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Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit: Wie geht es weiter?

Jobwahl Erstellt am: 20. Januar 2016 2 Min.

Arbeitslosigkeit schlägt oft ein wie der sprichwörtliche Blitz: Die Firma geht in Konkurs die Mitarbeiter stehen auf der Straße. Und es spielt plötzlich keine Rolle mehr, wie lange man im Betrieb war, ob man hier gelernt hat oder welche Position man innehatte. Egal welchen Grund das Ende des Arbeitsverhältnisses hat – man sollte umgehend aktiv werden und sich beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) melden.

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Vom Hilfsarbeiter bis zur Führungskraft. Plötzlich ist der Job weg, man ist ständig auf der Suche nach einem neuen Job und man findet sich auf der Liste der Bezieher von Arbeitslosengeld wieder. Bis man allerdings erstmals eine Überweisung vom AMS erhält, gilt es einige Punkte zu beachten (Quelle: Arbeiterkammer):

Wichtige Links:

Arbeitsmarktservice (AMS) – Startseite

Arbeitsmarktservice (AMS) – Arbeitslos melden

Arbeiterkammer online: Arbeitslos – was nun?

  • Arbeitslos ist man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (bzw. freien Dienstverhältnisses oder Selbstständigkeit) wenn man noch keinen neuen Job gefunden hat.
  • Arbeitslos meldet man sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) seines Heimatbezirks bzw. dort, wo man sich in der Regel aufhält. Die persönliche Meldung der Arbeitslosigkeit passiert idealerweise möglichst früh nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Arbeitslosengeld wird nach dem vom AMS geprüften und stattgegebenem Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemacht. Man bekommt Arbeitslosengeld von dem Tag, an dem man den Antrag einbringt und frühestens von dann weg, wenn das vorangegangene Arbeitsverhältnis endet.
  • Frühzeitige Arbeitslosenmeldung: Wenn jemand weiß, dass sein Arbeitsverhältnis beendet wird, kann man auch frühzeitig (bis zum letzten Beschäftigungstag) beim AMS eine Arbeitslosenmeldung einbringen. Wenn man das macht, muss man sich binnen 10 Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich beim AMS melden um den Anspruch geltend zu machen.
  • Um möglichst bald wieder einen neuen Job zu finden, erarbeitet das AMS mit dem Betroffenen einen Betreuungsplan, den man allerdings akzeptieren muss, falls keine Einigkeit darüber erreicht werden kann.
  • Kontrolltermine beim AMS finden in der Regel wöchentlich statt, können aber je nach Situation auch verringert werden. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, um alle Leistungen weiter zu erhalten. Im Falle einer Verhinderung dies also unbedingt dem AMS melden.
  • Meldeverpflichtungen: Ändert sich etwas am Status – sei es z.B. durch einen neuen Job oder den neuen Job eines Partners, muss dies ebenfalls unverzüglich beim AMS gemeldet werden.

Bildnachweis: baranq / Quelle Shutterstock


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Redaktion
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