
Abklärung und Erstberatung von Patient*innen, Krisenintervention, psychosoziale Entlastung sowie Herstellung des Zugangs zu Krankenversicherung und Wohnversorgung. Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor/Diplom) erforderlich. Möglichkeit zur individuellen Arbeitszeitgestaltung.
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