
Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, Spirometrien und Audiometrien. Abgeschlossene Ausbildung zur arbeitsmedizinischen Fachassistenz erforderlich. Zusätzliche Urlaubswoche ab 43 Jahren oder nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Beratung von Unternehmen in arbeitsmedizinischen Fragestellungen, Evaluierung von Arbeitsplätzen und Durchführung von Untersuchungen. Medizinische Ausbildung mit ius practicandi erforderlich. Teilzeitvarianten und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden geboten.

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