Für Geburten ab 1.3.2017 besteht die Möglichkeit für Väter, mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von 28 bis 31 Tagen zu vereinbaren. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Eltern bzw für Adoptiv- und Pflegeeltern. Dazu muss der Arbeitgeber ein Formular der Gebietskrankenkasse ausfüllen und die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer bestätigen.
Der Arbeitnehmer (= Vater) bekommt dann von der Gebietskrankenkasse den sogenannten Familienzeitbonus von EUR 22,60 pro Tag. Er wird im Nachhinein bis zum 10. des Folgemonats ausbezahlt. Der Familienzeitbonus kann nur in den ersten 91 Tagen nach der Geburt verbraucht werden. In dieser Zeit ist der Vater dadurch auch kranken- und pensionsversichert.
Der Antrag ist vom Vater bei der Gebietskrankenkasse zu stellen.
Voraussetzungen dafür sind:
Stand: Mai 2018
Autor: Mag. Dr. Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH.