
Prüfung und Plausibilisierung ärztlicher Leistungen, Abgleich mit Honorarordnungen, Korrektur von Abrechnungsfehlern. Fundierte Kenntnisse der österreichischen Honorarordnungen und Abrechnungsrichtlinien sind erforderlich. Geregelte, planbare Arbeitszeiten.

Durchführung pflegerischer/medizinischer Maßnahmen nach § 83a GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachassistent*in und Registrierung im Gesundheitsberuferegister sind erforderlich. Bietet Weiterentwicklung und flexible Dienstplangestaltung.


Fachliche, personelle und organisatorische Leitung der Eltern-Kind-Stationen. Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung in Pädiatrie, Neonatologie oder Geburtshilfe erforderlich. Gestaltungsspielraum bei der Weiterentwicklung eines Eltern-Kind-Zentrums.
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