

Durchführung von §57a-Begutachtungen für PKW, LKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger. Technische Prüfung von LKW über 3,5 t. Abgeschlossene technische Ausbildung (KFZ-Techniker, HTL o.ä.) und Führerschein C erforderlich. Sicherer Arbeitsplatz in wachsendem Unternehmen.
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