

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-konforme Durchführung aller Tätigkeiten, Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess, Delegation an unterstützende Pflegeberufe. Abgeschlossene Ausbildung in diplomierter Gesundheits- und Krankenpflege sowie Berufsberechtigung sind erforderlich. Individuelle Einarbeitung durch erfahrene Ansprechpersonen.
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