Das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ ist zwar in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen gerückt. Doch tun sich beide Seiten immer noch schwer, etwas dagegen zu unternehmen, weil bis dato noch wenig Aufklärung erfolgt ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten Arbeitnehmer*innen haben, wenn sie in die Schusslinie von Kolleg*in oder gar der Chef*in geraten, könnt ihr hier nachlesen.

Die Definition von „Mobbing“

Das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz wird von der Wirtschaftskammer Österreich folgendermaßen definiert: „Mobbing ist ein Verhalten unter Arbeitnehmer*innen, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Mobbing kann auch von Vorgesetzten ausgehen oder sich gegen solche richten.“

Die psychischen und physischen Spuren, die Mobbing bei Betroffenen hinterlässt, sind oft so gravierend, dass sie irreparabel sind. Die dazukommende soziale Isolation am Arbeitsplatz belastet zunehmend. Mögliche Folgen sind beispielsweise:

  • Konzentrationsprobleme

  • Kopfschmerzen

  • Angstzustände

  • Schlafstörungen

  • Depressionen

Je länger das Mobbing nicht unterbunden wird, desto schwerwiegender die Auswirkungen. Eine repräsentative Studie von Viking hat erhoben, dass 67 % der Österreicher bereits mit Mobbing am Arbeitsplatz in Berührung gekommen sind.

Ab wann besteht Handlungsbedarf?

Die Toleranzgrenze ist bei jedem Menschen unterschiedlich hoch angesetzt. Während manche über mehrere Jahre hinweg die Zähne zusammenbeißen, knicken andere schon nach wenigen Monaten ein. Sinkt das Selbstvertrauen und hat man das Gefühl, die Konfliktsituation alleine nicht mehr bewältigen zu können, sollte man schnellstmöglich die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich, um mich zu wehren?

Wird man als Arbeitnehmer*in zur Zielscheibe von Kolleg*innen, sollte man sich zu allererst an den Betriebsrat wenden oder Kontakt zu Mobbingberatungsstellen aufnehmen, beispielsweise bei der Arbeiterkammer. Mobbing zählt gesetzlich übrigens nur dann als solches, wenn die Attacken über einen längeren Zeitraum hinweg andauern. Die Arbeiterkammer empfhiehlt daher, ein Mobbing-Tagebuch zu führen – so hat man schriftliche Beweise gegen die Schikanen in der Hand und kann nachweisen, dass systematisch und anhaltend gemobbt wurde. Das erleichtert auch die spätere, objektive Beurteilung darüber, was tatsächlich geschehen ist. Weiter unten findest du eine Anleitung mit Tipps zum Führen eines Mobbing-Tagebuchs sowie ein Formular zum Mobbing-Check zum Download.

Oft lassen sich Konflikte dieser Art nur dann lösen, wenn der Arbeitgeber am selben Strang zieht. Dazu ist er auch gesetzlich verpflichtet, ansonsten drohen ihm wegen Verletzung der Fürsorgepflicht Schadensersatzansprüche. Außerdem kann die Arbeitnehmer*in vorzeitig aus dem Unternehmen austreten, sofern er sich mit den Mobbing-Vorwürfen an den Arbeitgeber gewandt hat und dieser untätig blieb. Der Anspruch auf Abfertigung alt und Urlaubsersatzleistung bleibt aufrecht, zudem besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung.

Arbeitsrecht und Strafen: Wie wird gegen Mobbing vorgegangen?

Wird der Arbeitgeber durch eine Arbeitnehmer*in auf Schikanen aufmerksam gemacht, die von Arbeitskolleg*innen ausgehen, muss er im Rahmen der ihn treffenden Fürsorgepflicht unverzüglich in angemessener Art Abhilfe schaffen. Die Wahl der Mittel steht ihm hierzu frei – es geht zunächst darum, das Mobbing wirksam zu unterbinden.

Zu allererst müssen die Vorwürfe natürlich überprüft werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gespräch mit den betroffenen Personen suchen sollte. Die Mobber*in müssen allenfalls gemahnt werden. Auch eine Versetzung dieser Mitarbeiter*in ist möglich und wenn nichts anderes mehr greift, steht es dem Arbeitgeber auch frei, Mobbende zu kündigen!

Für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht auf die Probleme reagiert, die Gespräche mit den Mobbenden der Tortur kein Ende setzen oder der Arbeitgeber gar nur halbherzige oder gar keine Abhilfe schafft, wird er gegenüber der gemobbten Arbeitnehmer*in schadensersatzpflichtig:

  • Schmerzensgeld für das zugefügte Leid (immaterieller Schadensersatz)

  • Übernahme von Vermögensschäden (zum Beispiel Selbstbehalte bei Kosten für Ärzte und Medikamente)

Geht das Mobbing vom Arbeitgeber selbst aus, gibt es ebenfalls mehrere Strategien, um dagegen vorzugehen. Zum einen kann man Hilfe bei Kolleg*innen suchen, sie auf die Situation hinweisen und ihren Rat und ihre Unterstützung einholen. Wer den Mut aufbringt, kann zunächst direkt das Gespräch mit der Führungskraft suchen um herauszufinden, weshalb der Konflikt überhaupt erst entstehen konnte. Doch auch ein Gang zum Betriebsrat oder ein Anruf bei der Arbeiterkammer sind gute Möglichkeiten, um Schikanen, die vom Arbeitgeber ausgehen, ein Ende zu setzen. Auch hier wird er schadensersatzpflichtig.

Ein dezidiertes Gesetz zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz existiert bis dato noch nicht. Der Schutz vor Mobbing ergibt sich daher aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Mobbing gleicht Körperverletzung

Ebenfalls interessant: 2013 bestätigte der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals das Urteil eines Landesgerichts, wonach Mobbing als Körperverletzung zu werten sei. Folge: Einer Arbeitnehmerin wurden 5.900 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Die Urteilsbegründung: Der Arbeitgeber habe nicht nur seine Fürsorgepflicht verletzt. Sein Verhalten komme sogar einer „Nötigung im straftrechtlichen Sinne sehr nahe.“

Vorsorgearbeit leisten und Bewusstsein schaffen

Hinsichtlich Prävention ist es wichtig, Informationen über Mobbing bereitzustellen und generell über das Thema aufzuklären. Da Mobbing-Attacken oft nicht von einer einzigen Person ausgeführt werden, sondern eine Art Gruppendynamik entsteht, liegt es an jedem*jeder selbst, Mobbende in die Schranken zu weisen und den betroffenen Kollegen seelisch zu unterstützen. Solidarität ist hier das A und O.

Mobbing in Firmen
Fakten zu Mobbing in österreichischen Firmen. —