
Durchführung von Mundhygiene- und Prophylaxebehandlungen. Abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin und Mundhygienikerin erforderlich. Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen wird geboten.

Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen, chirurgischen Eingriffen und kieferorthopädischen Behandlungen. Abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz erforderlich. Mehr Urlaubstage als kollektivvertraglich vorgesehen.
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