Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 83 bzw. § 83a GuKG. Abgeschlossene Ausbildung in Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz sowie Eintragung im Gesundheitsberufe-Register sind erforderlich. Flexible Dienstplangestaltung ohne Nachtdienste.
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 14 und § 15 GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als DGKP ist erforderlich. Flexible Dienstpläne und keine Nachtdienste sind ein Vorteil.
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß WSBBG im Rahmen der Qualifikation. Anerkannte Ausbildung zur Heimhilfe gemäß WSBBG/WHEG erforderlich. Flexibles Dienstplanmodell und bezahlte Wegzeiten als Vorteile.
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