × 2 € = 60 € jährlich zusätzlich.

  • Wird automatisch berücksichtigt, wenn die Pendlerpauschale beantragt wird.

👉 Vorteil: Kleine direkte Steuer-Gutschrift zusätzlich zur Pauschale.


🚗 Kilometergeld

⚠️ Achtung

Wenn dein Arbeitgeber dir Kilometergeld zahlt, kannst du für diese Strecke keine Pendlerpauschale beantragen.

  • Gilt für Dienstfahrten mit dem eigenen Auto im Auftrag des Arbeitgebers – nicht für den Arbeitsweg.
  • Gesetzlich anerkanntes Kilometergeld: 0,42 € pro km (Pkw), zusätzlich Regelungen für Motorrad/Moped/Rad.
  • Muss vom Arbeitgeber gezahlt oder ersetzt werden, wenn es keine andere Vereinbarung gibt.

👉 Vorteil: Kostenersatz für beruflich gefahrene Kilometer – unabhängig von der Pendlerpauschale.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug der Pendlerpauschale? #

Damit du die Pauschale nutzen kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

✅ Entfernung

  • Kleine Pendlerpauschale (Öffis zumutbar):
    Anspruch ab 20 km einfacher Wegstrecke, wenn die Nutzung von Öffis zumutbar ist.
  • Große Pendlerpauschale (Öffis unzumutbar):
    Anspruch ab 2 km, wenn Öffis unzumutbar sind (z. B. keine Verbindung, extrem lange Fahrzeit, Schichtarbeit).

💡 Unzumutbarkeit liegt z. B. vor, wenn:

  • es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
  • Warte- oder Fahrzeiten mehr als 3x so lange dauern würden wie mit dem Pkw.
  • Arbeitszeiten (z. B. Nachtschicht, Schichtdienst) keine realistische Öffi-Nutzung zulassen.

✅ Regelmäßiges Pendeln

Anspruch je nach Anzahl der Pendeltage pro Monat:

Anzahl der Tage im Monat Höhe des Anspruch
Mindestens 11 volle Pauschale (100 %)
8–10 66 % (≈ zwei Drittel)
4–7 33 % (≈ ein Drittel)
Weniger als 4 kein Anspruch

Pendlerpauschale Beträge 2025 im Überblick #

Kleine Pendlerpauschale (Öffis zumutbar, ab 20 km)

Entfernung Monatlich Jährlich
min. 20 km 58 € 696 €
mehr als 40 km 113 € 1.356 €
mehr als 60 km 168 € 2.016 €

Große Pendlerpauschale (Öffis unzumutbar, ab 2 km)

Entfernung Monatlich Jährlich
min. 2 km 31 € 372 €
mehr als 20 - 40 km 123 € 1.476 €
mehr als 40 bis 60 km 214 € 2.568 €
mehr als 60 km 306 € 3.672 €

Dazu kommen:

  • Verkehrsabsetzbetrag 2025: 487 € jährlich (für alle Arbeitnehmer*innen in Österreich automatisch berücksichtigt)
  • Pendlereuro: 2 € pro Kilometer einfacher Wegstrecke pro Jahr

Praxis Beispiele #

🚌 Beispiel: Kleine Pendlerpauschale

Situation:
Anna wohnt in Linz und arbeitet in Wels.

  • Entfernung: 33 km

  • Öffis: Direktzug, Fahrzeit 25 Minuten, mehrere Verbindungen pro Stunde → zumutbar

  • Pendeltage: 15 pro Monat → voller Anspruch

Ergebnis:

  • Kleine Pendlerpauschale (20–40 km) = 696 € pro Jahr

  • Zusätzlich: Pendlereuro (33 km × 2 €) = 66 € pro Jahr
    ➡️ Annas Gesamtentlastung: 762 € pro Jahr


🚗 Beispiel: Große Pendlerpauschale

Situation:
Thomas wohnt in einem Dorf im Waldviertel und arbeitet 12 km entfernt im Schichtbetrieb.

