
Forstaufsicht gemäß § 172 Forstgesetz, Erstellung von Gutachten im Forst-, Jagd- und Naturschutzrecht sowie Durchführung von Behördenverfahren. Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Forstbereich erforderlich. Langfristige Beschäftigungsperspektive.
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