
Organisation und medizinische Unterstützung im Ambulanzbetrieb, Durchführung von Untersuchungen wie Spirometrien, Audiometrien und Sehtests. Abgeschlossene Ausbildung als Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) erforderlich. 6. Urlaubswoche ab 43. Lebensjahr oder nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit.
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