Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 83 bzw. § 83a GuKG. Abgeschlossene Ausbildung in Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz sowie Eintragung im Gesundheitsberufe-Register sind erforderlich. Flexible Dienstplangestaltung ohne Nachtdienste.

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