  • Entfernung: 12 km

  • Öffis: Keine Bus- oder Bahnverbindungen zu seinen Arbeitszeiten (Nachtschicht) → unzumutbar

  • Pendeltage: 20 pro Monat → voller Anspruch

Ergebnis:

  • Große Pendlerpauschale (2–20 km) = 372 € pro Jahr

  • Zusätzlich: Pendlereuro (12 km × 2 €) = 24 € pro Jahr
    ➡️ Thomas’ Gesamtentlastung: 396 € pro Jahr


💻 Beispiel 3: Homeoffice & Teilzeit

Situation:
Simon arbeitet Teilzeit und fährt nur an 8 Tagen pro Monat ins Büro.

  • Entfernung: 45 km
  • Öffis: Direktbus vorhanden, Fahrzeit 40 Minuten → zumutbar
  • Pendeltage: 8 pro Monat → 2/3 Anspruch

Ergebnis:

  • Kleine Pendlerpauschale (40–60 km) = 1.356 € pro Jahr
  • Anspruch bei 8 Tagen/Monat = 2/3 → 904 € pro Jahr
  • Zusätzlich: Pendlereuro (45 km × 2 €) = 90 € pro Jahr
    ➡️ Simons Gesamtentlastung: 994 € pro Jahr

Antrag & Abwicklung #

Damit du die Pendlerpauschale erhältst, reicht es nicht, einfach beim Finanzamt Bescheid zu sagen – du musst sie aktiv beantragen.

💡 Tipp

Speichere deinen Pendlerrechner-Ausdruck unbedingt digital und in Papierform. So bist du bei einer Prüfung auf der sicheren Seite.

Der Anspruch wird mit dem Pendlerrechner (Formular L34 EDV) ermittelt. Der Ausdruck ist der verbindliche Nachweis für Arbeitgeber oder Finanzamt:

  • Abgabe beim Arbeitgeber → monatliche Lohnverrechnung

  • Oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)

FAQ: Häufige Fragen von Arbeitnehmer*innen #

1. Kann ich die Pendlerpauschale auch bei Teilzeit oder Homeoffice beantragen?
Ja – ausschlaggebend ist die Anzahl der Tage, an denen du tatsächlich pendelst. Bei Teilzeit oder Homeoffice wird anteilig (1/3 oder 2/3) gewährt.

2. Was passiert, wenn ich ein Öffi-Ticket habe?
Auch mit Klimaticket oder Jahreskarte kannst du die kleine Pendlerpauschale beantragen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Zählt auch der Arbeitsweg mit Fahrrad oder E-Scooter?
Nein – die Pauschale berücksichtigt nur den Arbeitsweg mit Auto oder Öffis. Radeln spart zwar CO₂ und Kosten, bringt aber keine Pendlerpauschale.

4. Muss ich jeden Monat pendeln, um Anspruch zu haben?
Nein. Es reicht, wenn du in einzelnen Monaten die Voraussetzungen erfüllst. Dann wird die Pauschale nur für diese Monate berücksichtigt.

5. Wie wird geprüft, ob ich Anspruch habe?
Im Rahmen von Lohnsteuer- oder SV-Prüfungen kann die Pauschale kontrolliert werden. Der Pendlerrechner-Ausdruck ist dafür der wichtigste Nachweis.

6. Kann ich Pendlerpauschale und Kilometergeld kombinieren?
Nein. Kilometergeld wird nur ersetzt, wenn du dienstlich mit dem eigenen Pkw unterwegs bist. Der Weg zur Arbeit fällt unter die Pendlerpauschale.

7. Was passiert, wenn ich umziehe oder die Arbeitsstätte wechsle?
Dann musst du einen neuen Pendlerrechner-Ausdruck erstellen.

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Sarah Chlebowski

Sarah Chlebowski
Content Teamlead
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